IPConcept (Luxemburg) S.A.
Luxemburg-Strassen
Cresco Partnership
Jahresbericht zum 31. Dezember 2021
Alternativer Investmentfonds (AIF) gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung als fonds commun de placement (FCP)
R.C.S. Luxembourg B 82183
Inhalt
Bericht zum Geschäftsverlauf
Geografische Länderaufteilung und wirtschaftliche Aufteilung des Fonds Cresco Partnership
Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens des Fonds Cresco Partnership
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 des Fonds Cresco Partnership
Zu- und Abgänge des Fonds Cresco Partnership vom 2. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021
Erläuterungen zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2021
Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)
Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahresbericht und der Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.
Bericht zum Geschäftsverlauf
Der Anlageberater berichtet im Auftrag der Verwaltungsgesellschaft bzw. des AIFM:
Anlageziel
Ziel des Cresco Partnership ist es, das Vermögen der Partner (Investoren) im Rahmen einer vertrauensvollen, partnerschaftlichen Beziehung langfristig signifikant zu steigern, gemessen an der durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate (CAGR) über 5 bis 10 Jahre.
Hauptwettbewerbsvorteil des Fonds ist der langfristige Anlagehorizont kombiniert mit einer entsprechend langfristig ausgelegten Incentivestruktur. Die Strategie des Fonds besteht dementsprechend darin, geduldig und mit einer Sicherheitsmarge in Unternehmen zu investieren, welche wachsende Wettbewerbsvorteile aufweisen und vorhersehbar für eine lange Zeit Kapital zu attraktiven inkrementellen Renditen pro Aktie reinvestieren können. Diese Unternehmen werden Managern geleitet, die als Miteigentümer langfristig denken und handeln.
Anlageempfehlungen erfolgen weltweit und für verschiedenen Sektoren, um die sich bietenden Chancen im Laufe der Zeit zu maximieren und die Korrelation der Investments zu minimieren. Das Portfolio ist long-only und konzentriert sich in der Regel auf etwa 8-15 Positionen. Jenseits dieses Bereichs nimmt der Nutzen, dem Portfolio weitere Cashflows hinzuzufügen, stark ab.
Marktrückblick
Obwohl die Corona Pandemie auch im Jahre 2021 zu weltweiten Einschränkungen führte, zeigten sich die Kapitalmärkte weitgehend unbeeindruckt. Gerade die Aktienmärkte konnten beeindruckende Kursgewinne verbuchen, welche gemessen am MSCI World Index einen Total Return in Euro in Höhe von 31,07% (22,35% in USD) betrugen. Die Kursgewinne wurden durch ein kräftiges Wirtschaftswachstum sowie durch eine weiterhin ultralockere Geldpolitik angetrieben. Die weiterhin expansive Geldpolitik war notwendig, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie durch fiskalpolitische Maßnahmen auszugleichen. Die Staatsdefizite schossen in allen Wirtschaftsregionen weiter nach oben.
Die Kehrseite der expansiven Geld- und Fiskalpolitik konnte man an der Entwicklung der Inflationsraten ablesen. In Deutschland stieg die Inflationsrate von 1% im Januar (gegenüber Vorjahresmonat) auf 5,3% im Dezember. In den USA stieg die Inflationsrate Ende 2021 auf 7,5% gegenüber dem Vorjahr, so hoch wie seit vierzig Jahren nicht mehr. Der starke Anstieg in fast allen Teilen der Welt ist nicht nur eine Folge von stark gestiegenen Rohstoffpreisen, sondern auch hohen Transportkosten und Lieferengpässen bei zahlreichen Produkten. Gerade die Kapazitätsengpässe bei Halbleitern machten vielen Industrien zu schaffen und bremste das Wirtschaftswachstum aus, welches noch zu Beginn des Jahres deutlich höher erwartet wurde. Die steigenden Energiepreise – Öl verzeichnete einen Anstieg von über 50% in US-Dollar – sorgten vor allem bei den Konsumenten für hohe Belastungen. Der Anstieg des US-Dollars verschärfte die Teuerung der Energiepreise in der Eurozone zusätzlich. Metalle wie z. B. Kupfer verteuerten sich um mehr als 25%. Der Anstieg der Inflationsraten sorgte bei Anleihen für einen langsamen Anstieg der Zinsen. Die 10-jährige Bundesanleihe verringerte ihre negative Rendite von -0,58% auf -0,18%. Für die 10-jährigen US-Treasuries erhöhte sich die Rendite von 0,9% auf 1,5%. Die kurzfristigen Zinsen blieben hingegen stabil niedrig, da die wichtigsten Notenbanken noch keine Hinweise auf zukünftige Zinserhöhungen machten. Lediglich die US-Notenbank ließ erkennen, dass die massiven Ankäufe von Staatsanleihen im Jahre 2022 dem Ende entgegengehen.
Steigende Inflationsraten und Renditen stellten im Jahr 2021 noch keine Belastungen für die Aktienmärkte dar, sondern motivierten viele Anleger ihre Vermögensanlagen in Sachwerte umzuschichten. Aktien und Immobilien erschienen den meisten Investoren offenbar als „alternativlose Anlagen“. Lediglich Gold verlor in US-Dollar etwa 3,5%, welches vermutlich an den steigenden Renditen der Anleihe und dem festeren US-Dollar lag. In Euro legte Gold 3,5% zu.
An den Aktienmärkten dominierten wie im Jahr zuvor die sogenannten Wachstumswerte, also jene Unternehmen, die der Informationstechnologie bzw. der digitalen Ökonomie zuzurechnen sind. Der Sektor „Information Technology“ stieg um 35,8%. Diese Entwicklung wurde dabei von den sechs größten Unternehmen der Welt noch deutlich übertroffen. Mittlerweile sind diese in prominenten Aktienindices hoch vertreten (z. B. im S&P 500 mit 25%).
Der amerikanische Markt konnte sich in der Wertentwicklung deutlich absetzen (+35,8% im MSCI USA). China hat im Jahre 2021 mit einer negativen Performance von -16,0% überrascht. Grund hierfür ist im Wesentlichen eine veränderte politische Präferenz: Dem Gesamtwohl der Bevölkerung wird eine höhere Präferenz beigemessen als dem finanziellen Erfolg einiger Unternehmen. Die Regulierung vor allem bei Unternehmen der digitalen Ökonomie (Alibaba, Tencent) wurde deutlich angezogen.
Portfolioentwicklung
Der Cresco Partnership ist am 2. Dezember 2020 gestartet. In den 13 Monaten bis Ende 2021 ist der NAV der Anteilscheinklasse „Partners Class“ um 24,34% gestiegen, im Kalenderjahr 2021 um 22,20%. Das Aktien-Exposure des Fonds lag seit Fondsstart bei durchschnittlich 76%. Per Ende 2021 war der Fonds in acht Unternehmen investiert (87% des NAV) bei einer Cash-Quote von 13%. Weitere Details in den Kapiteln „Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens“ sowie „Zu- und Abgänge“.
Bericht zum Geschäftsverlauf
Ausblick
Vor dem Hintergrund gestiegener Inflationsraten (s.o.) wurden Anfang 2022 ausweislich verschiedener Zinskurven steigende Zinsen sowohl in den USA als auch in der EU erwartet – mit negativen Auswirkungen für Aktienkurse an vielen Börsenplätzen.
Ende Februar 2022 hat Russland sodann die Ukraine angegriffen und damit bestehende geopolitische Spannungen auf dramatische Art und Weise eskaliert. Die wirtschaftlichen Folgen des Kriegs werden wahrscheinlich nicht nur in Europa, sondern weltweit zu spüren sein, u.a. in bereits erfolgten deutlichen Preissteigerungen bei Rohstoffen (vor allem Energie, Agrarerzeugnisse). Verlässliche Vorhersagen über die weitere volkswirtschaftliche Entwicklung sind allerdings inhärent unsicher bzw. faktisch unmöglich.
Die Anlagephilosophie des Cresco Partnership sieht daher nicht vor, volkswirtschaftliche Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Kapitalmärkte zu versuchen, vorherzusagen. Stattdessen liegt der Fokus darauf, herausragende Unternehmen als Investments zu empfehlen, die ihre Cashflows langfristig und in den unterschiedlichsten, wirtschaftlichen Umfeldbedingungen nachhaltig steigern können. Versuche des Market-Timings werden nicht unternommen. Absicherungsgeschäfte erfolgen von Zeit zu Zeit, allerdings als bloße Nebenprodukte der Empfehlung sog. Sondersituations-Investments. Diese haben das Ziel haben, die Korrelation im Portfolio zu minimieren bei gleichzeitiger Renditeoptimierung.
Kurzfristig ist der Wert des Teilfonds dem Marktrisiko ausgesetzt. Das Risiko von Marktpreisschwankungen bezieht sich auf Aktienkurse, Währungskurse und auf Zinssätze. Im Teilfonds befinden sich auch Positionen in Werten mit geringer Marktkapitalisierung. Daraus kann sich ein Liquiditätsrisiko aufgrund einer geringen Markttiefe ergeben. Aufgrund der Konzentration auf wenige Werte kann die Kursentwicklung des Teilfonds erheblich von der der Vergleichsindizes abweichen.
Langfristig ist die Wertentwicklung des Teilfonds dem Risiko ausgesetzt, dass sich die künftigen freien Cashflows der einzelnen Portfoliounternehmen wesentlich schlechter entwickeln als ursprünglich von uns angenommen.
Luxemburg, im Mai 2022
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft
Jahresbericht
2. Dezember 2020 – 31. Dezember 2021
Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen die folgenden Anteilklassen mit den Ausgestaltungsmerkmalen:
Partners Class | Founders Class | |
WP-Kenn-Nr.: | A2P3PX | A2P3PW |
ISIN-Code: | LU2166037700 | LU2166038005 |
Ausgabeaufschlag: | bis zu 5,00 % | bis zu 5,00 % |
Rücknahmeabschlag: | keiner | keiner |
Verwaltungsvergütung: | 0,08 % p.a. | 0,08 % p.a. |
Mindestfolgeanlage: | 5.000,00 Euro | 5.000,00 Euro |
Ertragsverwendung: | thesaurierend | thesaurierend |
Währung: | EUR | EUR |
Geografische Länderaufteilung 1)
Deutschland | 46,86 % |
Vereinigtes Königreich | 13,45 % |
Cayman Inseln | 10,14 % |
Belgien | 8,20 % |
Niederlande | 5,31 % |
Vereinigte Staaten von Amerika | 3,49 % |
Slowenien | 0,01 % |
Wertpapiervermögen | 87,46 % |
Bankguthaben 2) | 16,98 % |
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -4,44 % |
100,00 % |
Wirtschaftliche Aufteilung 1)
Diversifizierte Finanzdienste | 25,88 % |
Banken | 22,59 % |
Groß- und Einzelhandel | 17,34 % |
Lebensmittel- und Basisartikeleinzelhandel | 13,45 % |
Gesundheitswesen: Ausstattung & Dienste | 8,20 % |
Wertpapiervermögen | 87,46 % |
Bankguthaben 2) | 16,98 % |
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -4,44 % |
100,00 % |
1) Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
Entwicklung seit Auflegung
Partners Class
Datum | Netto-Fondsvermögen Mio. EUR |
Umlaufende Anteile | Netto-Mittelaufkommen Tsd. EUR |
Anteilwert EUR |
02.12.2020 | Auflegung | – | – | 100,00 |
31.12.2021 | 0,25 | 1.811 | 201,00 | 124,34 |
Founders Class
Datum | Netto-Fondsvermögen Mio. EUR |
Umlaufende Anteile | Netto-Mittelaufkommen Tsd. EUR |
Anteilwert EUR |
02.12.2020 | Auflegung | – | – | 100,00 |
31.12.2021 | 9,06 | 71.130 | 7.131,07 | 127,36 |
Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.
Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens
zum 31. Dezember 2021
EUR 31. Dezember 2021 |
|
Wertpapiervermögen | 8.120.147,42 |
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2021: EUR 7.971.057,06) | |
Bankguthaben 1)2) | 1.576.300,11 |
Forderungen aus Devisengeschäften | 23.026,16 |
Sonstige Aktiva 3) | 18.455,11 |
9.737.928,80 | |
Zinsverbindlichkeiten | -1.146,09 |
Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften | -406.867,54 |
Verbindlichkeiten aus Devisengeschäften | -23.066,81 |
Verwaltungsvergütung / Fondsmanagementvergütung / ggf. Anlageberatervergütung 4) | -6.312,42 |
Verwahrstellenvergütung 4) | -229,19 |
Performancevergütung | -3.618,18 |
Zentralverwaltungsstellenvergütung 4) | -13,97 |
Register- und Transferstellenvergütung | -2.991,80 |
Taxe d’abonnement 5) | -1.158,70 |
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten | -8.168,38 |
-453.573,08 | |
Netto-Fondsvermögen | 9.284.355,72 |
Umlaufende Anteile | 72.940,717 |
1) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss.
3) Die Position enthält aktivierte Gründungskosten.
4) Rückstellungen für den Zeitraum 2. Dezember 2020 – 31. Dezember 2021.
5) Rückstellungen für das 4. Quartal 2021.
Zurechnung auf die Anteilklassen
31. Dezember 2021 | |
Partners Class | |
Anteiliges Netto-Fondsvermögen | 225.168,07 EUR |
Umlaufende Anteile | 1.810,862 |
Anteilwert | 124,34 EUR |
Founders Class | |
Anteiliges Netto-Fondsvermögen | 9.059.187,65 EUR |
Umlaufende Anteile | 71.129,855 |
Anteilwert | 127,36 EUR |
Veränderung des Netto-Fondsvermögens
im Berichtszeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021
Total EUR |
Partners Class EUR |
Founders Class EUR |
|
Netto-Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
Ordentlicher Nettoaufwand | -88.337,45 | -1.981,03 | -86.356,42 |
Ertrags- und Aufwandsausgleich | 1.872,70 | 1.027,47 | 845,23 |
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen | 7.332.073,52 | 200.999,80 | 7.131.073,72 |
Realisierte Gewinne | 1.959.189,53 | 35.884,05 | 1.923.305,48 |
Realisierte Verluste | -66.638,40 | -1.402,58 | -65.235,82 |
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne | 333.746,29 | -3.307,64 | 337.053,93 |
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste | -187.550,47 | -6.052,00 | -181.498,47 |
Netto-Fondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes | 9.284.355,72 | 225.168,07 | 9.059.187,65 |
Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Partners Class
31. Dezember 2021 Stück |
|
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes | 0,000 |
Ausgegebene Anteile | 1.810,862 |
Zurückgenommene Anteile | 0,000 |
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes | 1.810,862 |
Entwicklung der Anzahl der Anteile im Umlauf Founders Class
31. Dezember 2021 Stück |
|
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes | 0,000 |
Ausgegebene Anteile | 71.129,855 |
Zurückgenommene Anteile | 0,000 |
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes | 71.129,855 |
Ertrags- und Aufwandsrechnung
im Berichtszeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021
Total EUR |
Partners Class EUR |
Founders Class EUR |
|
Erträge | |||
Dividenden | 46.118,02 | 921,64 | 45.196,38 |
Zinsen auf Anleihen | 3.213,04 | 34,73 | 3.178,31 |
Bankzinsen | -11.608,39 | -172,55 | -11.435,84 |
Ertragsausgleich | 36,50 | 128,98 | -92,48 |
Erträge insgesamt | 37.759,17 | 912,80 | 36.846,37 |
Aufwendungen | |||
Zinsaufwendungen | -4.653,84 | -64,35 | -4.589,49 |
Performancevergütung | -723,64 | -723,64 | 0,00 |
Verwaltungsvergütung / Fondsmanagementvergütung / ggf. Anlageberatervergütung | -75.318,39 | -255,32 | -75.063,07 |
Verwahrstellenvergütung | -2.786,88 | -43,31 | -2.743,57 |
Zentralverwaltungsstellenvergütung | -1.696,08 | -25,13 | -1.670,95 |
Taxe d’abonnement | -5.174,43 | -79,29 | -5.095,14 |
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten | -9.132,63 | -142,64 | -8.989,99 |
Satz-, Druck- und Versandkosten der Jahres- und Halbjahresberichte | -1.842,28 | -32,13 | -1.810,15 |
Register- und Transferstellenvergütung | -3.387,70 | -51,14 | -3.336,56 |
Staatliche Gebühren | -10.283,46 | -142,55 | -10.140,91 |
Gründungskosten | -4.849,89 | -110,21 | -4.739,68 |
Lagerstellengebühren | -1.416,36 | -23,26 | -1.393,10 |
Sonstige Aufwendungen 1) | -2.921,84 | -44,41 | -2.877,43 |
Aufwandsausgleich | -1.909,20 | -1.156,45 | -752,75 |
Aufwendungen insgesamt | -126.096,62 | -2.893,83 | -123.202,79 |
Ordentlicher Nettoaufwand | -88.337,45 | -1.981,03 | -86.356,42 |
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2) | 31.732,51 | ||
Total Expense Ratio in Prozent 2) | 0,78 | 1,43 | |
Performancevergütung in Prozent 2) | 0,59 | – | |
Laufende Kosten in Prozent 2) | 0,82 | 1,45 | |
Laufende Kosten in Prozent 2),3) | 0,69 | 1,34 |
1) Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus Out-Of-Pocket Kosten und Lieferspesen.
2) Siehe Erläuterungen zum Jahresabschluss. Für den Zeitraum 2. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021.
3) Für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021
Berechnung der Wiederanlage (ungeprüft)
Partners Class EUR |
Founders Class EUR |
|
Ordentlicher Nettoaufwand | -1.981,03 | -86.356,42 |
Ordentlicher Nettoaufwand je Anteil | -1,0940 | -1,2141 |
Für Wiederanlage verfügbar | -1.981,03 | -86.356,42 |
Für Wiederanlage verfügbar je Anteil | -1,0940 | -1,2141 |
Der Wiederanlage zugeführt | -1.981,03 | -86.356,42 |
Der Wiederanlage zugeführt je Anteil | -1,0940 | -1,2141 |
Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021
ISIN Wertpapiere |
Zugänge im Berichtszeitraum |
Abgänge im Berichtszeitraum |
Bestand | Kurs | Kurswert EUR |
%-Anteil vom NFV 1) |
|
Aktien, Anrechte und Genussscheine | |||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | |||||||
Belgien | |||||||
BE0003755692 Agfa-Gevaert NV |
EUR | 201.988 | 0 | 201.988 | 3,7700 | 761.494,76 | 8,20 |
761.494,76 | 8,20 | ||||||
Cayman Inseln KYG851581069 Stoneco Ltd. |
USD | 67.810 | 0 | 67.810 | 15,7500 | 941.058,68 | 10,14 |
941.058,68 | 10,14 | ||||||
Deutschland DE0005408116
Aareal Bank AG |
EUR | 92.954 | 20.000 | 72.954 | 28,7400 | 2.096.697,96 | 22,58 |
DE000A3CNK42 ABOUT YOU Holding SE |
EUR | 55.000 | 16.000 | 39.000 | 20,3400 | 793.260,00 | 8,54 |
DE000A161N30 GRENKE AG |
EUR | 82.000 | 35.000 | 47.000 | 31,0900 | 1.461.230,00 | 15,74 |
4.351.187,96 | 46,86 | ||||||
Niederlande NL0013654783 Prosus NV |
EUR | 7.000 | 0 | 7.000 | 70,4000 | 492.800,00 | 5,31 |
492.800,00 | 5,31 | ||||||
Slowenien SI0021117344 Nova Ljubljanska Banka d.d. |
EUR | 21.087 | 21.077 | 10 | 76,2000 | 762,00 | 0,01 |
762,00 | 0,01 | ||||||
Vereinigte Staaten von Amerika | |||||||
US0231351067 Amazon.com Inc. |
USD | 350 | 300 | 50 | 3.384,0200 | 149.088,91 | 1,61 |
US58733R1023 Mercadolibre Inc. |
USD | 300 | 150 | 150 | 1.323,5600 | 174.935,24 | 1,88 |
324.024,15 | 3,49 | ||||||
Börsengehandelte Wertpapiere | 6.871.327,55 | 74,01 | |||||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | |||||||
Vereinigtes Königreich | |||||||
GB00B021F836 Naked Wines Plc |
GBP | 279.942 | 112.624 | 167.318 | 6,2800 | 1.248.819,87 | 13,45 |
1.248.819,87 | 13,45 | ||||||
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere | 1.248.819,87 | 13,45 | |||||
Aktien, Anrechte und Genussscheine | 8.120.147,42 | 87,46 | |||||
Wertpapiervermögen | 8.120.147,42 | 87,46 | |||||
Bankguthaben – Kontokorrent | Währung | Zinssatz in % |
Fälligkeit | Bestand in Fremdwährung |
Kurswert EUR |
%-Anteil vom NFV 1) |
|
DZ PRIVATBANK S.A. 3) | CAD | -0,5000 | täglich | 140.292,48 | 96.573,61 | 1,04 | |
DZ PRIVATBANK S.A. 3) | EUR | -0,6700 | täglich | 1.031.865,59 | 1.031.865,59 | 11,11 | |
DZ PRIVATBANK S.A. 3) | GBP | -0,2000 | täglich | 53.866,03 | 64.019,53 | 0,69 | |
DZ PRIVATBANK S.A. 3) | USD | -0,2000 | täglich | 435.621,58 | 383.841,38 | 4,14 | |
Summe Bankguthaben – Kontokorrent 2) | 1.576.300,11 | 16,98 | |||||
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten | -412.091,81 | -4,44 | |||||
Netto-Fondsvermögen in EUR | 9.284.355,72 | 100,00 |
1) NFV = Netto-Fondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2) Siehe Erläuterungen zum Bericht.
3) Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2021. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.
Zu- und Abgänge vom 2. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021 (ungeprüft)
Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.
ISIN | Wertpapiere | Zugänge im Berichtszeitraum |
Abgänge im Berichtszeitraum |
|
Aktien, Anrechte und Genussscheine | ||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||
Australien | ||||
AU000000AYS5 | Amaysim Australia Limited | AUD | 5.098.150 | 5.098.150 |
AU000000WAM2 | WAM Capital Ltd. | AUD | 1.905.850 | 1.905.850 |
Deutschland | ||||
DE000A0BL849 | Vita 34 AG | EUR | 20.067 | 20.067 |
Kanada | ||||
CA8910546032 | Torex Gold Resources Inc. | CAD | 10.550 | 10.550 |
Vereinigte Staaten von Amerika | ||||
US0846707026 | Berkshire Hathaway Inc. | USD | 1.000 | 1.000 |
US0846701086 | Berkshire Hathaway Inc. | USD | 1 | 1 |
US30303M1027 | Meta Platforms Inc. | USD | 6.165 | 6.165 |
Anleihen | ||||
Börsengehandelte Wertpapiere | ||||
EUR | ||||
XS1377248635 | 1,500% Grenke Finance Plc. EMTN Reg.S. v.16(2021) | 400.000 | 400.000 | |
XS1678629186 | 0,875% Grenke Finance Plc. EMTN Reg.S. v.17(2022) | 110.000 | 110.000 | |
XS2078696866 | 0,625% Grenke Finance Plc. EMTN Reg.S. v.19(2025) | 990.000 | 990.000 | |
XS1641103541 | 0,738% Grenke Finance Plc. EMTN v.17(2021) | 400.000 | 400.000 | |
USD | ||||
US912828Q780 | 1,375% Vereinigte Staaten von Amerika v.16(2021) | 300.000 | 300.000 |
Devisenkurse
Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 29. Dezember 2021 in Euro umgerechnet.
Britisches Pfund | GBP | 1 | 0,8414 |
Kanadischer Dollar | CAD | 1 | 1,4527 |
US-Dollar | USD | 1 | 1,1349 |
Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.
Erläuterungen zum Jahresbericht zum 31. Dezember 2021
1.) ALLGEMEINES
Das Sondervermögen Cresco Partnership ist ein alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund (AIF)), der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner jeweils gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) als fonds commun de placement (FCP) in der Form eines Mono-Fonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 25. November 2020 in Kraft. Es wurde beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg hinterlegt und im „Recueil électronique des sociétés et associations“ („RESA“), der Informationsplattform des Handels- und Gesellschaftsregisters, veröffentlicht. Der Fonds/das Sondervermögen ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg K 2088 eingetragen.
Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist die IPConcept (Luxemburg) S.A. („Verwaltungsgesellschaft“), eine Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit eingetragenem Sitz in 4, rue Thomas Edison, L-1445 Strassen, Luxemburg. Sie wurde am 23. Mai 2001 auf unbestimmte Zeit gegründet. Ihre Satzung wurde am 19. Juni 2001 im Mémorial veröffentlicht. Die letzte Änderung der Satzung trat am 27. November 2019 in Kraft und wurde am 20. Dezember 2019 im RESA veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxemburg B 82183 eingetragen.
2.) WESENTLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Dieser Bericht wird in der Verantwortung des Vorstands der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Abschlüssen erstellt.
1. |
Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“). |
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2. |
Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die im Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Fondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Fondswährung abweichende Währung angegeben ist („Anteilklassenwährung“). |
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3. |
Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft und unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem jeweils im Anhang des Fonds genannten Tag („Bewertungstag“) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens einmal im Monat zu berechnen ist. Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satzes 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen. |
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4. |
Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem Fonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des Fonds („Netto-Fondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag im Umlauf befindlichen Anteile des Fonds geteilt. |
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5. |
Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen dieses Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des Fonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das Netto-Fondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:
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6. |
Die Anteilwertberechnung erfolgt nach den vorstehend aufgeführten Kriterien. Soweit jedoch innerhalb des Fonds Anteilklassen gebildet wurden, erfolgt die daraus resultierende Anteilwertberechnung nach den vorstehend aufgeführten Kriterien für jede Anteilklasse getrennt. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des Fonds wird grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Bewertung von Vermögensgegenständen delegieren und einen externen Bewerter, welcher die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, heranziehen. Dieser darf die Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren. Die Verwaltungsgesellschaft informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über die Bestellung eines externen Bewerters. Die Verwaltungsgesellschaft bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände des Fonds sowie für die Berechnung und Bekanntgabe des Nettoinventarwertes verantwortlich, wenn sie einen externen Bewerter bestellt hat. |
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7. |
Zum 31. Dezember 2021 wurden die Wertpapiere der Investmentportfolien des Fonds Cresco Partnership, wie im Verkaufsprospekt beschrieben, zum letzten verfügbaren Kurs des vorhergehenden Bewertungstages (30. Dezember 2021; letzte Nettoinventarwertberechnung zum 31. Dezember 2021) bewertet, ergibt sich für die Fonds unter Zugrundelegung der Wertpapierkurse per Ultimo ein Bewertungsunterschied von EUR -124.562,47 welcher einen signifikanten Einfluss i.H.v. -1.34% auf das Netto-Teilfondsvermögen darstellt. |
Die in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen können aus rechnerischen Gründen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/ – einer Einheit (Währung, Prozent etc.) enthalten.
3.) BESTEUERUNG DES FONDS
Der Fonds unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d’abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05% p.a. Eine reduzierte „taxe d’abonnement“ von 0,01% p.a. ist anwendbar für (i) die Fonds oder Anteilklassen, deren Anteile ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne des Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden, (ii) Fonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Die „taxe d’abonnement“ ist vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Höhe der „taxe d’abonnement“ ist für den Fonds oder die Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt. Eine Befreiung von der „taxe d’abonnement“ findet u.a. Anwendung, soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der „taxe d’abonnement“ unterliegen.
Vom Fonds erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, dort einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen.
Ausschüttungen des Fonds sowie Liquidations- und Veräußerungsgewinne unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Quellensteuer. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.
Besteuerung der Erträge aus Anteilen an dem Investmentfonds beim Anleger
Anleger, die nicht im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind bzw. waren und dort keine Betriebsstätte unterhalten oder keinen permanenten Vertreter haben, unterliegen keiner Luxemburger Ertragsbesteuerung im Hinblick auf ihre Einkünfte oder Veräußerungsgewinne aus ihren Anteilen am Fonds.
Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven luxemburgischen Einkommensteuer.
Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsanteilen der Körperschaftsteuer.
Interessenten und Anlegern wird empfohlen sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Fondsvermögens, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder die Übertragung von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.
4.) VERWENDUNG DER ERTRÄGE
Details zur Ertragsverwendung sind im aktuellen Verkaufsprospekt enthalten.
5.) INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN BZW. AUFWENDUNGEN
Angaben zur Pauschalkommission können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
6.) TOTAL EXPENSE RATIO (TER)
Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:
Gesamtkosten in Fondswährung
TER = ———————————————————————- 100
Durchschnittliches Fondsvolumen (Basis: bewertungstägliches NFTV)
Die TER gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)
Sofern der Fonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet.
7.) LAUFENDE KOSTEN (GESAMTKOSTENQUOTE GEM.§ 299 ABS. 1 S. 1 NR. 3 BUCHSTABE I) KAGB)
Bei den „laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. § 299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB)“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchfuhrung der Richtlinie 2009/65/EG des Europaischen Parlaments ermittelt wurde. Die laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. § 299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB) geben an, wie stark das Fondsvermogen im abgelaufenen Geschaftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berucksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergutung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20% in andere Fondsprodukte/ Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds auf Basis der Portfoliogewichtung berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) fur diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. In Einzelfallen werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schatzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z. B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds konnen von dem Schätzwert abweichen.
8.) KONTOKORRENTKONTEN (BANKGUTHABEN BZW. BANKVERBINDLICHKEITEN) DER FONDS
Sämtliche Kontokorrentkonten des jeweiligen Fonds (auch solche in unterschiedlichen Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des jeweiligen Netto-Fondsvermögens als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die jeweilige Fondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos.
9.) WESENTLICHE EREIGNISSE IM BERICHTSZEITRAUM
Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise verweisen wir auf die nachstehende Erläuterung 12.). Mit Wirkung vom 10. März 2021 wurde das Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert.
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
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Klassifizierung nach SFDR-Verordnung (EU 2019/2088) Der Fonds ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor). |
― |
Musteranpassungen und redaktionelle Änderungen. |
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.
10.) WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BERICHTSZEITRAUM
Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 wurde das Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
― |
Umsetzung der Taxonomie – Verordnung, |
― |
Umsetzung der ESMA Guidelines on Performance Fees, |
― |
Musteranpassungen und redaktionelle Änderungen des Verkaufsprospekts. |
Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise verweisen wir auf die nachstehende Erläuterung 12.). Die im Berichtszeitraum ausgebrochene Corona-Epidemie hat sich auch nach dem Berichtszeitraum weltweit fortgesetzt. Informationen zu den ungeprüften Anteilwerten sind auf der Seite http://www.ipconcept.com öffentlich verfügbar.
Russland/Ukraine-Konflikt
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen, noch ergaben sich für diese Bewertungs- oder Liquiditätsprobleme. In Folge der weltweit beschlossenen Maßnahmen aufgrund des Ende Februar 2022 erfolgten Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine, verzeichneten vor allem europäische Börsen deutliche Kursverluste. Die Finanzmärkte sowie die globale Wirtschaft sehen mittelfristig einer vor allem durch Unsicherheit geprägten Zukunft entgegen. Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Fonds, resultierend aus dem andauernden Konflikt in der Ukraine, können nicht antizipiert werden. Die Verwaltungsgesellschaft hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen eingerichtet – um die Auswirkungen auf den Fonds zeitnah zu beurteilen. Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen oder sonstige wesentliche Ereignisse.
11.) PERFORMANCEVERGÜTUNG
Zusätzlich steht dem Anlageberater für die Anteilklasse Partners Class zum Ende des Geschäftsjahres eine erfolgsbezogene Zusatzvergütung („Performance Fee“) zu, die entsteht, sofern der Anteilwert die um die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) erhöhte High Watermark übersteigt.
Die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) beläuft sich auf 6 % p.a. bezogen auf die High Watermark, die an jedem Berechnungstag auf die jeweiligen vergangenen Tage innerhalb der Berechnungsperiode proratisiert wird.
High Watermark Prinzip: bei Auflage des Fonds ist die High Watermark identisch mit dem Erstanteilwert. Falls der Anteilwert am letzten Bewertungstag eines folgenden Geschäftsjahres oberhalb der bisherigen, um die definierte Mindestperformance erhöhten High Watermark liegt, wird die High Watermark auf diesen höheren, errechneten Anteilwert am letzten Bewertungstag jenes Geschäftsjahres gesetzt. In allen anderen Fällen wird die um die definierte Mindestperformance erhöhte High Watermark auf die nachfolgende Berechnungsperiode übertragen.
Die Höhe der Performance Fee beträgt bis zu 20% der in einem Geschäftsjahr (Abrechnungsperiode) über die definierte Mindestperformance (6% p.a. bezogen auf die letzte High Watermark) hinausgehenden Wertentwicklung.
Zunächst erhält der Anlageberater nur einen 20%-igen Anteil der zum Geschäftsjahresende etwaig abgegrenzten erfolgsbezogenen Zusatzvergütung. Die übrigen 80% verbleiben als sog. Performance Fee-Reserve als Verbindlichkeit im Fondsvermögen. Dies, um zum einen eine mögliche künftige Underperformance auszugleichen (Anteilwert unterhalb der um den Hürdensatz erhöhten High Watermark), und zum anderen, um den Anlageberater in den Folgejahren mit je 20% der zum jeweiligen Geschäftsjahresende ggf. verbliebenen abgegrenzten Performance Fee-Reserve zu vergüten.
Die Performance Fee wird, beginnend am Anfang jedes Geschäftsjahres, bewertungstäglich errechnet auf Basis der Differenz zwischen Anteilwert und um die definierte Mindestperformance (Hurdle Rate) erhöhte High Watermark, multipliziert mit den durchschnittlich umlaufenden Anteilen des Geschäftsjahres sowie dem Performance-Satz in Höhe von 20%. Als Basis der Berechnung werden die Daten des vorherigen Bewertungstages (am Geschäftsjahresende taggleich) herangezogen.
Zur Ermittlung der Anteilwertentwicklung werden evtl. zwischenzeitlich erfolgte Ausschüttungszahlungen entsprechend berücksichtigt, d.h., diese werden dem aktuellen, um die Ausschüttung reduzierten Anteilwert hinzugerechnet.
An den Bewertungstagen, an denen der Anteilwert größer als die um die proratisierte Mindestperformance (Hurdle Rate) erhöhte High Watermark ist, verändert sich der abgegrenzte Gesamtbetrag nach der oben dargestellten Methode.
An den Bewertungstagen, an denen der Anteilwert geringer als die um die proratisierte Mindestperformance (Hurdle Rate) erhöhte High Watermark ist, wird ein möglicher abgegrenzter Performance Fee-Gesamtbetrag des laufenden Geschäftsjahres aufgelöst. Sollte eine Performance Fee-Abgrenzung für das laufende Geschäftsjahr gar nicht erst entstanden oder aber vollständig aufgelöst sein, so werden dem Fondsvermögen bei negativer Anteilwertentwicklung darüber hinaus Mittel aus der Performance Fee-Reserve der Vorjahre, soweit vorhanden, gutgeschrieben, und zwar in Höhe von 20% der Underperformance. Sollte sich der Anteilwert in der Folgezeit wieder der um die proratisierte Mindestperformance (Hurdle Rate) erhöhten High Watermark annähern, ohne diese jedoch zwingend zu überschreiten (d.h. Verringerung der vorherigen Underperformance), so wird zunächst die Performance Fee-Reserve im gleichen Maße erhöht wie zuvor verringert – dies, bis maximal zum Reservebetrag zu Geschäftsjahresbeginn.
Sofern zum letzten Bewertungstag der Abrechnungsperiode eine auszahlungsfähige Performance Fee vorliegt, so wird diese zunächst einer etwaigen, aus den Vorjahren abgegrenzten Performance Fee-Reserve hinzugerechnet. Sodann können bis zu 20% dieser abgegrenzten Gesamtansprüche zulasten der betreffenden Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres zugunsten des Anlageberaters entnommen werden.
Für das am 31. Dezember 2021 endende Geschäftsjahr stellen sich die tatsächlich angefallene Performancevergütung und der entsprechende Prozentsatz der Performancevergütung (berechnet auf Basis des jeweiligen durchschnittlichen anteiligen Nettofondsvermögens) für die jeweiligen Anteilklassen wie folgt dar:
12.) ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER COVID-19-PANDEMIE
Seit dem Jahreswechsel 2019/2020 kam es zur Verbreitung des Coronavirus COVID-19 auf den meisten Kontinenten; im März 2020 wurde COVID-19 von der WHO als Pandemie eingestuft. Derzeit ist es noch nicht möglich, die konkreten bzw. potenziellen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Pandemie insbesondere auf das ökonomische und das gesellschaftliche Umfeld vor dem Hintergrund der globalen Verbreitung des Virus, dessen Dynamik und des damit einhergehenden hohen Grads an Unsicherheit abschließend vorauszusehen. Vor allem die finanziellen Auswirkungen der Pandemie werden von vielfältigen Faktoren determiniert, wozu mitunter die Maßnahmenpakete der Regierungen und Zentralbanken zur Bewältigung der Krise, der Erfolg der von der internationalen Staatengemeinschaft unternommenen Anstrengungen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ebenso wie das zeitnahe und nachhaltige Wiederanlaufen der Konjunktur gehören. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die weltweite Wirtschaftsaktivität wahrscheinlich signifikant beeinträchtigt werden wird.
Vor diesem Hintergrund ist das damit einhergehende Risiko auf die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten im Portfolio des Fonds nicht verlässlich beurteilbar bzw. lediglich unzureichend prognostizierbar. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen, noch ergaben sich für diesen Liquiditätsprobleme.
13.) MASSNAHMEN DER IPCONCEPT (LUXEMBURG) S.A. UND DER DZ PRIVATBANK S.A. IM RAHMEN DER COVID-19-PANDEMIE
Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft, IPConcept (Luxemburg) S.A., diverse Maßnahmen getroffen, die ihre Mitarbeiter und externen Dienstleister an den Standorten in Luxemburg, der Schweiz und Deutschland betreffen und durch die ihre Geschäftsabläufe auch in einem Krisenszenario sichergestellt werden.
Neben umfangreichen Hygienemaßnahmen in den Räumlichkeiten und Einschränkungen bei Dienstreisen und Veranstaltungen wurden weitere Vorkehrungen getroffen, wie die Verwaltungsgesellschaft bei einem Verdachtsfall auf eine Coronavirus-Infektion innerhalb der Belegschaft einen verlässlichen und reibungslosen Ablauf ihrer Geschäftsprozesse gewährleisten kann. Mit einer Ausweitung der technischen Möglichkeiten zum Mobilen Arbeiten sowie der Aktivierung der Business Recovery Center am Standort Luxemburg hat die IPConcept (Luxemburg) S.A. die Voraussetzungen für eine Aufteilung der Mitarbeiter auf mehrere Arbeitsstätten geschaffen. Damit wird das mögliche Risiko einer Übertragung des Coronavirus innerhalb der Verwaltungsgesellschaft deutlich reduziert.
Die Sicherheit und Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern haben oberste Priorität. Seit April 2020 wurde in der DZ PRIVATBANK S.A. („die Bank“) eine durchgängig hohe Quote beim mobilen Arbeiten von über 75% etabliert, welche sich zuletzt weiter erhöht hat. Die Bank hält standortübergreifend an ihren strengen Schutzmaßnahmen konsequent fest, bei allerdings zugleich weiterhin flexiblem Notfallmanagement, z.B. genaue Beobachtung der Inzidenzen und Anpassung der bankweit gültigen Corona-Maßnahmen (schrittweise Rücknahme der Maßnahmen versus Beibehaltung). Der verstärkte Remote-Vertrieb und die digitalen Austauschformate werden bis auf Weiteres fortgesetzt. Der Bankbetrieb/-vertrieb funktioniert nach wie vor reibungslos. Der Geschäftsbetrieb ist weiterhin sichergestellt. Die Verwaltungsgesellschaft, das Notfallmanagement-Team der Bank und deren Management beobachten die Maßnahmen zur Eindämmung des Virus sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen genau.
Teilfonds | Anteilklasse in EUR |
Performancevergütung in % |
|
Cresco Partnership | P | 723,64 | 0,59 |
F | 0,00 | 0,0 |
14.) KLASSIFIZIERUNG NACH SFDR-VERORDNUNG (EU 2019/2088)
Der Fonds ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).
Erklärung gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 (Taxonomie – Verordnung):
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
15.) TRANSPARENZ VON WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTEN UND DEREN WEITERVERWENDUNG (UNGEPRÜFT)
Die IPConcept (Luxemburg) S.A., als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager Alternativer Investmentfonds („AIFM“), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäfte n und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 („SFTR“).
Im Berichtszeitraum des Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im Jahresbericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen.
Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils aus dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen sowie kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden.
Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)
1.) RISIKOMANAGEMENT-VERFAHREN
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr / ihm erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.
Je nach Ausgestaltung des Fonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagement-Verfahren:
a) |
Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft / der AIFM folgender Methoden: Commitment Approach: Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden (ggf. delta-gewichteten) Basiswertäquivalente oder Nominale umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedginge ekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt. VaR-Ansatz: Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.
|
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b) |
Die Messung der mit den Anlagepositionen verbundenen Risiken erfolgt auf Basis des sogenannten Scoring-Modells. Im Einklang mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 („AIFMD-Verordnung“) stellt dieses Modell ein wirksames Verfahren für das Risikomanagement dar, das es ermöglicht, alle wesentlichen Risiken zu ermitteln, messen, steuern und zu überwachen. |
Zum Geschäftsjahresende unterliegt der Fonds folgendem Risikomanagement-Verfahren:
Teilfonds | Angewendetes Risikomanagement-Verfahren |
Cresco Partnership | Commitment Approach |
Im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der Commitment Approach – Ansatz verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde im Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis zum 31. Dezember 2021 ein Faktor von 400% verwendet.
Das im Berichtszeitraum verwendete Risikomanagementsystem basiert auf der IT – Anwendung IP.Risk des Herstellers IPConcept (Schweiz) AG. Es gab im Berichtszeitraum keine Änderungen diesbezüglich.
2.) LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT
Die Verwaltungsgesellschaft hat Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos festgelegt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten im Fonds vorhanden ist, um Rücknahmen unter normalen Marktbedingungen bedienen zu können.
Das Liquiditätsmanagement berücksichtigt die relative Liquidität der Vermögenswerte des Fonds sowie die für die Liquidierung erforderliche Zeit, um eine angemessene Liquiditätshöhe für die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Die Ableitung der Verbindlichkeiten erfolgt aus einer Projektion historischer Rücknahmen und berücksichtigt die fondsspezifischen Rücknahmebedingungen.
Die Grundsätze und Verfahren umfassen:
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich auf Ebene des Fonds oder der Vermögensgegenstände ergeben können. Sie / er nimmt dabei eine Einschätzung der Liquidität der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände in Relation zum Fondsvermögen vor und legt hierfür Liquiditätsklassen fest. Die Beurteilung der Liquidität beinhaltet beispielsweise eine Analyse des Handelsvolumens, der Komplexität oder andere typische Merkmale sowie ggf. eine qualitative Einschätzung eines Vermögensgegenstands. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht die Liquiditätsrisiken, die sich durch erhöhtes Verlangen der Anleger auf Anteilrücknahme oder durch Großabrufe ergeben können. Hierbei bildet sie/ er sich Erwartungen über Nettomittelveränderungen unter Berücksichtigung von verfügbaren Informationen über Erfahrungswerten aus historischen Nettomittelveränderungen. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überwacht laufende Forderungen und Verbindlichkeiten des Fonds und schätzt deren Auswirkungen auf die Liquiditätssituation des Fonds ein. |
• |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM hat für den Fonds adäquate Limits für die Liquiditätsrisiken festgelegt. Sie / er überwacht die Einhaltung dieser Limits und hat Verfahren bei einer Überschreitung oder möglichen Überschreitung der Limits festgelegt. |
• |
Die von der Verwaltungsgesellschaft bzw. dem AIFM eingerichteten Verfahren gewährleisten eine Konsistenz zwischen den Liquiditätsklassen, den Liquiditätsrisikolimits und den zu erwarteten Nettomittelveränderungen. |
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM überprüft diese Grundsätze regelmäßig und aktualisiert sie entsprechend.
Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt regelmäßig Stresstests durch, mit denen sie / er die Liquiditätsrisiken des Fonds bewerten kann. Die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM führt die Stresstests auf der Grundlage zuverlässiger und aktueller quantitativer oder, falls dies nicht angemessen ist, qualitativer Informationen durch. Hierbei werden Anlagestrategie, Rücknahmefristen, Zahlungsverpflichtungen und Fristen, innerhalb derer die Vermögensgegenstände veräußert werden können, sowie Informationen in Bezug auf historische Ereignisse oder hypothetische Annahmen einbezogen. Die Stresstests simulieren gegebenenfalls mangelnde Liquidität der Vermögenswerte im Fonds sowie im Umfang atypische Verlangen auf Anteilrücknahmen. Sie decken Marktrisiken und deren Auswirkungen ab, einschließlich Nachschussforderungen, Anforderungen der Besicherung oder Kreditlinien. Sie werden unter Berücksichtigung der Anlagestrategie, des Liquiditätsprofils, der Anlegerart und der Rücknahmegrundsätze des Fonds in einer der Art des Fonds angemessenen Häufigkeit durchgeführt.
Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung des Liquiditätsrisikos (insbesondere Anpassungen in den Veräußerungsmodellen zur Schätzung des Liquiditätsrisikos von Anlagepositionen, Überarbeitung der Liquiditätsstresstest-Frameworks). Ferner war im Fonds im Berichtszeitraum jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten vorhanden, um Anteilscheinrücknahmen bedienen zu können.
Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,00% des Netto – Fondsvermögens.
3.) LEVERAGE NACH BRUTTO- UND COMMITMENT-METHODE
Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos des Fonds sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.
Im Rahmen der Bruttomethode und der Commitment-Methode berechnet die Verwaltungsgesellschaft bzw. der AIFM das Risiko gemäß der AIFMD-Verordnung als die Summe der absoluten Werte aller Positionen unter grundsätzlicher Einhaltung der in der AIFMD-Verordnung genannten Spezifikationen. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Bruttomethode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300% des Fondsvolumens.
Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 31. Dezember 2021 die folgenden Werte auf:
Fonds | Commitment-Methode | Bruttomethode |
Cresco Partnership | 104,45% | 93,33% |
Im Berichtszeitraum wurden keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage vorgenommen.
4.) RISIKOPROFIL
Der von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds wurde in folgendes Risikoprofil eingeordnet:
Fonds | Risikoprofil |
Cresco Partnership | Spekulativ |
Der Fonds eignet sich für spekulative Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto – Fondsvermögen besteht ein sehr hohes Gesamtrisiko, dem auch sehr hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.
Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken als die in dem Risikoprofil genannten auftreten.
5.) ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK
Die Verwaltungsgesellschaft IPConcept (Luxemburg) S.A. hat ein Vergütungssystem festgelegt, welches den gesetzlichen Vorschriften entspricht und wendet dieses an. Das Vergütungssystem ist so gestaltet, dass es mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist und weder zur Übernahme von Risiken ermutigt, die mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der verwalteten Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) nicht vereinbar sind, noch die IPConcept (Luxemburg) S.A. daran hindert, pfllichtgemäß im besten Interesse des OGAW zu handeln. Die Vergütungspolitik steht im Einklang mit Geschäftsstrategie, Zielen, Werten und Interessen der IPConcept (Luxemburg) S.A. und der von ihr verwalteten OGAWs und ihrer Anleger und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten.
Außertarifliche Mitarbeiter unterliegen dem Vergütungssystem für außertarifliche Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der außertariflichen Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Das Jahresfestgehalt leitet sich aus dem System der Verantwortungsstufen ab: Jede nicht einer tarifvertraglichen Regelung unterliegende Funktion ist einer Verantwortungsstufe mit korrespondierendem Gehaltsband zugeordnet, innerhalb derer sich die Jahresfixvergütung der Funktionsinhaber bewegt. Jeder Mitarbeiter erhält einen individuellen Referenzbonus, der an die zugehörige Verantwortungsstufe gekoppelt ist. Das Bonussystem verknüpft diese Referenzboni sowohl mit der individuellen Leistung als auch der Leistung der jeweiligen Segmente sowie dem Ergebnis der DZ PRIVATBANK Gruppe insgesamt.
Die identifizierten Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. unterliegen dem Vergütungssystem für identifizierte Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. Die Vergütung der identifizierten Mitarbeiter setzt sich aus einem angemessenen Jahresfestgehalt und einer variablen leistungs- und ergebnisorientierten Vergütung zusammen. Dabei darf der rechnerisch maximal erreichbare Bonusbetrag eines Mitarbeiters das vertraglich fixierte feste Grundgehalt (Fixum) nicht überschreiten. Die erfolgsabhängige Vergütung basiert auf einer Bewertung sowohl der Leistung des betreff enden Mitarbeiters und seiner Abteilung bzw. des betreff enden OGAW sowie deren Risiken als auch auf dem Gesamtergebnis der IPConcept (Luxemburg) S.A. Es werden bei der Bewertung der individuellen Leistung finanzielle und nicht finanzielle Kriterien berücksichtigt.
Die Gesamtvergütung der 69 Mitarbeiter der IPConcept (Luxemburg) S.A. als AIFM beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 6.637.237,09 EUR.
Fixe Vergütung: | 6.194.331,46 EUR |
Variable Vergütung: | 442.905,63 EUR |
Für Führungskräfte des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: | 1.687.343,73 EUR |
Für Mitarbeiter des AIFM, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF auswirkt: | 0,00 EUR |
Die oben genannte Vergütung bezieht sich auf die Gesamtheit der OGAWs und alternativen Investmentfonds, die von der IPConcept (Luxemburg) S.A. verwaltet werden. Alle Mitarbeiter sind ganzheitlich mit der Verwaltung aller Fonds befasst, so dass eine Aufteilung pro Fonds nicht möglich ist.
Es findet einmal jährlich eine zentrale und unabhängige Prüfung statt, ob die Vergütungspolitik gemäß den vom Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. festgelegten Vergütungsvorschriften und -verfahren umgesetzt wird. Die Überprüfung hat ergeben, dass sowohl die Vergütungspolitik wie auch die Vergütungsvorschriften und -verfahren, die der Aufsichtsrat der IPConcept (Luxemburg) S.A. beschlossen hat, umgesetzt wurden. Es wurden keine Unregelmäßigkeiten festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Vergütungskontrollbericht 2020 zur Kenntnis genommen.
Es gab keine wesentlichen Änderungen an der Vergütungspolitik; die Vergütungssysteme 2020 entsprechen den Vorschriften der Institutsvergütungsverordnung (Fassung vom 4. August 2017).
Weitere Einzelheiten der aktuellen Vergütungspolitik können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.ipconcept.com unter der Rubrik „Anlegerinformationen“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern kostenlos eine Papierversion zur Verfügung gestellt.
6.) ANLAGESTRATEGIEN UND ZIELE
Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
Die vom Fonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft bzw. den AIFM erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der Fonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.
7.) RECHTSSTELLUNG DER ANLEGER
Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Fonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.
IPConcept (Luxemburg) S.A.
An die Anteilinhaber des
Cresco Partnership
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
BERICHT DES REVISEUR D’ENTREPRISES AGREE
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss des Cresco Partnership (der „Fonds“) – bestehend aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für den Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021 sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss, mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.
Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Cresco Partnership zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für den Zeitraum vom 2. Dezember 2020 bis 31. Dezember 2021.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISA) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt „Verantwortung des “réviseur d’entreprises agréé” für die Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben. Wir sind unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF angenommen, zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
Sonstige Informationen
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des “réviseur d’entreprises agréé” zu diesem Jahresabschluss.
Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.
Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.
Verantwortung des Vorstandes der Verwaltungsgesellschaft des Fonds für den Jahresabschluss
Der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und – sofern einschlägig – Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.
Verantwortung des “réviseur d’entreprises agréé” für die Jahresabschlussprüfung
Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und darüber einen Bericht des “réviseur d’entreprises agréé”, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentlich falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus:
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Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben. |
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Beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und der entsprechenden Erläuterungen. |
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Schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Vorstand der Verwaltungsgesellschaft des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bericht des “réviseur d’entreprises agréé” auf die dazugehörigen Erläuterungen zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Berichts des “réviseur d’entreprises agréé” erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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Beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Erläuterungen, und beurteilen ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt. |
Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.
10. Juni 2022
Für Deloitte Audit, Cabinet de révision agréé
Jan van Delden, Réviseur d’entreprises agréé
Partner
Verwaltung, Vertrieb und Beratung
Verwaltungsgesellschaft und AIFM
IPConcept (Luxemburg) S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxembourg
E-Mail: info@ipconcept.com
Internet: www.ipconcept.com
Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Frank Müller
Mitglied des Vorstandes
DZ PRIVATBANK S.A.
Mitglieder des Aufsichtsrats
Bernhard Singer
Klaus-Peter Bräuer
Vorstand der Verwaltungsgesellschaft
Vorsitzender des Vorstands
Marco Onischschenko
Mitglieder des Vorstands
Marco Kops
Silvia Mayers
Nikolaus Rummler
Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft
PricewaterhouseCoopers, Société coopérative
2, rue Gerhard Mercator
B.P. 1443
L-1014 Luxemburg
Verwahrstelle
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Register- und Transferstelle sowie Zentralverwaltungsstelle
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Zahlstelle
Großherzogtum Luxemburg
DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg
Anlageberater
BN & Partners Capital AG
Steinstr. 33
D-50374 Erftstadt
Gebundener Vermittler des Anlageberaters im Sinne von § 2 Absatz 10 KWG
Cresco GmbH
Schoenaich-Carolath-Straße 5
D-22607 Hamburg
Vertriebsstelle
P&R Investment Management Limited
Lynton House
7-12 Tavistock Square London WC1H 9BQ
United Kingdom
Abschlussprüfer des Fonds
Deloitte Audit S.à.r.l.
société à responsabilité limitée Réviseurs d‘Entreprises
Agréé 20, Boulevard de Kockelscheuer L-1821 Luxemburg
Production: KNEIP (www.kneip.com)