Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Anbieters Talvurieks. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf Talvurieks keine Aufträge über Finanzinstrumente für Rechnung von Kunden ausführen.
Die FMA veröffentlichte die Warnung am 22. Juli 2026.
Talvurieks gibt angeblichen Sitz in Österreich an
Der Anbieter tritt über die Website talvurieks.at auf und gibt nach Angaben der Finanzaufsicht einen angeblichen Sitz in Österreich an.
Für die Kommunikation werden mehrere E-Mail-Adressen verwendet:
- customerassist@onlineeba.com
- customersupport@onlineeba.com
- businessassist@onlineeba.com
Auffällig ist dabei, dass die verwendeten E-Mail-Adressen nicht zur Domain der Website talvurieks.at gehören, sondern über onlineeba.com laufen.
Keine Erlaubnis zur Ausführung von Kundenaufträgen
Die FMA stellt ausdrücklich fest, dass Talvurieks nicht berechtigt ist, die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anzubieten.
Darunter fällt beispielsweise die Ausführung eines vom Kunden erteilten Kauf- oder Verkaufsauftrags über Finanzinstrumente. Eine solche Tätigkeit ist in Österreich eine regulierte Wertpapierdienstleistung und darf nur mit entsprechender aufsichtsrechtlicher Berechtigung erbracht werden.
Talvurieks verfügt nach Angaben der FMA über keine solche Berechtigung.
Österreichische Internetadresse bedeutet keine Zulassung
Für Anleger ist besonders wichtig, dass die Verwendung einer Internetadresse mit der österreichischen Länderkennung „.at“ nicht bedeutet, dass ein Anbieter seinen tatsächlichen Sitz in Österreich hat oder von der FMA beaufsichtigt wird.
Auch die Behauptung eines österreichischen Unternehmenssitzes stellt keinen Nachweis für eine entsprechende Konzession dar. Verbraucher sollten deshalb vor einer Einzahlung überprüfen, welches Unternehmen tatsächlich hinter einer Plattform steht und ob dieses in den Registern der Finanzaufsicht geführt wird.
Rechtliche Grundlage der Warnung
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage von § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Die von der FMA konkret angesprochene Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden ist in § 3 Absatz 2 Ziffer 6 WAG 2018 geregelt.
Fazit
Die FMA Österreich warnt vor Angeboten von Talvurieks über die Website talvurieks.at. Der Anbieter gibt einen angeblichen Sitz in Österreich an, besitzt nach Angaben der Finanzaufsicht jedoch keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen. Insbesondere darf Talvurieks keine Aufträge über Finanzinstrumente für Rechnung von Kunden ausführen. Anleger sollten daher von entsprechenden Angeboten Abstand nehmen.
Hier die FMA Österreich Meldung:
Die FMA warnt vor Angeboten der Talvurieks
Veröffentlichungsdatum: |
Kategorien:
- Warnung
Die FMA warnt vor Angeboten der
Talvurieks
Web: https://talvurieks.at
E-Mail: customerassist@onlineeba.com
customersupport@onlineeba.com
businessassist@onlineeba.com
mit angeblichem Sitz in Österreich
Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der der FMA.


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