BUWOG-Nachspiel: Wenn aus Verteidigung plötzlich ein Justiz-Krimi wird

BUWOG-Nachspiel: Wenn aus Verteidigung plötzlich ein Justiz-Krimi wird

Veröffentlicht

Donnerstag, 20.08.2026
von Red. TB

Man kann über Urteile streiten. Man kann Richter kritisieren. Man kann Rechtsmittel ausschöpfen. Genau dafür gibt es einen Rechtsstaat.

Aber wenn plötzlich mutmaßlich gefälschte E-Mails auftauchen, mit denen eine Richterin als befangen oder gar bestechlich dargestellt werden soll, dann verlässt man ziemlich schnell den Bereich der normalen juristischen Auseinandersetzung und betritt eine Zone, in der selbst gestandene Strafverteidiger besser dreimal hinschauen sollten.

Genau darum geht es derzeit im Nachspiel des BUWOG-Verfahrens.

Die Justizministerin spricht von einem gefährlichen Bild für den Rechtsstaat. Richter- und Staatsanwältevereinigungen reagieren scharf. Und auf der anderen Seite erklären die Anwälte von Karl-Heinz Grasser, man habe nur seine berufliche Pflicht getan und belastende Hinweise an die Behörden weitergegeben.

Klingt zunächst alles nachvollziehbar.

Nur bleibt da diese kleine, unangenehme Frage:

Wie glaubwürdig muss ein Mann auftreten, damit bei hoch erfahrenen Juristen offenbar nicht sofort sämtliche Warnlampen angehen, wenn er plötzlich angebliche Beweise für die Bestechlichkeit einer Richterin auf den Tisch legt?

Offenbar sehr glaubwürdig.

Oder sehr eloquent.

Oder beides.

Die Anwälte erklären, der Mann habe erstaunliches Detailwissen gehabt und überzeugend gewirkt. Das kann passieren. Auch Betrüger sollen gelegentlich nicht mit einem Schild um den Hals erscheinen, auf dem „Bitte nicht glauben“ steht.

Trotzdem bleibt die Frage, ob gerade bei einem so explosiven Vorwurf nicht höchste Vorsicht angebracht gewesen wäre.

Denn wir reden hier nicht über eine vergessene Rechnung oder einen Nachbarschaftsstreit.

Wir reden über die Behauptung, eine Richterin in einem der bekanntesten österreichischen Wirtschaftsstrafverfahren sei parteiisch oder korrupt gewesen.

Das ist ungefähr die juristische Version eines Benzinkanisters neben einem offenen Feuer.

Rechtsmittel sind erlaubt – Fantasiebeweise eher weniger

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag weist völlig zu Recht darauf hin, dass Anwälte sämtliche gesetzlichen Rechtsmittel ausschöpfen dürfen und im Interesse ihrer Mandanten handeln müssen.

Absolut richtig.

Aber genau deshalb ist die Grenze so wichtig.

Denn Rechtsstaat bedeutet eben nicht:

„Ich habe etwas gehört, also wird schon etwas dran sein.“

Rechtsstaat bedeutet:

Prüfen.

Einordnen.

Verifizieren.

Und dann handeln.

Wenn sich mutmaßliche Beweismittel später als gefälscht herausstellen, wird die Frage unvermeidlich, wie intensiv sie vorher geprüft wurden.

Nicht jede Fälschung lässt sich erkennen.

Aber wenn der Vorwurf lautet, eine Richterin habe sich bestechen lassen, darf der Qualitätsstandard vielleicht etwas höher sein als bei einer WhatsApp-Nachricht über einen gebrauchten Kleinwagen.

Besonders hübsch: Verantwortung im Pingpong-Modus

In solchen Fällen beginnt regelmäßig das große Verantwortungsspiel.

Der Informant sagt: Ich wurde unter Druck gesetzt.

Die Anwälte sagen: Unsinn, der Mann war überzeugend.

Die Justiz sagt: So etwas gefährdet das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Die Standesvertretung sagt: Rechtsmittel sind erlaubt.

Und irgendwann fragt der normale Bürger:

Wer hat denn nun eigentlich geprüft, ob diese angeblichen Beweise echt sind?

Denn irgendeiner sollte es ja getan haben.

Im Idealfall bevor man eine Richterin wegen Amtsmissbrauchs und Bestechlichkeit anzeigt.

Der eigentliche Schaden ist größer als ein einzelner Fall

Selbst wenn sich am Ende herausstellt, dass niemand bewusst etwas Falsches getan hat, bleibt ein Problem bestehen.

Solche Vorgänge beschädigen Vertrauen.

Nicht nur in einzelne Richter.

Nicht nur in einzelne Anwälte.

Sondern in das gesamte System.

Denn wenn der Eindruck entsteht, dass nach verlorenen Verfahren nicht mehr nur juristisch argumentiert, sondern mit immer neuen Vorwürfen gegen Richter gearbeitet wird, entsteht schnell ein gefährliches Klima.

Dann wird aus der Frage:

„War das Urteil richtig?“

irgendwann:

„War der Richter gekauft?“

Und genau dort wird es problematisch.

Kritik an Richtern muss möglich bleiben

Man sollte allerdings auch nicht ins andere Extrem verfallen.

Richter sind keine sakrosankten Figuren.

Gerichtsentscheidungen dürfen hart kritisiert werden.

Befangenheitsanträge dürfen gestellt werden.

Wiederaufnahmeanträge sind Teil des Rechtsstaates.

Und wenn tatsächlich neue Beweise auftauchen, müssen diese geprüft werden.

Alles andere wäre ebenfalls gefährlich.

Aber der entscheidende Unterschied lautet:

Kritik braucht Fakten.

Je schwerer der Vorwurf, desto höher sollte die Sorgfalt sein.

Fazit: Der Rechtsstaat ist kein Escape Room

Die ganze Geschichte hat inzwischen etwas von einem juristischen Escape Room:

alte Urteile, angebliche E-Mails, Informanten, Geldflüsse, Anzeigen, Dementis und Standesvertretungen.

Nur leider ist das kein Spiel.

Es geht um das Vertrauen in Gerichte und Anwälte.

Und vielleicht ist genau das die Lehre aus diesem Vorgang:

Wer den Rechtsstaat verteidigen will, darf ihn nicht mit fragwürdigen Methoden beschädigen.

Rechtsmittel ausschöpfen? Selbstverständlich.

Richter kritisieren? Natürlich.

Neue Beweise vorlegen? Unbedingt.

Aber wenn die Beweise am Ende aus der Fantasie eines eloquenten Informanten stammen, dann sollte man zumindest fragen dürfen:

Wo war eigentlich der Moment, in dem jemand sagte: Moment mal – prüfen wir das lieber erst einmal richtig?

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

qimono (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 20.08.2026

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv