Trump will CNN, Politico und MS NOW aus dem Weißen Haus verbannen – doch darf er das überhaupt?

Trump will CNN, Politico und MS NOW aus dem Weißen Haus verbannen – doch darf er das überhaupt?

Veröffentlicht

Samstag, 19.09.2026
von Red. TB

Donald Trump hat wieder einmal Streit mit den Medien. Diesmal geht es allerdings nicht um einen wütenden Kommentar oder eine unangenehme Pressekonferenz, sondern um eine sehr praktische Frage: Wer darf überhaupt noch ins Weiße Haus hinein?

US-Präsident Trump kündigte am 18. September an, Reporter von CNN, Politico und MS NOW aus dem Weißen Haus verbannen zu wollen. Als Begründung bezeichnete er die Berichterstattung der drei Medien als „Fake News“. Einen einzelnen Artikel oder konkreten Vorfall, der den Schritt ausgelöst hätte, nannte Trump nicht. Es gehe vielmehr um die Summe der Berichterstattung der vergangenen Jahre.

Was genau „Verbot“ bedeutet, ist allerdings noch erstaunlich unklar. Denkbar wäre der Entzug von Presseausweisen, der Ausschluss aus dem Pressepool oder sogar ein generelles Zutrittsverbot für Reporter der betroffenen Medien.

Trump selbst formulierte es ziemlich weitreichend: Er wolle die betreffenden Journalisten weder in seinem Büro noch im Weißen Haus haben. Das Verbot solle so weit gehen wie möglich.

Die entscheidende Frage lautet deshalb: Kann ein US-Präsident Medien ausschließen, weil ihm deren Berichterstattung nicht gefällt?

Eine eindeutige Antwort gibt es derzeit nicht. Frühere Gerichtsverfahren zeigen vielmehr, dass es stark darauf ankommen kann, welche Bereiche des Weißen Hauses betroffen sind und wie das Verbot konkret ausgestaltet wird.

Trump kennt diese Diskussion bereits aus seiner ersten Amtszeit. 2018 entzog das Weiße Haus dem CNN-Reporter Jim Acosta zeitweise seinen Presseausweis. Ein Bundesrichter ordnete später an, den Ausweis wiederherzustellen. Dabei spielte insbesondere eine Rolle, dass Acosta keine ausreichende Möglichkeit erhalten hatte, sich gegen den Entzug zu verteidigen.

Auch in Trumps zweiter Amtszeit kam es bereits zu einem großen Konflikt um den Zugang von Journalisten.

2025 schloss das Weiße Haus die Nachrichtenagentur Associated Press teilweise aus, nachdem sie sich geweigert hatte, ihre redaktionelle Bezeichnung für den Golf von Mexiko entsprechend Trumps offizieller Umbenennung in „Gulf of America“ anzupassen.

Zunächst bekam die AP vor Gericht Recht. Bundesrichter Trevor McFadden argumentierte, wenn die Regierung bestimmten Journalisten Zugang gewähre, könne sie andere nicht aufgrund ihrer Sichtweise ausschließen.

Doch anschließend wurde die Entscheidung von einem Berufungsgericht teilweise aufgehoben. Zwei Richter sahen die Befugnisse des Präsidenten bei der Auswahl von Journalisten für besonders begrenzte Bereiche wie das Oval Office und den Pressepool stärker geschützt. Eine Richterin widersprach dieser Auffassung. Das Verfahren ist noch nicht endgültig abgeschlossen.

Genau deshalb könnte Trumps neues Vorhaben juristisch besonders interessant werden.

Denn das angekündigte Verbot scheint weiter zu gehen als der damalige Ausschluss der AP. Nach Trumps eigener Ankündigung sollen die Reporter möglicherweise nicht nur aus dem Oval Office oder dem begrenzten Pressepool ausgeschlossen werden, sondern aus dem Weißen Haus insgesamt.

Und gerade dort könnte die Regierung auf größere rechtliche Schwierigkeiten stoßen.

Das Berufungsgericht hatte im AP-Verfahren beispielsweise ausdrücklich zwischen sehr begrenzten Räumen und größeren Pressebereichen unterschieden. Die AP durfte weiterhin Einrichtungen wie den regulären Pressebereich des Weißen Hauses nutzen.

CNN hält Trumps angekündigtes Vorgehen für rechtswidrig und beruft sich auf die Pressefreiheit der US-Verfassung. Politico erklärte ebenfalls, seine Rechte aus dem First Amendment verteidigen zu wollen. MS NOW äußerte sich gegenüber USA Today zunächst nicht.

Trump selbst zeigte sich bei der Frage nach der juristischen Haltbarkeit bemerkenswert offen. Auf die Frage, warum er glaube, dass ein Gericht das Verbot bestätigen werde, verwies er darauf, dass dies letztlich vom jeweiligen Richter abhängen könne. Zugleich machte er deutlich, dass er die Maßnahme auch als Signal versteht.

Damit entsteht eine ungewöhnliche Situation.

Ein Präsident sagt öffentlich, bestimmte Medien berichteten aus seiner Sicht falsch und negativ über ihn und sollten deshalb keinen oder weniger Zugang zum Weißen Haus bekommen. Die betroffenen Medien wiederum sehen darin eine Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Rechte.

Dazwischen stehen die Gerichte.

Medienrechtsexperten weisen zudem auf einen Effekt hin, der unabhängig vom Ausgang möglicher Prozesse eintreten könnte. Jenna Leventoff von der Bürgerrechtsorganisation ACLU argumentiert, dass teure und langwierige Rechtsstreitigkeiten Medienunternehmen abschrecken könnten. Ein solcher Effekt könne bereits entstehen, selbst wenn die Regierung einen späteren Prozess verliere.

Auch der National Press Club kritisiert das angekündigte Verbot scharf und warnt davor, dass eingeschränkter Zugang die Kontrollfunktion der Presse gegenüber staatlicher Macht schwächen könne.

Damit dürfte die Geschichte noch lange nicht beendet sein.

Sollte Trump das angekündigte Verbot tatsächlich umfassend umsetzen und sollten CNN, Politico oder MS NOW dagegen klagen, könnte erneut ein US-Gericht darüber entscheiden müssen, wo die Befugnisse des Präsidenten bei der Organisation des Weißen Hauses enden und wo der verfassungsrechtliche Schutz einer freien Presse beginnt.

Aus einem Streit über „Fake News“ könnte damit ziemlich schnell ein neuer Grundsatzstreit über das First Amendment werden.

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am: Samstag, 19.09.2026

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