Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten der Anbieter der App **„CausWAI“**.
Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter **über keine Berechtigung**, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.
Konkret darf der Anbieter nach Angaben der FMA **keine Aufträge für Rechnung von Kunden ausführen**, wie dies in § 3 Abs. 2 Z. 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geregelt ist.
Damit sollten Anleger besonders vorsichtig sein, wenn ihnen über die App Wertpapiergeschäfte, Handelsmöglichkeiten oder vergleichbare Finanzdienstleistungen angeboten werden.
Die FMA weist regelmäßig darauf hin, dass Unternehmen für konzessionspflichtige Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Österreich eine entsprechende behördliche Zulassung benötigen.
Anleger sollten daher vor einer Einzahlung oder der Nutzung einer Handelsplattform prüfen, ob der jeweilige Anbieter tatsächlich von der FMA beaufsichtigt beziehungsweise zugelassen ist.
Die Warnung wurde am **11. August 2026** veröffentlicht und basiert auf **§ 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018**.


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