Sprit wird billiger, neue Verbraucherrechte und Warnung vor Koffein-Produkten: Was sich für Österreichs Konsumenten jetzt ändert

Sprit wird billiger, neue Verbraucherrechte und Warnung vor Koffein-Produkten: Was sich für Österreichs Konsumenten jetzt ändert

Veröffentlicht

Freitag, 25.09.2026
von Red. TB

Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich bringen die jüngsten 24 Stunden eine ungewöhnlich große Zahl relevanter Nachrichten. Die Regierung verschärft die Spritpreisbremse, bei Smartphones zeigen neue Reparaturvorschriften erste Wirkung, der VKI warnt vor stark koffeinhaltigen Trendprodukten für Kinder und Jugendliche und neue Vorschriften sollen Greenwashing erschweren. Hinzu kommen wichtige Fälle zu Lieferverzug, unbestellten Waren und zweifelhaften Inkassoforderungen.

Regierung will Sprit um zwölf Cent pro Liter verbilligen

Für Autofahrer ist es die finanziell bedeutendste aktuelle Nachricht: Die österreichische Bundesregierung reagiert auf gestiegene Treibstoffpreise mit einer verschärften Spritpreisbremse.

Nach Angaben des ORF soll die Entlastung insgesamt zwölf Cent pro Liter erreichen. Dazu sollen die Mineralölsteuer gesenkt und erneut Begrenzungen bei Gewinnmargen eingesetzt werden. Die Kosten sollen aus dem laufenden Budget getragen werden.

Für einen 50-Liter-Tank entspräche eine vollständig weitergegebene Entlastung von zwölf Cent rechnerisch sechs Euro pro Tankfüllung.

Für Verbraucher entscheidend wird allerdings sein, wie sich die Maßnahmen tatsächlich an den Tankstellenpreisen niederschlagen.

Neue Regeln gegen Greenwashing kommen

Bereits am 27. September 2026 tritt in Österreich eine wichtige Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft.

Sie soll Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Tierwohlversprechen schützen.

Allgemeine Aussagen über Nachhaltigkeit oder Tierfreundlichkeit eines Produktes sollen künftig nicht mehr ohne entsprechende Grundlage verwendet werden dürfen. Auch Nachhaltigkeitssiegel werden stärker reguliert: Sie müssen auf etablierten Kennzeichnungssystemen oder nachvollziehbaren privaten Zertifizierungssystemen mit transparenten und überprüfbaren Kriterien beruhen.

Für Konsumenten bedeutet das: Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „tierfreundlich“ sollen künftig nicht mehr so einfach als bloße Werbebotschaft eingesetzt werden können.

Ab 27. September mehr Informationen über Gewährleistung

Ebenfalls unmittelbar bevor steht eine weitere Änderung.

Unternehmen müssen Verbraucher ab 27. September 2026 vor dem Kauf genauer über gesetzliche Gewährleistungsrechte und freiwillige Haltbarkeitsgarantien informieren.

Die gesetzlichen Grundrechte bleiben dabei wichtig: Bei mangelhaften Produkten ist grundsätzlich der Händler Ansprechpartner. Verbraucher können zunächst insbesondere Reparatur oder Austausch verlangen; unter bestimmten Voraussetzungen kommen Preisminderung oder Vertragsauflösung hinzu.

Die neuen Informationspflichten sollen vor allem verhindern, dass freiwillige Herstellergarantien mit den ohnehin bestehenden gesetzlichen Verbraucherrechten verwechselt werden.

Ab Oktober kommt das Recht auf Reparatur

Die nächste größere Änderung folgt bereits am 1. Oktober 2026.

Für bestimmte Produkte entsteht eine Reparaturpflicht der Hersteller, die auch dann greifen kann, wenn die gesetzliche Gewährleistung bereits abgelaufen ist. Die neuen Regeln gelten für Verträge, die nach dem 30. September abgeschlossen werden.

Erfasst werden unter bestimmten Voraussetzungen unter anderem Waschmaschinen, Geschirrspüler, Kühlschränke, Fernseher und Monitore, Staubsauger, Mobiltelefone, Wäschetrockner sowie bestimmte E-Bikes, E-Scooter und E-Roller.

Damit wird Reparieren stärker zu einem eigenständigen Verbraucherrecht.

Smartphone-Reparaturen: Neue EU-Regeln wirken – aber es bleibt teuer

Passend dazu hat ein aktueller österreichweiter Marktcheck der Arbeiterkammer Wien untersucht, wie reparaturfreundlich Smartphones inzwischen tatsächlich sind.

Das Ergebnis ist gemischt.

Seit Juni 2025 gelten neue EU-Ökodesignvorschriften für Smartphones. Bei neueren Geräten sind Reparaturinformationen und Ersatzteile deutlich häufiger verfügbar als bei älteren Modellen. Trotzdem gibt es weiterhin erhebliche Probleme.

Untersucht wurden Geräte von Apple, Samsung, Xiaomi, Oppo, OnePlus und Fairphone.

Besonders auffällig sind die Kosten. Ein Ersatzdisplay kostete bei den untersuchten Geräten zwischen 56 und 405 Euro. Bei einzelnen Reparaturservices konnten die Gesamtkosten sogar bis zu 84 Prozent des ursprünglichen Gerätepreises erreichen.

Zudem fehlten teilweise vorgeschriebene Ersatzteile oder waren schwer zu finden. Bei einem untersuchten Gerät waren laut Marktcheck überhaupt keine Ersatzteile gelistet.

Für Verbraucher lohnt es sich deshalb weiterhin, vor dem Smartphonekauf nicht nur Kamera, Speicher und Preis zu vergleichen, sondern auch den Reparaturscore und die Ersatzteilpreise.

VKI warnt vor Energy-Pulvern für Kinder

Besondere Aufmerksamkeit verdient eine neue Warnung des Vereins für Konsumenteninformation.

Der VKI beschäftigt sich mit stark koffeinhaltigen Energy-Pulvern und anderen Trendprodukten, deren Aufmachung teilweise auch Kinder und Jugendliche anspricht.

Ausgangspunkt war unter anderem der Fall eines zehnjährigen Jungen, der nach dem Konsum mehrerer Portionsbeutel eines Energy-Getränkepulvers unter anderem rastlos wurde, erbrach und kaum schlafen konnte.

Ein einzelner Portionsbeutel des untersuchten Produkts enthielt laut VKI 160 Milligramm Koffein – nach dessen Vergleich ungefähr so viel wie zwei kleine Dosen Red Bull.

Das Problem: Stark koffeinhaltige Produkte sind aufgrund ihrer Gestaltung für junge Konsumenten nicht immer unmittelbar als solche erkennbar.

Eltern sollten deshalb bei Energy-Pulvern, konzentrierten Getränkepulvern und ähnlichen Trendprodukten besonders auf den angegebenen Koffeingehalt achten.

Couch kommt nicht: Wann Verbraucher vom Kauf zurücktreten können

Ein aktueller VKI-Fall zeigt zudem, welche Rechte Kunden bei massiven Lieferverzögerungen haben.

Eine Kundin hatte bei Möbel Ludwig eine Eckbank bestellt und 750 Euro angezahlt. Nachdem es über Monate zu Verzögerungen, beschädigten beziehungsweise falsch gelieferten Teilen und einer weiteren Verschiebung kam, setzte sie eine Nachfrist.

Nachdem auch diese verstrichen war, erklärte sie den Rücktritt vom Vertrag.

Der Händler wollte dies zunächst nicht akzeptieren. Nach Einschaltung des VKI wurde die Anzahlung schließlich zurückerstattet.

Wichtig ist der Ablauf: Bei Lieferverzug muss grundsätzlich zunächst eine angemessene Nachfrist zur Leistung gesetzt werden. Verstreicht diese erfolglos, kann anschließend unter den gesetzlichen Voraussetzungen der Rücktritt erklärt werden.

Ware nie bestellt? Dann nicht einfach zahlen

Ein zweiter aktueller Fall betrifft die BSH Hausgeräte GmbH.

Ein Kunde erhielt nach einer Geschirrspüler-Reparatur eine Zahlungsaufforderung über 45,50 Euro für vier Maschinenpfleger, die er nach eigener Darstellung überhaupt nicht bestellt hatte.

Nach Intervention des VKI wurde die Forderung einschließlich der Nebenkosten ausgebucht.

Die entscheidende Verbraucherregel lautet: Eine Rechnung allein beweist noch keinen Vertrag.

Wer eine Ware oder Dienstleistung nicht bestellt hat, sollte einer unberechtigten Forderung schriftlich widersprechen und Unterlagen sichern, statt aus Angst vor Mahnungen vorschnell zu bezahlen.

Vorsicht vor angeblichen Horoskop-Abos und Inkassoforderungen

Noch problematischer ist ein weiterer aktueller VKI-Fall.

Verbraucher erhielten Zahlungsaufforderungen für angebliche kostenpflichtige Horoskop-Abonnements. In einem dokumentierten Fall wurden zunächst 189 Euro verlangt. Einschließlich Zinsen und Inkassokosten stieg die Forderung auf 252,13 Euro.

Der Betroffene erklärte, die betreffende Website niemals besucht und keinen Vertrag abgeschlossen zu haben. Laut VKI liegen beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich bereits mehrere Beschwerden beziehungsweise Anfragen zu ABCD Marketing und Culpa Inkasso vor.

Der VKI macht deutlich: Ohne gültigen Vertrag besteht grundsätzlich auch kein Zahlungsanspruch.

Wer eine solche Forderung erhält und sicher ist, keinen Vertrag abgeschlossen zu haben, sollte nicht allein wegen einer Inkassodrohung zahlen. Stattdessen sollte die Forderung schriftlich bestritten, ein Vertragsnachweis verlangt und gegebenenfalls Verbraucherberatung beziehungsweise bei Betrugsverdacht die Polizei eingeschaltet werden.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen

Auch bei Pension und Vorsorge gibt es eine relevante Neuerung.

Der Nationalrat hat eine umfangreiche Reform der betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Unter anderem soll der Zugang zu Zusatzpensionen ausgeweitet werden.

Ab 2028 sollen Arbeitnehmer zudem neue Möglichkeiten erhalten, Beiträge aus der Abfertigung Neu anders beziehungsweise chancenorientierter zu veranlagen. Damit können allerdings auch höhere Risiken verbunden sein.

Verbraucher sollten deshalb nicht allein auf mögliche höhere Erträge achten, sondern bei entsprechenden Wahlmöglichkeiten Kosten, Risiko, Anlagehorizont und Garantien vergleichen.

Bahn wird stärker genutzt – Verbesserungsbedarf bleibt

Auch beim Verkehr gibt es aktuelle Verbraucherinformationen. Der am 24. September veröffentlichte Hinweis zum VCÖ-Bahntest zeigt nach Angaben des österreichischen Verbraucherportals des Sozialministeriums: Die Nachfrage nach Bahnreisen steigt, gleichzeitig besteht weiterhin Verbesserungsbedarf.

Für Fahrgäste bleiben dabei neben Qualität und Pünktlichkeit auch ihre gesetzlichen Fahrgastrechte wichtig.

Die nächsten Tage bringen ungewöhnlich viele Änderungen

Für österreichische Verbraucher lohnt es sich derzeit besonders, auf die Termine 27. September und 1. Oktober 2026 zu achten.

Die strengeren Regeln gegen irreführende Nachhaltigkeitswerbung und die erweiterten Informationspflichten bei Gewährleistung stehen unmittelbar bevor. Wenige Tage später folgen neue Reparaturrechte.

Gleichzeitig zeigen die aktuellen VKI-Fälle ein immer wiederkehrendes Problem: Nicht jede Rechnung und nicht jede Inkassoforderung muss berechtigt sein.

Wer eine Ware nicht bestellt, einen Vertrag nicht abgeschlossen oder nach erfolgloser Nachfrist wirksam den Rücktritt erklärt hat, sollte sich durch Mahnschreiben nicht automatisch zur Zahlung bewegen lassen.

Für die Haushaltskasse dürfte kurzfristig allerdings eine andere Nachricht am stärksten spürbar werden: Wenn die angekündigte Spritpreisbremse vollständig bei den Tankstellen ankommt, soll die Entlastung zwölf Cent pro Liter betragen. Für Vielfahrer kann das deutlich mehr ausmachen als viele der anderen Änderungen – während die neuen Verbraucherrechte vor allem langfristig Geld und Ärger sparen können.

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syafrani_jambe (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 25.09.2026

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