FMA warnt vor Hextryx Storm

FMA warnt vor Hextryx Storm

Veröffentlicht

Freitag, 07.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor Angeboten des Anbieters Hextryx Storm.

Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen.

Betroffen ist insbesondere die Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Hextryx Storm darf diese Dienstleistung in Österreich daher nicht anbieten.

Die FMA nennt folgende Kontaktdaten des Anbieters:

Hextryx Storm
Web: hextryxstorm.digital
E-Mail: info@hextryxstorm.digital

Die offizielle Warnmeldung wurde am 4. August 2026 veröffentlicht und basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Für Anleger bedeutet das: Wer über Hextryx Storm mit Investment-, Vermögensverwaltungs- oder Wertpapierangeboten in Kontakt kommt, sollte besonders vorsichtig sein und vor einer Einzahlung prüfen, ob der Anbieter für die angebotene Dienstleistung tatsächlich über eine entsprechende behördliche Genehmigung verfügt.

In Österreich dürfen Bankgeschäfte sowie Finanz- und Wertpapierdienstleistungen grundsätzlich nur von Unternehmen angeboten werden, die dafür über die notwendige Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht verfügen.

Die FMA weist regelmäßig darauf hin, dass dennoch Anbieter am Markt auftreten, die entsprechende Dienstleistungen ohne die erforderliche Konzession anbieten.

Anleger sollten deshalb insbesondere vorsichtig sein, wenn hohe Renditen versprochen werden, Einzahlungen auf ausländische Konten oder Kryptowährungs-Wallets verlangt werden oder angebliche Berater starken Zeitdruck ausüben.

Ob ein Finanzdienstleister in Österreich zugelassen ist, kann über die Unternehmensdatenbank der österreichischen Finanzmarktaufsicht überprüft werden.

Die Warnung der FMA ist im Fall Hextryx Storm eindeutig:

Der Anbieter besitzt keine Berechtigung zur Erbringung der genannten konzessionspflichtigen Wertpapierdienstleistungen in Österreich und darf dort keine Portfolioverwaltung anbieten.

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 07.08.2026

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