Na servas, da hamma wieder so ein typisch österreichisches Meisterstückerl in Arbeit: Man will eine unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft schaffen – und schafft dabei Konstruktionen, bei denen sich Fachleute schon fragen, wie unabhängig das Ganze am Ende wirklich sein soll.
Der aktuelle Entwurf sieht ja ein Dreierkollegium vor. Drei Bundesstaatsanwälte sollen sich die Arbeit aufteilen und damit die bisherige politische Weisungskette ein Stück weit ersetzen.
Klingt auf den ersten Blick gar ned schlecht.
Nur dann kommt das Parlament ins Spiel.
Und da wird’s spannend.
Denn laut Kritikern könnte die parlamentarische Kontrolle sogar auf laufende Verfahren ausgeweitet werden. Zusätzlich soll das Parlament bei der Bestellung der drei Bundesstaatsanwälte mitmischen.
Da darf man schon einmal trocken fragen:
Wenn die Politik mitbestimmt, wer die Unabhängigen sind – wie unabhängig san’s dann eigentlich noch?
Der Jurist Martin Kreutner und weitere Fachleute warnen genau davor. Ihre Sorge: Mit der richtigen parlamentarischen Mehrheit könnten sich Parteien am Ende Kandidaten ins Amt holen, die ihnen politisch besonders gut gefallen.
Natürlich wird dann niemand sagen:
„Des is unser Wunschkandidat.“
Nein, nein.
Das heißt dann wahrscheinlich:
„Eine fachlich hervorragende Persönlichkeit mit breiter demokratischer Legitimation.“
So klingt Politik halt schöner.
Sechs Jahre? In Wien dauert ja schon manche Baustelle länger
Auch die geplante Amtszeit von sechs Jahren stößt auf Kritik.
Kreutner hält das für zu kurz. Im Justizbereich seien unbefristete Ernennungen schließlich auch deshalb üblich, damit niemand ständig darüber nachdenken muss, wer seine nächste Bestellung verlängert.
Die Alternative der Fachleute: zwölf Jahre, einmalig, ohne Verlängerung.
Und ganz ehrlich: Das hätte schon eine gewisse Logik.
Denn wer nach sechs Jahren vielleicht wieder irgendwo bestellt werden will, könnte theoretisch irgendwann anfangen, auf politische Wetterlagen zu schauen.
Und genau das soll bei einer wirklich unabhängigen Justiz ja gerade nicht passieren.
Österreich erfindet wieder die kontrollierte Unabhängigkeit
Das Grundproblem ist fast schon charmant österreichisch.
Man sagt:
„Wir wollen die Justiz aus der Politik herauslösen.“
Und dann baut man gleich mehrere politische Sicherungen ein, damit die Politik trotzdem nicht ganz draußen ist.
Das ist ein bissl wie:
„Wir machen jetzt alkoholfreien Punsch – aber einen Schuss geben wir schon hinein, sonst schmeckt’s ja nach nix.“
Natürlich braucht auch eine Bundesstaatsanwaltschaft Kontrolle.
Natürlich darf so eine Institution nicht völlig losgelöst agieren.
Aber Kontrolle und politische Einflussnahme sind halt nicht dasselbe.
Und genau da liegt der Hund begraben.
Fazit
Die Idee einer Bundesstaatsanwaltschaft kann durchaus sinnvoll sein. Wenn man aber groß „Unabhängigkeit“ draufschreibt und gleichzeitig parlamentarische Einflussmöglichkeiten einbaut, dann muss man sich Kritik gefallen lassen.
Denn am Ende sollte die neue Behörde nicht wirken wie:
„Unabhängig – solange die politische Mehrheit nix dagegen hat.“
Vielleicht wär’s einmal ganz revolutionär, eine Institution zur Stärkung der Justiz auch wirklich so zu bauen, dass die Justiz gestärkt wird.
Aber gut.
Wir san in Österreich.
Da wird sogar bei der Unabhängigkeit zuerst einmal geschaut, wer bei der Besetzung mitreden darf.


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