Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt ausdrücklich vor Angeboten der Anbieter der App „CausWAI“.
Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, in Österreich konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte zu erbringen.
Konkret darf der Anbieter daher insbesondere nicht die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 anbieten.
Für Verbraucher und Anleger ist diese Warnung ein deutliches Signal zur Vorsicht.
Wer über die App „CausWAI“ zu Investitionen, Wertpapiergeschäften oder sonstigen Finanztransaktionen aufgefordert wird, sollte keinesfalls vorschnell Geld überweisen oder persönliche Finanzdaten weitergeben.
Eine professionell gestaltete App, überzeugende Werbeaussagen oder angebliche Gewinnchancen sind kein Beweis dafür, dass ein Anbieter tatsächlich über die notwendige behördliche Erlaubnis verfügt.
Vor einer Investition unbedingt prüfen
Anleger sollten vor jeder Zahlung klären, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht und ob das Unternehmen von der zuständigen Finanzaufsicht zugelassen ist.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn mit hohen Gewinnen, außergewöhnlichen Renditen oder angeblich besonders sicheren Anlagemöglichkeiten geworben wird.
Auch Zeitdruck sollte misstrauisch machen.
Aussagen wie „nur heute verfügbar“, „letzte Chance“ oder „Sie müssen sofort einzahlen“ sind bei Finanzangeboten ein klassisches Warnsignal.
Kein weiteres Geld überweisen
Wer bereits Kontakt mit den Anbietern von „CausWAI“ hatte, sollte sämtliche E-Mails, Chatverläufe, Kontoangaben, Zahlungsbelege und sonstigen Unterlagen sichern.
Wer bereits investiert hat und anschließend zu weiteren Einzahlungen, Gebühren, Steuern oder angeblichen Freischaltungszahlungen aufgefordert wird, sollte besonders vorsichtig sein.
In einem solchen Fall sollte zunächst geprüft werden, mit wem man es tatsächlich zu tun hat und welche Möglichkeiten bestehen, bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern.
FMA-Warnung ernst nehmen
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Die wichtigste Empfehlung lautet deshalb:
Keine weiteren Zahlungen leisten, bevor die Seriosität und Berechtigung des Anbieters zweifelsfrei geklärt ist.
Denn bei Finanzgeschäften gilt nach wie vor:
Erst prüfen, dann investieren.


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