FMA warnt vor MetroSafe Corporation Bank: „Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten“

FMA warnt vor MetroSafe Corporation Bank: „Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte keine weiteren Zahlungen leisten“

Veröffentlicht

Donnerstag, 13.08.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt vor der MetroSafe Corporation Bank. Wie sollten Verbraucher eine solche Behördenwarnung einordnen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. In diesem Fall stellt die FMA ausdrücklich fest, dass der genannte Anbieter keine Berechtigung besitzt, die angesprochenen konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Wer aktuell mit diesem Anbieter in Kontakt steht, sollte deshalb keine vorschnellen finanziellen Entscheidungen treffen und insbesondere die regulatorische Situation genau prüfen.

Interviewer: Der Name „MetroSafe Corporation Bank“ klingt nach einem klassischen Kreditinstitut. Darf sich ein Verbraucher von einer professionellen Bezeichnung oder Internetseite beeindrucken lassen?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Ein professioneller Internetauftritt, ein seriös klingender Unternehmensname oder eine österreichische Adresse beweisen noch keine Konzession. Entscheidend ist, ob der konkrete Anbieter tatsächlich über die notwendige Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt. Genau deshalb sollte man solche Angaben unabhängig über die offiziellen Register überprüfen.

Interviewer: Wie können Verbraucher das konkret machen?

Rechtsanwalt Korisek: Wer überprüfen möchte, ob ein Anbieter in Österreich zugelassen ist, sollte die Unternehmensdatenbank der FMA nutzen. Wichtig ist, nicht nur nach einem ähnlichen Namen zu suchen. Firmenbezeichnung, Internetadresse und weitere Kontaktdaten sollten miteinander abgeglichen werden. Verbraucher sollten für diese Recherche nicht einfach einem Link folgen, den ihnen der Anbieter selbst geschickt hat, sondern die Seite der Behörde eigenständig aufrufen.

Interviewer: Die FMA nennt ausdrücklich die Vergabe von Krediten und Darlehen. Welche Gefahren bestehen bei unseriösen Kreditangeboten?

Rechtsanwalt Korisek: Besonders vorsichtig sollte man werden, wenn vor Auszahlung eines angeblichen Kredits zunächst Geld verlangt wird. Das können vermeintliche Bearbeitungsgebühren, Versicherungsbeiträge, Steuern oder andere Vorauszahlungen sein. Verbraucher befinden sich bei der Kreditsuche häufig in einer wirtschaftlich angespannten Situation. Das kann ausgenutzt werden, indem eine schnelle Auszahlung versprochen wird, die anschließend immer wieder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird.

Interviewer: Ist also jede Vorauszahlung automatisch ein Betrugsbeweis?

Rechtsanwalt Korisek: Nein, eine solche pauschale Aussage wäre nicht seriös. Aber unerwartete Vorauszahlungen in Verbindung mit einem Anbieter, vor dem eine Finanzaufsicht wegen fehlender Berechtigung warnt, sind ein erheblicher Anlass zur Vorsicht. Man sollte dann keinesfalls einfach weiterzahlen, sondern zunächst klären, mit wem man es tatsächlich zu tun hat.

Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld an den Anbieter überwiesen hat?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst würde ich davon abraten, weitere Zahlungen allein aufgrund neuer Forderungen oder Versprechungen zu leisten. Anschließend sollte der gesamte Vorgang dokumentiert werden. Dazu gehören Überweisungsbelege, Kontoauszüge, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern, Namen angeblicher Ansprechpartner, Verträge und Screenshots der Internetseite.

Außerdem sollte zeitnah die eigene Bank beziehungsweise der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Ob eine Transaktion noch gestoppt oder zurückverfolgt werden kann, hängt vom Zahlungsweg, dem Zeitpunkt und den Umständen des Einzelfalls ab.

Interviewer: Was ist, wenn bereits ein Kreditvertrag unterschrieben wurde?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte zunächst geprüft werden, was genau unterschrieben wurde und wer darin als Vertragspartner genannt ist. Betroffene sollten die Unterlagen vollständig sichern und nicht vorschnell weitere Verpflichtungen erfüllen, ohne die rechtliche Situation geklärt zu haben. Aus der FMA-Warnung allein kann man allerdings nicht pauschal ableiten, welche zivilrechtlichen Folgen sich für jeden einzelnen Vertrag ergeben.

Interviewer: Viele Kreditanbieter verlangen Ausweiskopien, Gehaltsnachweise oder Kontoauszüge. Was sollten Betroffene tun, wenn solche Dokumente bereits verschickt wurden?

Rechtsanwalt Korisek: Das ist ein besonders wichtiger Punkt. Dann besteht möglicherweise nicht nur ein finanzielles Risiko. Persönliche Dokumente können sensible Daten enthalten. Betroffene sollten deshalb aufmerksam beobachten, ob ungewöhnliche Vorgänge auftreten, und ihre digitalen Zugänge absichern. Passwörter sollten insbesondere dann geändert werden, wenn Zugangsdaten ebenfalls übermittelt oder auf einer verdächtigen Seite verwendet wurden.

Interviewer: Besteht bei einer übermittelten Ausweiskopie die Gefahr eines Identitätsmissbrauchs?

Rechtsanwalt Korisek: Ein solches Risiko kann jedenfalls nicht ausgeschlossen werden. Deshalb sollte genau dokumentiert werden, welche Unterlagen wann und an wen übermittelt wurden. Sollten anschließend unbekannte Verträge, Zahlungsaufforderungen oder andere ungewöhnliche Vorgänge auftauchen, muss schnell reagiert werden.

Interviewer: Wann sollte über eine Strafanzeige nachgedacht werden?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug oder einen Missbrauch persönlicher Daten bestehen, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Wichtig ist dabei eine möglichst vollständige Dokumentation. Gerade Zahlungsdaten und Kommunikationsverläufe können für die Nachvollziehbarkeit des Vorgangs von Bedeutung sein.

Interviewer: Die FMA nennt auf ihrer Warnseite die Internetadresse metrosafecorp.com und zwei E-Mail-Adressen. Bedeutet die Warnung automatisch, dass Betrug nachgewiesen wurde?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Das muss man journalistisch und juristisch sauber trennen. Die FMA-Warnung besagt nach dem veröffentlichten Wortlaut, dass der Anbieter keine Berechtigung für die genannten konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich besitzt. Daraus sollte man nicht ohne weitere Tatsachengrundlage die Behauptung ableiten, ein strafrechtlicher Betrug sei bereits festgestellt worden.

Interviewer: Welche Warnsignale sollten Verbraucher bei vermeintlichen Banken oder Kreditvermittlern grundsätzlich beachten?

Rechtsanwalt Korisek: Skeptisch sollte man bei ungewöhnlich attraktiven Kreditkonditionen, fehlender nachvollziehbarer Regulierung, ausschließlich digitaler Kommunikation und starkem Zeitdruck werden. Ein besonders kritischer Moment ist erreicht, wenn vor der angeblichen Kreditauszahlung immer neue Zahlungen verlangt werden.

Interviewer: Können Betroffene bereits gezahltes Geld zurückbekommen?

Rechtsanwalt Korisek: Das kann man ohne Prüfung des Einzelfalls nicht versprechen. Entscheidend ist unter anderem, wohin das Geld geflossen ist, welcher Zahlungsweg verwendet wurde, wie lange die Transaktion zurückliegt und wer als Empfänger identifiziert werden kann. Je früher ein möglicher Problemfall erkannt wird, desto eher können vorhandene Handlungsmöglichkeiten geprüft werden.

Interviewer: Was halten Sie von Dienstleistern, die Geschädigten anschließend eine garantierte Rückholung ihres Geldes versprechen?

Rechtsanwalt Korisek: Bei solchen Versprechen wäre ich ausgesprochen vorsichtig. Wer bereits Geld verloren hat, ist besonders empfänglich für die Aussicht, alles zurückzubekommen. Eine seriöse Prüfung sollte Chancen und Risiken erklären. Eine garantierte Rückholung kann man regelmäßig nicht versprechen. Insbesondere erneute hohe Vorauszahlungen sollten kritisch hinterfragt werden.

Interviewer: Was ist Ihr wichtigster Rat für Personen, die derzeit mit der MetroSafe Corporation Bank in Kontakt stehen?

Rechtsanwalt Korisek: Die Warnung der FMA sollte Anlass sein, vor weiteren finanziellen Handlungen zunächst die Situation zu überprüfen. Keine zusätzlichen Zahlungen unter Zeitdruck leisten, keine weiteren sensiblen Dokumente ungeprüft übermitteln und sämtliche bisherige Kommunikation sichern. Wer bereits Geld gezahlt hat, sollte möglichst früh prüfen, welche tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten noch bestehen.

Interviewer: Und wie können sich Verbraucher künftig schützen?

Rechtsanwalt Korisek: Die wichtigste Regel ist eigentlich sehr einfach: Erst die Zulassung überprüfen, dann Geld oder sensible Daten übermitteln. Bei österreichischen Finanzanbietern sollte die Recherche über die offiziellen Informationen der FMA erfolgen. Ein seriös wirkender Firmenname und eine professionell gestaltete Website ersetzen niemals die erforderliche behördliche Konzession.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Korisek: Sehr gerne.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 13.08.2026

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