FMA warnt vor Coinmindz: Rechtsanwalt Korisek erklärt, wie sich Anleger schützen können

FMA warnt vor Coinmindz: Rechtsanwalt Korisek erklärt, wie sich Anleger schützen können

Veröffentlicht

Dienstag, 06.10.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt aktuell vor Coinmindz. Wie ernst sollten Anleger eine solche Warnung nehmen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine offizielle Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Die FMA stellt im konkreten Fall fest, dass Coinmindz keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf der Anbieter nach Angaben der Behörde keine Anlageberatung gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 betreiben.

Für Verbraucher, die dort investieren möchten oder bereits investiert haben, ist das eine wesentliche Information.

Interviewer: Bedeutet eine fehlende FMA-Berechtigung automatisch, dass Coinmindz betrügerisch handelt?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Das sollte juristisch sauber getrennt werden. Die FMA-Warnung betrifft zunächst die fehlende aufsichtsrechtliche Berechtigung für die genannten Tätigkeiten. Daraus allein kann nicht automatisch auf einen strafrechtlichen Betrug geschlossen werden.

Für Anleger bleibt die Warnung dennoch erheblich. Wer Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen in Anspruch nimmt, sollte vorher überprüfen, ob der jeweilige Anbieter die dafür erforderlichen regulatorischen Voraussetzungen erfüllt.

Interviewer: Was würden Sie einem Anleger raten, der noch kein Geld an Coinmindz überwiesen hat?

Rechtsanwalt Korisek: Vor einer Zahlung sollte zunächst vollständig geklärt werden, wer der tatsächliche Vertragspartner ist, wo dieser seinen Sitz hat und ob er für die angebotenen Dienstleistungen zugelassen ist.

Wenn die zuständige Finanzaufsicht bereits ausdrücklich vor einem Anbieter warnt, sollte diese Information unbedingt berücksichtigt werden. Man sollte sich nicht von Zeitdruck oder vermeintlich einmaligen Anlagechancen zu einer schnellen Überweisung bewegen lassen.

Interviewer: Was sollten Menschen tun, die bereits Geld investiert haben?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst würde ich davon abraten, aufgrund weiterer Versprechungen vorschnell noch mehr Geld zu überweisen. Anschließend sollte der gesamte Vorgang dokumentiert werden.

Betroffene sollten feststellen, wann sie welche Beträge gezahlt haben, auf welche Konten oder Wallets das Geld geflossen ist und mit welchen Personen sie Kontakt hatten.

Danach kann geprüft werden, welche Möglichkeiten im konkreten Fall noch bestehen.

Interviewer: Welche Unterlagen sollten Betroffene unbedingt sichern?

Rechtsanwalt Korisek: Möglichst sämtliche Unterlagen, die mit der Investition zusammenhängen. Dazu gehören Kontoauszüge, Überweisungsbelege, Kreditkartenabrechnungen, Verträge, E-Mails und Chatverläufe.

Auch Telefonnummern, Namen der Ansprechpartner, E-Mail-Adressen und die Kontodaten der Zahlungsempfänger sollten dokumentiert werden.

Zusätzlich empfehle ich, Screenshots des Onlinekontos anzufertigen, soweit darauf noch Zugriff besteht.

Interviewer: Warum sind Screenshots des Kundenkontos so wichtig?

Rechtsanwalt Korisek: Weil Internetinhalte verändert werden können. Ein heute angezeigter Kontostand oder eine Transaktionsübersicht kann möglicherweise später nicht mehr abrufbar sein.

Deshalb sollten Betroffene beispielsweise angezeigte Guthaben, vermeintliche Gewinne, Einzahlungen, Auszahlungsanträge und Fehlermeldungen dokumentieren.

Interviewer: Angenommen, auf dem Onlinekonto werden hohe Gewinne angezeigt. Können sich Anleger darauf verlassen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine auf einer Website angezeigte Zahl beweist zunächst nicht, dass das entsprechende Vermögen tatsächlich vorhanden und verfügbar ist.

Für einen Anleger ist letztlich entscheidend, ob eine Auszahlung tatsächlich möglich ist und ob das dargestellte Guthaben auf realen Transaktionen beruht.

Hohe angezeigte Gewinne sollten deshalb niemals der alleinige Grund dafür sein, zusätzliches Geld einzuzahlen.

Interviewer: Was sollte man tun, wenn Coinmindz oder ein Ansprechpartner weitere Einzahlungen verlangt?

Rechtsanwalt Korisek: Anleger sollten zunächst klären, warum eine weitere Zahlung verlangt wird. Gerade wenn eine Auszahlung davon abhängig gemacht wird, dass zuvor noch zusätzliches Geld überwiesen werden soll, ist besondere Vorsicht geboten.

Man sollte nicht automatisch zahlen, nur weil erklärt wird, anschließend werde das gesamte Guthaben freigegeben.

Interviewer: Häufig werden in solchen Situationen angebliche Steuern oder Gebühren verlangt. Wie sollten Anleger reagieren?

Rechtsanwalt Korisek: Solche Forderungen sollten unabhängig überprüft werden. Das gilt beispielsweise für angebliche Steuern, Versicherungen, Provisionen, Bearbeitungsgebühren oder Freischaltungszahlungen.

Entscheidend ist die Frage, ob für die Forderung überhaupt eine nachvollziehbare vertragliche oder rechtliche Grundlage besteht.

Eine zusätzliche Zahlung allein aufgrund eines telefonischen Versprechens halte ich für äußerst riskant.

Interviewer: Sollte ein Betroffener seine Bank kontaktieren?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn bereits Geld überwiesen wurde und Zweifel an der Transaktion bestehen, sollte die Bank möglichst zeitnah informiert werden.

Ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann, hängt vom konkreten Fall ab. Eine Garantie dafür gibt es nicht.

Je früher der Sachverhalt geprüft wird, desto eher lässt sich feststellen, ob noch Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Interviewer: Was ist, wenn per Kreditkarte gezahlt wurde?

Rechtsanwalt Korisek: Auch dann sollten sämtliche Abrechnungen und Zahlungsbelege gesichert und der Kartenanbieter beziehungsweise Zahlungsdienstleister zeitnah kontaktiert werden.

Welche Möglichkeiten bestehen, hängt von der konkreten Transaktion und den jeweiligen Umständen ab.

Interviewer: Und was gilt bei Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen?

Rechtsanwalt Korisek: Dann ist eine genaue Dokumentation der Transaktionen besonders wichtig. Betroffene sollten Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Beträge, Zeitpunkte und die verwendeten Kryptobörsen dokumentieren.

Blockchain-Transaktionen können technisch nachvollziehbar sein. Das bedeutet aber nicht, dass eine Transaktion einfach rückgängig gemacht werden kann oder der tatsächliche Empfänger ohne Weiteres identifizierbar ist.

Interviewer: Coinmindz gibt laut FMA einen angeblichen Sitz in Dubai an. Welche Bedeutung hat das für Anleger?

Rechtsanwalt Korisek: Ein ausländischer Unternehmenssitz ist für sich genommen kein Beweis für mangelnde Seriosität. Es gibt selbstverständlich zahlreiche seriöse internationale Finanzunternehmen.

Entscheidend ist aber, ob ein Anbieter die regulatorischen Voraussetzungen erfüllt, wenn er seine Dienstleistungen österreichischen Kunden anbietet.

Im Fall von Coinmindz ist die Aussage der FMA eindeutig: Für die von der Behörde genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte liegt keine entsprechende Berechtigung vor.

Interviewer: Kann ein ausländischer Sitz die Rechtsdurchsetzung erschweren?

Rechtsanwalt Korisek: Internationale Sachverhalte können die Rechtsdurchsetzung komplizierter machen. Deshalb muss zunächst festgestellt werden, welches Unternehmen tatsächlich Vertragspartner ist und wohin die Zahlungen geflossen sind.

Der auf einer Website angegebene Unternehmenssitz muss dabei nicht zwingend mit dem Standort der Empfängerkonten oder der beteiligten Zahlungsdienstleister übereinstimmen.

Gerade deshalb ist die Rekonstruktion der Zahlungswege wichtig.

Interviewer: Sollte man bei einem Verdacht Strafanzeige erstatten?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen, sollte die Erstattung einer Strafanzeige geprüft werden.

Dabei hilft es erheblich, wenn der Sachverhalt bereits gut dokumentiert ist. Ermittlungsbehörden können insbesondere Informationen über Zahlungsempfänger, Konten, Wallets, Telefonnummern, E-Mail-Adressen und Ansprechpartner benötigen.

Interviewer: Bedeutet eine Strafanzeige, dass Betroffene ihr Geld automatisch zurückbekommen?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Das Strafverfahren und die Durchsetzung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche sind grundsätzlich voneinander zu unterscheiden.

Deshalb sollte zusätzlich geprüft werden, welche zivilrechtlichen Möglichkeiten bestehen und gegen wen sich mögliche Ansprüche richten könnten.

Interviewer: Wie realistisch ist es überhaupt, verlorenes Geld zurückzubekommen?

Rechtsanwalt Korisek: Das lässt sich ohne Prüfung des Einzelfalls nicht seriös beantworten.

Entscheidend sind unter anderem Zahlungsweg, Zeitpunkt der Transaktionen, Empfänger, beteiligte Banken oder Zahlungsdienstleister und die Frage, welche Personen oder Gesellschaften identifiziert werden können.

Pauschale Versprechen, dass investiertes Geld garantiert zurückgeholt werden könne, sollte man kritisch betrachten.

Interviewer: Besteht für Geschädigte die Gefahr, ein zweites Mal zum Opfer zu werden?

Rechtsanwalt Korisek: Dieses Risiko sollte man nicht unterschätzen. Wer bereits Geld verloren hat, kann für Angebote empfänglich sein, die eine schnelle Rückholung des Kapitals versprechen.

Wenn unbekannte Personen plötzlich behaupten, das verlorene Geld gegen eine Vorauszahlung zurückholen zu können, sollte man sehr vorsichtig sein.

Auch hier gilt: Erst prüfen, dann zahlen.

Interviewer: Was ist zu tun, wenn ein angeblicher Berater Zugriff auf Computer oder Smartphone erhalten hat?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte neben der finanziellen auch die technische Sicherheit geprüft werden.

Fernzugriffssoftware sollte deaktiviert beziehungsweise entfernt und das Gerät fachkundig kontrolliert werden. Je nach Situation sollten Passwörter von einem sicheren Gerät aus geändert werden.

Besonders wichtig sind die Zugangsdaten zum Onlinebanking und zum E-Mail-Konto.

Interviewer: Welche Warnzeichen sollten Anleger bei Online-Investments generell kennen?

Rechtsanwalt Korisek: Vorsicht ist insbesondere bei starkem Zeitdruck, außergewöhnlichen Renditeversprechen und angeblich risikolosen Investments angebracht.

Auch wiederholte Aufforderungen zu höheren Einzahlungen oder ständig neue Voraussetzungen für eine Auszahlung sind Gründe, die Geschäftsbeziehung genauer zu prüfen.

Interviewer: Wie kann ein Anleger überprüfen, ob ein Anbieter überhaupt zugelassen ist?

Rechtsanwalt Korisek: Anleger sollten die offiziellen Register der zuständigen Finanzaufsichtsbehörden nutzen. Außerdem empfiehlt es sich, nach offiziellen Warnmeldungen zu suchen.

Dabei reicht es nicht, lediglich einen ähnlich klingenden Unternehmensnamen zu finden. Firmenname, Anschrift und weitere Angaben sollten genau mit dem tatsächlichen Vertragspartner abgeglichen werden.

Interviewer: Was sind Ihre wichtigsten Empfehlungen für möglicherweise von Coinmindz betroffene Anleger?

Rechtsanwalt Korisek: Ich würde vier Punkte hervorheben: keine weiteren Zahlungen unter Druck leisten, sämtliche Beweise sichern, Zahlungswege vollständig dokumentieren und anschließend möglichst zeitnah prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten im konkreten Fall bestehen.

Vor allem sollten Betroffene nicht glauben, dass sie bereits investiertes Geld nur dadurch retten können, dass sie immer weitere Beträge überweisen.

Interviewer: Und wie schützt man sich am besten, bevor überhaupt Geld investiert wird?

Rechtsanwalt Korisek: Die wichtigste Prüfung muss vor der ersten Zahlung stattfinden.

Anleger sollten wissen, wem sie ihr Geld überweisen, welches Unternehmen Vertragspartner ist und ob der Anbieter für die jeweilige Tätigkeit zugelassen ist.

Eine professionell gestaltete Website oder ein überzeugender Ansprechpartner ersetzen eine solche Überprüfung nicht.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Korisek: Sehr gerne.

 

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 06.10.2026

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