bitcoin-motion.cloud/de/

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Websites bitcoin-motion.de sowie bitcoin-motion.cloud/de/ keine Erlaubnis nach de m KWG oder Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das...
Vorsicht: https://lioncapitalgroupag.co

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Die FINMA führt und veröffentlicht eine Warnliste mit Unternehmen, die möglicherweise ohne Bewilligung eine Tätigkeit ausüben, bewilligungspflichtig sind und unter die Aufsicht der FINMA fallen. Informieren Sie sich rechtzeitig. Verschiedene Tätigkeiten in der...