Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige: Zahlreiche Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf

Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige: Zahlreiche Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf

Veröffentlicht

Sonntag, 20.09.2026
von Red. TB

Der geplante Ausschluss von Kindern unter 14 Jahren von bestimmten sozialen Netzwerken sorgt in Österreich für eine breite Debatte. Zu dem entsprechenden Gesetzesentwurf sind inzwischen mehr als 160 Stellungnahmen eingegangen. Viele Organisationen unterstützen grundsätzlich das Ziel, Minderjährige besser vor problematischen Inhalten und suchtfördernden Mechanismen sozialer Plattformen zu schützen. Gleichzeitig gibt es zahlreiche Forderungen nach Nachbesserungen.

Besonders positiv bewertet wird von mehreren Beteiligten, dass künftig nicht nur Eltern und Kinder in die Verantwortung genommen werden sollen. Auch die Betreiber der Plattformen sollen konkrete Verpflichtungen erfüllen.

Der Gesetzesentwurf richtet sich dabei vor allem gegen Funktionen, die Nutzer möglichst lange auf einer Plattform halten sollen. Dazu zählen beispielsweise automatisch abgespielte Inhalte, endloses Scrollen, ständig neu geladene Beiträge und bestimmte algorithmische Empfehlungen. Für Minderjährige unter 14 Jahren soll der Zugang zu entsprechenden Plattformen künftig eingeschränkt werden.

Ein zentraler Punkt ist dabei die geplante Altersverifikation.

Plattformbetreiber sollen künftig überprüfen müssen, ob Nutzer das erforderliche Mindestalter erreicht haben. Genau an dieser Stelle sehen verschiedene Organisationen jedoch noch offene Fragen.

Vor allem der Datenschutz spielt eine wichtige Rolle. Kritiker und Fachorganisationen wollen verhindern, dass für die Alterskontrolle unnötig viele persönliche Daten gesammelt oder direkt an große Internetplattformen weitergegeben werden.

Auch die Frage, welche Dienste genau unter die neuen Regeln fallen sollen, wird diskutiert.

Nach dem derzeitigen Konzept geht es insbesondere um Plattformen wie TikTok, Instagram, YouTube und Snapchat. Klassische Messengerdienste wie WhatsApp sollen nach den bisher veröffentlichten Plänen grundsätzlich nicht erfasst werden.

Rechtlich soll die neue Regelung über Änderungen des Audiovisuelle Mediendienste-Gesetzes sowie des KommAustria-Gesetzes umgesetzt werden.

Gleichzeitig sollen die Aufgaben der österreichischen Medienbehörde KommAustria erweitert werden. Sie soll unter anderem die Anwendung der neuen Vorschriften überwachen und später über deren Umsetzung berichten. Auch die Datenschutzbehörde soll die Altersverifikation evaluieren.

Ziel des Gesetzes ist es, Kinder unter 14 Jahren besser vor schädlichen Inhalten sowie vor Mechanismen zu schützen, die eine besonders intensive oder dauerhafte Nutzung sozialer Netzwerke fördern können.

Der österreichische Gesetzgeber setzt damit nicht ausschließlich auf ein klassisches Verbot einzelner Plattformen. Entscheidend sollen vielmehr bestimmte Funktionsweisen der jeweiligen Dienste sein.

Damit könnte eine Plattform dann unter die Altersbeschränkung fallen, wenn beispielsweise Inhalte automatisch abgespielt werden, der Nachrichtenstrom praktisch unbegrenzt weiterläuft oder Algorithmen Nutzer permanent mit neuen Beiträgen versorgen.

Die Begutachtung des Gesetzesentwurfs endet am 21. September 2026. Danach können die eingegangenen Stellungnahmen bei der weiteren politischen und rechtlichen Ausarbeitung berücksichtigt werden.

Nach dem bisherigen Zeitplan sollen die wesentlichen gesetzlichen Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Den Plattformbetreibern soll anschließend noch Zeit eingeräumt werden, um die Anforderungen an die Alterskontrolle technisch umzusetzen. Nach den derzeitigen Plänen soll dies spätestens bis Ende März 2027 geschehen.

Die große Zahl der Stellungnahmen zeigt bereits jetzt, dass das Thema weit über die Frage hinausgeht, ob Jugendliche soziale Netzwerke nutzen dürfen.

Im Mittelpunkt steht vielmehr ein schwieriger Interessenausgleich zwischen Jugendschutz, Datenschutz, technischer Umsetzbarkeit und dem freien Zugang zu digitalen Angeboten.

Dass Kinder besser vor problematischen Inhalten und bewusst suchtfördernden Funktionen geschützt werden sollen, findet breite Unterstützung.

Wie dieser Schutz konkret umgesetzt werden kann, ohne gleichzeitig neue Datenschutzprobleme zu schaffen oder unverhältnismäßige Kontrollen einzuführen, dürfte jedoch auch nach Ende der Begutachtungsfrist intensiv diskutiert werden.

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Pixelkult (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 20.09.2026

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