DJE Investment S.A. Luxemburg-Strassen – Jahresbericht zum 31. Dezember 2021 DJE Strategie II – Anteilklasse C (EUR);DJE Strategie II – Anteilklasse B (EUR);DJE Strategie II – Anteilklasse A (EUR) LU0377290787; LU0377290357; LU0377287643

DJE Investment S.A. Luxemburg-Strassen – Jahresbericht zum 31. Dezember 2021 DJE Strategie II – Anteilklasse C (EUR);DJE Strategie II – Anteilklasse B (EUR);DJE Strategie II – Anteilklasse A (EUR) LU0377290787; LU0377290357; LU0377287643

Veröffentlicht

Freitag, 24.06.2022
von Red. MJ

DJE Investment S.A.

Luxemburg-Strassen

R.C.S. Luxembourg B 90 412

DJE STRATEGIE II

JAHRESBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2021

Investmentfonds gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung.

INHALTSVERZEICHNIS

Verwaltung, Vertrieb und Beratung

Fondsmanagerkommentar

Geografische und wirtschaftliche Aufteilung

Entwicklung der letzten 3 Geschäftsjahre

Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens

Veränderungen des Netto-Teilfondsvermögens

Aufwands- und Ertragsrechnung

Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021

Zu- und Abgänge vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 (ungeprüft)

Erläuterungen zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021

Angaben gem. delegierter AIFM-Verordnung (ungeprüft)

Bericht des Réviseur d’Entreprises Agréé

Berechnung der Wiederanlage gemäß § 12 KARBV (ungeprüft)

Der Verkaufsprospekt mit integriertem Verwaltungsreglement, die wesentlichen Anlegerinformationen sowie der Jahres- und Halbjahresbericht des Fonds sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der Verwahrstelle, bei den Zahlstellen und der Vertriebsstelle der jeweiligen Vertriebsländer kostenlos per Post, per Telefax oder per E-Mail erhältlich. Weitere Informationen sind jederzeit während der üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.

Anteilzeichnungen sind nur gültig, wenn sie auf der Basis der neuesten Ausgabe des Verkaufsprospektes (einschließlich seiner Anhänge) in Verbindung mit dem letzten erhältlichen Jahresbericht und dem eventuell danach veröffentlichten Halbjahresbericht vorgenommen werden.

VERWALTUNG, VERTRIEB UND BERATUNG

Verwaltungsgesellschaft und AIFM

DJE Investment S.A.
R.C.S. Luxembourg B 90 412
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Eigenkapital zum 31. Dezember 2020: 13.947.500,00 Euro vor Gewinnverwendung

Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft

(Stand: 31. Dezember 2021)

Vorsitzender des Verwaltungsrates

Dr. Jens Ehrhardt
Vorstandsvorsitzender der DJE Kapital AG
Pullach

Geschäftsführender stellvertretender Verwaltungsratsvorsitzender

Dr. Ulrich Kaffarnik
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach

Verwaltungsratsmitglieder

Dr. Jan Ehrhardt
Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der DJE Kapital AG
Pullach

Peter Schmitz
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach

Thorsten Schrieber
Vorstand der DJE Kapital AG
Pullach

Bernhard Singer
Luxemburg

Geschäftsführer der Verwaltungsgesellschaft

Stefan-David Grün
Dr. Ulrich Kaffarnik
Mirko Bono
Dirk Vollkommer

Verwahrstelle, Zentralverwaltung sowie Register- und Transferstelle

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Eigenkapital zum 31. Dezember 2020: 835.289.354,00 Euro vor Gewinnverwendung

Zahlstelle Großherzogtum Luxemburg

DZ PRIVATBANK S.A.
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

Zahl- und Informationsstelle Bundesrepublik Deutschland

DZ BANK AG
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
Platz der Republik
D-60265 Frankfurt am Main

Vertriebs- und Informationsstelle Bundesrepublik Deutschland

DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
D-82049 Pullach

Fondsmanager

DJE Kapital AG
Pullacher Straße 24
D-82049 Pullach

Abschlussprüfer der Verwaltungsgesellschaft

Deloitte Audit
Société à responsabilité limitée
Cabinet de Révision Agréé
20, Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg

Abschlussprüfer des Fonds

Deloitte Audit
Société à responsabilité limitée
Cabinet de Révision Agréé
20, Boulevard de Kockelscheuer
L-1821 Luxemburg

FONDSMANAGERKOMMENTAR DJE STRATEGIE II – DJE STRATEGIE GLOBAL

Der Teilfonds verzeichnete im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 eine Wertsteigerung in Höhe von 12,30 % für die Anteilklasse A, 13,20 % für die Anteilklasse B und 13,61 % für die Anteilklasse C.

Im Berichtszeitraum investierte der DJE Strategie II Global in Aktienfonds. Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der streckenweise hohen Volatilität an den internationalen Aktienbörsen wurde das Portfolio zwischenzeitlich mithilfe von Aktienindexfutures abgesichert. Das Fondsmanagement konzentrierte sich auf Dividenden- bzw. Value-Fonds. Dabei ist der weltweit investierende Aktienfonds DJE – Dividende & Substanz mit zuletzt rund 36,17 % die am höchsten gewichtete Position im Portfolio. Zur Beimischung setzte das Fondsmanagement auch Themen- bzw. Länderfonds ein. Unter anderem wurde der DJE – Umwelt & Werte in den DJE Strategie II Global neu aufgenommen. Dieser globale Aktienfonds legt bei der Aktienauswahl besonderen Wert auf die Nachhaltigkeitsfaktoren Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Dagegen wurden Anteile des DJE – Mittelstand & Innovation verkauft und Gewinne realisiert. Zum Ende des Berichtszeitraumes war der Fonds zu 82,96 % in Aktienfonds und zu 15,47 % in Mischfonds investiert.

ANTEILKLASSEN

Die Gesellschaft ist berechtigt, Anteilklassen mit unterschiedlichen Rechten hinsichtlich der Anteile zu bilden. Derzeit bestehen die folgenden Anteilklassen mit den Ausgestaltungsmerkmalen:

Anteilklasse A (EUR) Anteilklasse B (EUR) Anteilklasse C (EUR)
WP-Kenn-Nr.: A0Q6BJ A0Q6BK A0Q6BL
ISIN-Code: LU0377287643 LU0377290357 LU0377290787
Ausgabeaufschlag: bis zu 6,50 % bis zu 6,50 % bis zu 6,50 %
Rücknahmeabschlag: keiner keiner keiner
Verwaltungsvergütung: 1,00 % p. a. 0,70 % p. a. 0,40 % p. a.
Mindestfolgeanlage: 50.000,00 EUR 75.000,00 EUR 95.000,00 EUR
Ertragsverwendung: thesaurierend thesaurierend thesaurierend
Währung: EUR EUR EUR

GEOGRAFISCHE UND WIRTSCHAFTLICHE AUFTEILUNG 1

Geografische Länderaufteilung

Luxemburg 98,43 %
Wertpapiervermögen 98,43 %
Bankguthaben 2 2,46 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -0,89 %
100,00 %

Wirtschaftliche Aufteilung

Investmentfondsanteile 98,43 %
Wertpapiervermögen 98,43 %
Bankguthaben 2 2,46 %
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -0,89 %
100,00 %

1 Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2 Siehe Erläuterungen zum Bericht.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

ENTWICKLUNG DER LETZTEN 3 GESCHÄFTSJAHRE

Datum Netto-Teilfondsvermögen
Mio. EUR
Umlaufende
Anteile
Netto-Mittelaufkommen
Tsd. EUR
Anteilwert
EUR
Anteilklasse A (EUR)
31.12.2019 84,70 57.317 -5.784,14 1.477,74
31.12.2020 92,74 55.630 -2.423,84 1.667,07
31.12.2021 103,31 55.186 -746,08 1.872,11
Anteilklasse B (EUR)
31.12.2019 51,11 32.714 -4.734,44 1.562,38
31.12.2020 56,56 31.824 -1.304,94 1.777,24
31.12.2021 61,83 30.730 -2.070,94 2.011,89
Anteilklasse C (EUR)
31.12.2019 45,47 28.029 -7.275,17 1.622,35
31.12.2020 51,40 27.749 -323,49 1.852,27
31.12.2021 60,67 28.833 2.144,48 2.104,28

Entwicklungen der Vergangenheit sind keine Gewähr für zukünftige Ergebnisse.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

ZUSAMMENSETZUNG DES NETTO-TEILFONDSVERMÖGENS
zum 31. Dezember 2021

EUR
31. Dezember 2020
EUR
31. Dezember 2021
Wertpapiervermögen
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2020: EUR 180.276.241,16)
(Wertpapiereinstandskosten zum 31. Dezember 2021: EUR 183.175.967,93)
199.881.258,67 222.255.313,53
Bankguthaben 1, 2 2.555.743,07 5.548.994,75
Forderungen aus Absatz von Anteilen 98.313,00 133.357,44
202.535.314,74 227.937.665,72
Verbindlichkeiten aus Rücknahmen von Anteilen -13.958,24 -199.585,00
Zinsverbindlichkeiten -1.192,17 -3.745,31
Verwaltungsvergütung/​Fondsmanagementvergütung/​ggf. Anlageberatervergütung 3 -124.784,80 -140.444,27
Verwahrstellenvergütung 3 -10.646,48 -12.057,46
Performancevergütung -1.664.505,10 -1.757.280,87
Zentralverwaltungsstellenvergütung 3 -5.094,80 -5.637,50
Register- und Transferstellenvergütung -2.992,43 -2.992,08
Taxe d’abonnement 4 -101,89 -443,97
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -15.298,09 -3.101,62
Sonstige Passiva 0,41 0,46
-1.838.573,59 -2.125.287,62
Netto-Teilfondsvermögen 200.696.741,15 225.812.378,10

ZURECHNUNG AUF DIE ANTEILKLASSEN

31. Dezember 2020 31. Dezember 2021
Anteilklasse A (EUR)
Anteiliges Netto-Teilfondsvermögen 92.739.106,66 EUR 103.314.501,57 EUR
Umlaufende Anteile 55.630,000 55.186,000
Anteilwert 1.667,07 EUR 1.872,11 EUR
Anteilklasse B (EUR)
Anteiliges Netto-Teilfondsvermögen 56.558.896,30 EUR 61.825.286,31 EUR
Umlaufende Anteile 31.824,000 30.730,000
Anteilwert 1.777,24 EUR 2.011,89 EUR
Anteilklasse C (EUR)
Anteiliges Netto-Teilfondsvermögen 51.398.738,19 EUR 60.672.590,22 EUR
Umlaufende Anteile 27.749,000 28.833,000
Anteilwert 1.852,27 EUR 2.104,28 EUR

1 Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt.
2 Siehe Erläuterungen zu diesem Abschluss.
3 Rückstellungen für den Zeitraum 1. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2021.
4 Rückstellungen für das 4. Quartal 2021.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

VERÄNDERUNG DES NETTO-TEILFONDSVERMÖGENS
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Total
EUR
Anteilklasse A (EUR)
EUR
Anteilklasse B (EUR)
EUR
Anteilklasse C (EUR)
EUR
Netto-Teilfondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraumes 200.696.741,15 92.739.106,66 56.558.896,30 51.398.738,19
Ordentlicher Nettoaufwand -276.047,56 -662.733,99 90.908,72 295.777,71
Ertrags- und Aufwandsausgleich -8.410,48 -3.203,76 -11.037,87 5.831,15
Mittelzuflüsse aus Anteilverkäufen 8.673.921,23 3.658.398,23 2.377.024,97 2.638.498,03
Mittelabflüsse aus Anteilrücknahmen -9.346.468,31 -4.404.482,10 -4.447.967,74 -494.018,47
Realisierte Gewinne 8.676.412,71 3.974.417,62 2.410.148,69 2.291.846,40
Realisierte Verluste -2.078.098,80 -950.739,74 -574.632,89 -552.726,17
Nettoveränderung nicht realisierter Gewinne 18.250.187,28 8.403.721,47 5.082.097,00 4.764.368,81
Nettoveränderung nicht realisierter Verluste 1.224.140,88 560.017,18 339.849,13 324.274,57
Netto-Teilfondsvermögen zum Ende des Berichtszeitraumes 225.812.378,10 103.314.501,57 61.825.286,31 60.672.590,22

ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER ANTEILE IM UMLAUF

31. Dezember 2020
Stück
31. Dezember 2021
Stück
Anteilklasse A (EUR)
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 57.317,000 55.630,000
Ausgegebene Anteile 1.490,000 2.026,000
Zurückgenommene Anteile -3.177,000 -2.470,000
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 55.630,000 55.186,000
Anteilklasse B (EUR)
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 32.714,000 31.824,000
Ausgegebene Anteile 516,000 1.237,000
Zurückgenommene Anteile -1.406,000 -2.331,000
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 31.824,000 30.730,000
Anteilklasse C (EUR)
Umlaufende Anteile zu Beginn des Berichtszeitraumes 28.029,000 27.749,000
Ausgegebene Anteile 672,000 1.332,000
Zurückgenommene Anteile -952,000 -248,000
Umlaufende Anteile zum Ende des Berichtszeitraumes 27.749,000 28.833,000

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

AUFWANDS- UND ERTRAGSRECHNUNG
im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Total
EUR
Anteilklasse A (EUR)
EUR
Anteilklasse B (EUR)
EUR
Anteilklasse C (EUR)
EUR
Erträge
Erträge aus Investmentanteilen 3.396.180,62 1.554.070,58 932.343,89 909.766,15
Bankzinsen -8.315,84 -3.807,38 -2.298,61 -2.209,85
Ertragsausgleich 2.771,99 1.350,93 -1.822,06 3.243,12
Erträge insgesamt 3.390.636,77 1.551.614,13 928.223,22 910.799,42
Aufwendungen
Zinsaufwendungen -1.223,90 -561,57 -342,67 -319,66
Performancevergütung -1.757.280,87 -1.103.814,87 -351.923,57 -301.542,43
Verwaltungsvergütung/​Fondsmanagementvergütung -1.641.051,82 -991.794,04 -420.064,36 -229.193,42
Verwahrstellenvergütung -141.596,58 -64.859,33 -39.262,09 -37.475,16
Zentralverwaltungsstellenvergütung -66.104,49 -30.281,16 -18.328,53 -17.494,80
Taxe d’abonnement -530,51 -242,74 -145,91 -141,86
Veröffentlichungs- und Prüfungskosten -34.426,50 -13.447,09 -10.602,15 -10.377,26
Werbeausgaben -3.429,69 -1.143,23 -1.143,23 -1.143,23
Register- und Transferstellenvergütung -3.682,93 -1.687,15 -1.021,72 -974,06
Staatliche Gebühren -9.294,82 -3.101,37 -3.096,88 -3.096,57
Lagerstellengebühren -3.718,92 -1.702,78 -1.030,53 -985,61
Sonstige Aufwendungen 1 -9.981,79 -3.565,62 -3.212,79 -3.203,38
Aufwandsausgleich 5.638,49 1.852,83 12.859,93 -9.074,27
Aufwendungen insgesamt -3.666.684,33 -2.214.348,12 -837.314,50 -615.021,71
Ordentlicher Nettoaufwand -276.047,56 -662.733,99 90.908,72 295.777,71
Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt 2 13.008,23
Total Expense Ratio in Prozent 2 1,12 0,83 0,53
Performancevergütung in Prozent 2 1,11 0,59 0,53
Laufende Kosten in Prozent 2 2,02 1,73 1,43

1 Die Position setzt sich im Wesentlichen zusammen aus allgemeinen Verwaltungskosten und Mitgliedsbeiträgen.
2 Siehe Erläuterungen zu diesem Abschluss.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

VERMÖGENSAUFSTELLUNG ZUM 31. DEZEMBER 2021

ISIN
Wertpapiere
Zugänge im
Berichtszeitraum (ungeprüft)
Abgänge im
Berichtszeitraum (ungeprüft)
Bestand Kurs Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NTFV 1
INVESTMENTFONDSANTEILE
Luxemburg
LU0350836341
DJE – Agrar & Ernährung
EUR 26.648,000 16.000,000 10.648,000 211,8300 2.255.565,84 1,00
LU1714355366
DJE – Alpha Global
EUR 28.100,000 35.188,000 261.157,000 145,7100 38.053.186,47 16,85
LU0374457033
DJE – Asien
EUR 45.338,000 12.874,000 130.925,000 269,4100 35.272.504,25 15,62
LU0229080733
DJE – Dividende & Substanz
EUR 51.000,000 0,000 232.595,328 351,1500 81.675.849,43 36,17
LU0383654950
DJE – Gold & Ressourcen
EUR 40.899,000 42.850,000 25.349,000 129,9500 3.294.102,55 1,46
LU1227571020
DJE – Mittelstand & Innovation XP (EUR)
EUR 8.200,000 64.491,000 56.245,000 272,2100 15.310.451,45 6,78
LU0553171439
DJE – Zins & Dividende
EUR 11.385,000 23.151,000 150.004,000 194,8900 29.234.279,56 12,95
LU1714355283
DJE Concept
EUR 0,000 25.060,000 50.538,000 112,5900 5.690.073,42 2,52
LU2262057305
DJE Umwelt Werte
EUR 20.000,000 0,000 20.000,000 107,1200 2.142.400,00 0,95
LU0229080576
DJE – Europa
EUR 10.500,000 16.163,000 42.904,000 217,3900 9.326.900,56 4,13
222.255.313,53 98,43
Investmentfondsanteile 222.255.313,53 98,43
Wertpapiervermögen 222.255.313,53 98,43
BANKGUTHABEN
Kontokorrent Währung Zinssatz in % Fälligkeit Bestand in
Fremdwährung
Kurswert
EUR
%-Anteil
vom NFV 1
DZ PRIVATBANK S.A. 2 CHF -1,1500 täglich 1.253,66 1.208,58 0,00
DZ PRIVATBANK S.A. 2 EUR -0,6700 täglich 5.544.063,97 5.544.063,97 2,46
DZ PRIVATBANK S.A. 2 HKD -1,0500 täglich 466,54 52,93 0,00
DZ PRIVATBANK S.A. 2 JPY -0,2500 täglich 1.930,00 14,83 0,00
DZ PRIVATBANK S.A. 2 SEK -7,3500 täglich 337,05 32,96 0,00
DZ PRIVATBANK S.A. 2 USD -0,2000 täglich 4.093,36 3.621,48 0,00
Summe Bankguthaben – Kontokorrent 3 5.548.994,75 2,46
Saldo aus sonstigen Forderungen und Verbindlichkeiten -1.991.930,18 -0,89
Netto-Teilfondsvermögen in EUR 225.812.378,10 100,00

1 NTFV = Netto-Teilfondsvermögen. Aufgrund von Rundungsdifferenzen in den Einzelpositionen können die Summen vom tatsächlichen Wert abweichen.
2 Die gehaltenen Bankguthaben sind nicht durch eine Einrichtung zur Sicherung der Einlagen geschützt. Die angegebenen Zinssätze sind per 31. Dezember 2021. Die aufgeführten Salden der Bankguthaben sind auf Sicht fällig.
3 Siehe Erläuterungen zu diesem Abschluss.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

ZU- UND ABGÄNGE VOM 1. JANUAR 2021 BIS 31. DEZEMBER 2021 (UNGEPRÜFT)

Während des Berichtszeitraumes getätigte Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Schuldscheindarlehen und Derivaten, einschließlich Änderungen ohne Geldbewegungen, soweit sie nicht in der Vermögensaufstellung genannt sind.

ISIN Wertpapiere Zugänge
im Berichtszeitraum
Abgänge
im Berichtszeitraum
INVESTMENTFONDSANTEILE
Luxemburg
LU1681425523 DJE – Equity Market Neutral Europe EUR 0,000 57.300,000
LU0344733745 DJE Gold & Stabilitaetsfonds CHF 0,000 61.000,000
LU0200037074 DJE Real Estate EUR 0,000 2.760,000
TERMINKONTRAKTE
EUR
DAX Index Future Dezember 2021 33 33
DAX Index Future September 2021 33 33
Euro Stoxx 50 Price Index Future Dezember 2021 271 271
HKD
Hang Seng Index Future Oktober 2021 17 17
JPY
Tokyo Stock Price (TOPIX) Index Future Dezember 2021 14 14
USD
E-Mini S&P 500 Index Future Dezember 2021 93 93
E-Mini S&P 500 Index Future September 2021 23 23
Nasdaq 100 Index Future Dezember 2021 9 9
Nikkei 225 Stock Average Index (JPY) Future Dezember 2021 37 37
Nikkei 225 Stock Average Index (JPY) Future Dezember 2021 35 35
S&P 500 Index Future Juni 2021 50 50
S&P 500 Index Future März 2021 27 27

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

AUSGABEAUFSCHLÄGE, RÜCKNAHMEABSCHLÄGE UND VERWALTUNGSVERGÜTUNG

Angaben zu Ausgabeaufschlägen, Rücknahmeabschlägen sowie zur maximalen Höhe der Verwaltungsvergütung für Zielfondsanteile sind auf Anfrage am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, bei der Verwahrstelle und bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.

ISIN Wertpapiere Ausgabeaufschlag
in % 1
Rücknahmeabschlag
in % 1
Verwaltungsvergütung in %
LU0350836341 DJE – Agrar & Ernährung XP (EUR) EUR 0,30
LU1714355366 DJE – Alpha Global XP (EUR) EUR 0,30
LU0374457033 DJE – Asien XP (EUR) EUR 0,30
LU0229080733 DJE – Dividende & Substanz XP (EUR) EUR 0,30
LU0383654950 DJE – Gold & Ressourcen XP (EUR) EUR 0,30
LU1227571020 DJE – Mittelstand & Innovation XP (EUR) EUR 0,30
LU0553171439 DJE – Zins & Dividende XP (EUR) EUR 0,30
LU1714355283 DJE – Concept XP (EUR) EUR 0,30
LU2262057305 DJE – Umwelt Werte XP (EUR) EUR 0,30
LU0229080576 DJE – Europa XP (EUR) EUR 0,30

DEVISENKURSE

Für die Bewertung von Vermögenswerten in fremder Währung wurde zum nachstehenden Devisenkurs zum 30. Dezember 2021 in Euro umgerechnet.

Währung
Hongkong Dollar HKD 1 8,8142
Japanischer Yen JPY 1 130,1400
Schwedische Krone SEK 1 10,2275
Schweizer Franken CHF 1 1,0373
US-Dollar USD 1 1,1303

1 Ausgabeaufschläge und Rücknahmeabschläge wurden im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 nicht bezahlt.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

ERLÄUTERUNGEN ZUM JAHRESBERICHT ZUM 31. DEZEMBER 2021

1. ALLGEMEINES

Das Sondervermögen „DJE Strategie II“ wird von der DJE Investment S.A. entsprechend dem Verwaltungsreglement des Fonds verwaltet. Das Verwaltungsreglement trat erstmals am 11. Juli 2008 in Kraft. Ein Hinweis auf die Hinterlegung des Verwaltungsreglements beim Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg wurde am 29. August 2008 im „Mémorial, Recueil des Sociétés et Associations“, dem Amtsblatt des Großherzogtums Luxemburg („Mémorial“), veröffentlicht. Das Mémorial wurde zum 1. Juni 2016 durch die neue Informationsplattform „Recueil Electronique des Sociétés et Associations“ („RESA“) des Handels- und Gesellschaftsregister in Luxemburg ersetzt. Das Verwaltungsreglement wurde letztmalig am 10. März 2021 geändert und im RESA veröffentlicht.

Das beschriebene Sondervermögen „DJE Strategie II“ ist ein alternativer Investmentfonds („AIF“), der gemäß Teil II des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen in seiner derzeit gültigen Fassung („Gesetz vom 17. Dezember 2010“) als fonds commun de placement (FCP) in der Form eines Umbrella-Fonds mit einem oder mehreren Teilfonds auf unbestimmte Dauer errichtet wurde.

Die Verwaltungsgesellschaft DJE Investment S.A. wurde am 19. Dezember 2002 als Aktiengesellschaft nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg auf unbestimmte Zeit gegründet. Die Satzung der Verwaltungsgesellschaft wurde am 24. Januar 2003 im Mémorial veröffentlicht. Zum 22. November 2004 wurde die Satzung auf das Gesetz vom 20. Dezember 2002 umgestellt. Eine letzte Satzungsänderung erfolgte am 11. September 2020 und wurde am 11. September 2020 im Mémorial veröffentlicht. Die Verwaltungsgesellschaft ist beim Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg unter der Registernummer R.C.S. Luxembourg B 90 412 eingetragen.

Die Verwaltungsgesellschaft entspricht den Anforderungen der geänderten Richtlinie 2009/​65/​EG des Rates zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren sowie der Richtlinie 2011/​61/​EU über Verwalter alternativer Investmentfonds. Die Verwaltungsgesellschaft fungiert als externer Verwalter des Fonds („AIFM“) im Sinne des Gesetzes vom 12. Juli 2013.

Da der Fonds DJE Strategie II zum 31. Dezember 2021 nur aus einem Teilfonds, dem DJE Strategie II – DJE Strategie Global, besteht, ist die Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögens des DJE Strategie II – DJE Strategie Global gleichzeitig identisch mit dem Netto-Fondsvermögen des DJE Strategie II.

2. WESENTLICHE BUCHFÜHRUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Dieser Jahresabschluss wird in der Verantwortung des Verwaltungsrates der Verwaltungsgesellschaft in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Erstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen erstellt.

1. Das Netto-Fondsvermögen des Fonds lautet auf Euro (EUR) („Referenzwährung“).

2. Der Wert eines Anteils („Anteilwert“) lautet auf die im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt angegebene Währung („Teilfondswährung“), sofern nicht für etwaige weitere Anteilklassen im jeweiligen Anhang zum Verkaufsprospekt eine von der Teilfondswährung abweichende Währung angegeben ist („Anteilklassenwährung“).

3. Der Anteilwert wird von der Verwaltungsgesellschaft oder einem von ihr Beauftragten unter Verantwortung der Verwaltungsgesellschaft und unter Aufsicht der Verwahrstelle an jedem jeweils im Anhang zum Verkaufsprospekt des jeweiligen Teilfonds genannten Tag („Bewertungstag“) berechnet und bis auf zwei Dezimalstellen gerundet. Die Verwaltungsgesellschaft kann für einzelne Teilfonds eine abweichende Regelung treffen, wobei zu berücksichtigen ist, dass der Anteilwert mindestens einmal im Monat zu berechnen ist.

Die Verwaltungsgesellschaft kann beschließen, den Anteilwert am 24. und 31. Dezember eines Jahres zu ermitteln, ohne dass es sich bei diesen Wertermittlungen um Berechnungen des Anteilwertes an einem Bewertungstag im Sinne des vorstehenden Satz 1 dieser Ziffer 3 handelt. Folglich können die Anleger keine Ausgabe, Rücknahme und/​oder Umtausch von Anteilen auf Grundlage eines am 24. Dezember und/​oder 31. Dezember eines Jahres ermittelten Anteilwertes verlangen.

4. Zur Berechnung des Anteilwertes wird der Wert der zu dem jeweiligen Teilfonds gehörenden Vermögenswerte abzüglich der Verbindlichkeiten des jeweiligen Teilfonds („Netto-Teilfondsvermögen“) an jedem Bewertungstag ermittelt und durch die Anzahl der am Bewertungstag in Umlauf befindlichen Anteile des jeweiligen Teilfonds geteilt.

5. Soweit in Jahres- und Halbjahresberichten sowie sonstigen Finanzstatistiken aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder gemäß den Regelungen des Verwaltungsreglements Auskunft über die Situation des Fondsvermögens des Fonds insgesamt gegeben werden muss, werden die Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds in die Referenzwährung umgerechnet. Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird nach folgenden Grundsätzen berechnet:

a) Wertpapiere, die an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, werden zum letzten verfügbaren Kurs bewertet. Wird ein Wertpapier an mehreren Wertpapierbörsen amtlich notiert, ist der zuletzt verfügbare Kurs jener Börse maßgebend, die der Hauptmarkt für dieses Wertpapier ist.

b) Wertpapiere, die nicht an einer Wertpapierbörse amtlich notiert sind, die aber an einem geregelten Markt gehandelt werden, werden zu einem Kurs bewertet, der nicht geringer als der Geldkurs und nicht höher als der Briefkurs zur Zeit der Bewertung sein darf und den die Verwaltungsgesellschaft für den bestmöglichen Kurs hält, zu dem die Wertpapiere verkauft werden können.

c) OTC-Derivate werden auf einer von der Verwaltungsgesellschaft festzulegenden und überprüfbaren Bewertung auf Tagesbasis bewertet.

d) OGA werden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. Falls für Investmentanteile die Rücknahme ausgesetzt ist oder keine Rücknahmepreise festgelegt werden, werden diese Anteile ebenso wie alle anderen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft nach Treu und Glauben und allgemein anerkannten, von Wirtschaftsprüfern nachprüfbaren, Bewertungsregeln festlegt.

e) Falls die jeweiligen Kurse nicht marktgerecht sind und falls für andere als die unter den Buchstaben a) und b) genannten Wertpapiere keine Kurse festgelegt wurden, werden diese Wertpapiere, ebenso wie die sonstigen gesetzlich zulässigen Vermögenswerte zum jeweiligen Verkehrswert bewertet, wie ihn die Verwaltungsgesellschaft mittels geeigneter Bewertungsmodelle nach Treu und Glauben auf der Grundlage des wahrscheinlich erreichbaren Verkaufswertes festlegt.

f) Die flüssigen Mittel werden zu deren Nennwert zuzüglich Zinsen bewertet.

g) Der Marktwert von Wertpapieren und anderen Anlagen, die auf eine andere Währung als die jeweilige Teilfondswährung lauten, wird zum letzten Devisenmittelkurs in die entsprechende Teilfondswährung umgerechnet. Gewinne und Verluste aus Devisentransaktionen, werden jeweils hinzugerechnet oder abgesetzt.

Das jeweilige Netto-Teilfondsvermögen wird um die Ausschüttungen reduziert, die gegebenenfalls an die Anleger des betreffenden Teilfonds gezahlt wurden. Die Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds wird grundsätzlich von der Verwaltungsgesellschaft vorgenommen. Die Verwaltungsgesellschaft kann die Bewertung von Vermögensgegenständen delegieren und einen externen Bewerter, welcher die gesetzlichen Vorschriften erfüllt, heranziehen. Dieser darf die Bewertungsfunktion nicht an einen Dritten delegieren. Die Verwaltungsgesellschaft informiert die zuständige Aufsichtsbehörde über die Bestellung eines externen Bewerters. Die Verwaltungsgesellschaft bleibt auch dann für die ordnungsgemäße Bewertung der Vermögensgegenstände des jeweiligen Teilfonds sowie für die Berechnung und Bekanntgabe des Nettoinventarwertes verantwortlich, wenn sie einen externen Bewerter bestellt hat.

Aus rechnerischen Gründen können in den in diesem Bericht veröffentlichten Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von +/​– einer Einheit (Währung, % etc.) auftreten.

3. BESTEUERUNG

BESTEUERUNG DES INVESTMENTFONDS

Der Fonds unterliegt im Großherzogtum Luxemburg keiner Besteuerung auf seine Einkünfte und Gewinne. Das Fondsvermögen unterliegt im Großherzogtum Luxemburg lediglich der sog. „taxe d’abonnement“ in Höhe von derzeit 0,05 % p. a. Eine reduzierte taxe d’abonnement von 0,01 % p. a. ist anwendbar für (i) Fonds oder Anteilklassen, deren Anteile ausschließlich an institutionelle Anleger im Sinne des Artikel 174 des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 ausgegeben werden und (ii) Fonds, deren ausschließlicher Zweck die Anlage in Geldmarktinstrumente, in Termingelder bei Kreditinstituten oder beides ist. Die „taxe d’abonnement“ ist die vierteljährlich auf das jeweils am Quartalsende ausgewiesene Netto-Fondsvermögen zahlbar. Die Höhe der taxe d’abonnement ist für den Fonds oder dessen Anteilklassen im Anhang zum Verkaufsprospekt erwähnt. Eine Befreiung von der taxe d’abonnement findet u. a. Anwendung, soweit das Fondsvermögen in anderen Luxemburger Investmentfonds angelegt ist, die ihrerseits bereits der taxe d’abonnement unterliegen.

Vom Fonds erhaltene Einkünfte (insbesondere Zinsen und Dividenden) können in den Ländern, in denen das Fondsvermögen angelegt ist, dort einer Quellenbesteuerung oder Veranlagungsbesteuerung unterworfen werden. Der Fonds kann auch auf realisierte oder unrealisierte Kapitalzuwächse seiner Anlagen im Quellenland einer Besteuerung unterliegen.

Ausschüttungen des Fonds sowie Liquidations- und Veräußerungsgewinne unterliegen im Großherzogtum Luxemburg keiner Quellensteuer. Weder die Verwahrstelle noch die Verwaltungsgesellschaft sind zur Einholung von Steuerbescheinigungen verpflichtet.

BESTEUERUNG DER ERTRÄGE AUS ANTEILEN AN DEM INVESTMENTFONDS BEIM ANLEGER

Natürliche Personen, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen der progressiven luxemburgischen Einkommensteuer.

Gesellschaften, die im Großherzogtum Luxemburg steuerlich ansässig sind, unterliegen mit den Einkünften aus den Fondsanteilen der Körperschaftsteuer.

Interessenten und Anlegern wird empfohlen, sich über Gesetze und Verordnungen, die auf die Besteuerung des Fondsvermögens, den Kauf, den Besitz, die Rücknahme oder andere Verfügungen von Anteilen Anwendung finden, zu informieren und sich durch externe Dritte, insbesondere durch einen Steuerberater, beraten zu lassen.

Ein Verfahren zur Befreiung von der deutschen Körperschaftsteuer nach §§ 8 bis 12 des deutschen Investmentsteuergesetzes zugunsten steuerbegünstigter bzw. steuerbefreiter Anleger wird grundsätzlich nicht durchgeführt. Anleger und Interessenten sollten sich darüber bewusst sein und die etwaigen Auswirkungen der Nicht-Durchführung mit ihrem Steuerberater besprechen.

4. VERWENDUNG DER ERTRÄGE

Nähere Details zur Ertragsverwendung sind im Verkaufsprospekt enthalten.

5. INFORMATIONEN ZU DEN GEBÜHREN BZW. AUFWENDUNGEN

Angaben zur Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden. Gemäß dem Verkaufsprospekt darf die dem Fonds durch die Verwaltungsgesellschaft maximal belastete Verwaltungsvergütung 1,60 % p. a. (Anteilklasse A (EUR)), 1,45 % p. a. (Anteilklasse B (EUR)) bzw. 1,30 % p. a. (Anteilklasse C (EUR)) und die Verwaltungsvergütung von Zielfonds, in die der Fonds investiert, 2 % p. a. nicht überschreiten.

6. TOTAL EXPENSE RATIO (TER)

Für die Berechnung der Total Expense Ratio (TER) wurde folgende Berechnungsmethode angewandt:

 

 

Die TER gibt an, wie stark das Teilfondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Teilfonds angefallenen Transaktionskosten. Sie weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus. (Etwaige performanceabhängige Vergütungen werden in direktem Zusammenhang mit der TER gesondert ausgewiesen.)

Sofern der Teilfonds in Zielfonds investiert, wird auf die Berechnung einer synthetischen TER verzichtet.

7. LAUFENDE KOSTEN (GESAMTKOSTENQUOTE GEM. § 299 ABS. 1 S. 1 NR. 3 BUCHSTABE I) KAGB)

Bei den „laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. § 299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB)“ handelt es sich um eine Kennzahl, die nach Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 583/​2010 der Kommission vom 1. Juli 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2009/​65/​EG des Europäischen Parlaments ermittelt wurde.

Die laufenden Kosten (Gesamtkostenquote gem. § 299 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 Buchstabe i) KAGB) geben an, wie stark das Fondsvermögen im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Kosten belastet wurde. Berücksichtigt werden neben der Verwaltungs- und Verwahrstellenvergütung sowie der „taxe d’abonnement“ alle übrigen Kosten mit Ausnahme der im Fonds angefallenen etwaigen erfolgsabhängigen Vergütungen (Performance Fee). Bei den Transaktionskosten werden nur die direkten Kosten der Verwahrstelle berücksichtigt. Die Kennzahl weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb des Geschäftsjahres aus. Bei Investmentfonds, die zu mehr als 20 % in andere Fondsprodukte/​Zielfonds investieren, werden zusätzlich die Kosten der Zielfonds auf Basis der Portfoliogewichtung berücksichtigt – etwaige Einnahmen aus Retrozessionen (Bestandspflegeprovisionen) für diese Produkte werden aufwandsmindernd gegengerechnet. In Einzelfällen werden die Kosten der Zielfonds mittels eines Schätzverfahrens anhand von Investmentfonds-Kategorien (z. B. Aktienfonds, Rentenfonds etc.) ermittelt. Die tatsächlichen Kosten einzelner Zielfonds können von dem Schätzwert abweichen.

8. TRANSAKTIONSKOSTEN

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr auf Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Derivaten oder anderen Vermögensgegenständen stehen. Zu diesen Kosten zählen im Wesentlichen Kommissionen, Abwicklungsgebühren und Steuern.

9. KONTOKORRENTKONTEN (BANKGUTHABEN BZW. BANKVERBINDLICHKEITEN) DES JEWEILIGEN TEILFONDS

Sämtliche Kontokorrentkonten des jeweiligen Teilfonds (auch solche in unterschiedliche Währungen), die tatsächlich und rechtlich nur Teile eines einheitlichen Kontokorrentkontos bilden, werden in der Zusammensetzung des jeweiligen Netto-Teilfondsvermögens als einheitliches Kontokorrent ausgewiesen. Kontokorrentkonten in Fremdwährung, sofern vorhanden, werden in die jeweilige Teilfondswährung umgerechnet. Als Basis für die Zinsberechnung gelten die Bedingungen des jeweiligen Einzelkontos.

10. WESENTLICHE EREIGNISSE IM BERICHTSZEITRAUM

COVID-19-PANDEMIE

Zum Schutz vor dem Coronavirus hat die Verwaltungsgesellschaft DJE Investment S.A. verschiedene Maßnahmen getroffen, um den Schutz ihrer Mitarbeiter sowie die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes zu gewährleisten. Die Maßnahmen wurden bzw. werden in Abhängigkeit des Eintritts definierter Risikoszenarien eingeleitet.

Im Kern geht die DJE Investment S.A. von drei Risikoszenarien aus:

Keine unmittelbare Betroffenheit der Mitarbeiter (Präventive Phase)

Erkrankung eines geringen Anteils der Belegschaft

Erkrankung eines signifikanten Anteils der Belegschaft

Die Maßnahmen beinhalten u. a., dass:

Die Hygienemaßnahmen verstärkt wurden;

Dienstreisen sowie persönliche Termine beschränkt und auf Telefonkonferenzen umgestellt wurden.

Alle wesentlichen Prozesse dezentral oder durch Verlagerung an andere Standorte sichergestellt werden können;

Die überwiegende Zahl unserer Mitarbeiter in der Lage ist, aus dem Homeoffice tätig zu sein. Bei Einreiseverbot von Deutschland nach Luxemburg ist die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes somit gewährleistet;

Bestehende Notfallarbeitsplätze in Luxemburg kurzfristig besetzt werden können;

Seit dem 10. März 2020 der Großteil der Mitarbeiter präventiv im Homeoffice tätig ist;

DJE Investment S.A. bereits in den vergangenen Jahren laufend an der Optimierung der technischen Voraussetzungen für dezentrale Tätigkeiten gearbeitet hat.

Mit diesen Maßnahmen kann die DJE Investment S.A. flexibel auf Erkrankungsfälle in einzelnen Bereichen reagieren. Das gesamte Team der DJE Investment S.A. stimmt sich regelmäßig über die aktuelle Faktenlage ab. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch mit dem Mutterhaus DJE Kapital AG. Die Maßnahmen werden ständig überprüft und bei Bedarf angepasst. Ferner werden die vom Luxemburger Staat und der luxemburgischen Aufsichtsbehörde, Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), verkündeten Maßnahmen und Vorgaben bei den eigenen Vorkehrungen berücksichtigt.

Derzeit liegen keine Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds sprechen.

Mit Wirkung zum 10. März 2021 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

I. UMSETZUNG VON ARTIKEL 6 DER VERORDNUNG (EU) 2019/​2088

Im Rahmen der Umsetzung von Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungs-Verordnung) erfolgen die nachfolgenden Ergänzungen:

Ergänzender Hinweis in den Anlagezielen bezüglich der Grundsätze der Vereinten Nationen für verantwortliches Investieren,

Aufnahme von Ausschlusskriterien,

Ergänzender Hinweis zu Zielfonds,

ESG-Integration,

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken,

Aufnahme Risikohinweis „Risiko von ESG-Investitionen“,

Aufnahme Risikohinweis „Nachhaltigkeitsrisiken“.

II. SENKUNG UND ÄNDERUNG DER VERWALTUNGSGEBÜHREN

Die bisher separat aus dem Teilfondsvermögen erhobene Vergütung des Fondsmanagers wird zukünftig aus der Verwaltungsvergütung der Verwaltungsgesellschaft gezahlt. Die Verwaltungsvergütung wird um den Prozentsatz der Vergütung des Fondsmanagers erhöht. Die effektive Kostenbelastung des jeweiligen Teilfonds im Hinblick auf die Verwaltungsvergütung und die Vergütung des Fondsmanagers bleibt unverändert.

III. PRÄZISIERUNG ZUM UMTAUSCH VON INHABERANTEILEN

Die Formulierung zum Umtausch von Inhaberanteilen im Verkaufsprospekt und in Artikel 10 des Verwaltungsreglements wird dahingehend präzisiert, dass ein Umtausch nur durch eine Verkauf-/​Kauftransaktion erfolgen kann.

IV. ZEICHNUNGS- BZW. RÜCKNAHMEAUFTRÄGE FÜR DIE ZEICHNUNG BZW. RÜCKNAHME VON NAMENSANTEILEN

Die Formulierung zu Zeichnungs- bzw. Rücknahmeaufträge für die Zeichnung bzw. Rücknahme von Namensanteilen im Verkaufsprospekt und in Artikel 8 des Verwaltungsreglements wird dahingehend präzisiert, dass diese Aufträge bei der Verwaltungsgesellschaft und Vertriebsstelle eingereicht werden können, jedoch nicht direkt bei der Verwahrstelle, der Register- und Transferstelle oder Zahlstelle des Fonds.

V. EINSTELLUNG DER VERÖFFENTLICHUNG DER AUSGABE- UND RÜCKNAHMEPREISE IM „TAGEBLATT“

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine weiteren wesentlichen Änderungen sowie sonstige wesentliche Ereignisse.

11. WESENTLICHE EREIGNISSE NACH DEM BERICHTSZEITRAUM

Hinsichtlich der Auswirkungen der Corona-Krise verweisen wir auf die obenstehende Erläuterung 10. Die im Berichtszeitraum ausgebrochene Corona-Epidemie hat sich auch nach dem Berichtszeitraum weltweit fortgesetzt. Informationen zu den ungeprüften Anteilwerten sind auf der Seite www.dje.de öffentlich verfügbar.

Mit Wirkung zum 3. Januar 2022 wurde der Verkaufsprospekt überarbeitet und aktualisiert. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Umsetzung von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/​2088

Umsetzung Taxonomie

Anpassung Valuta-Tage von 3 auf 2 bzgl. Ausgabe/​Rücknahme von Anteilen

Anpassung Jahresbericht von sechzehn auf achtzehn -Monate

In Folge der weltweit beschlossenen Maßnahmen aufgrund des Ende Februar 2022 erfolgten Einmarschs russischer Truppen in die Ukraine, verzeichneten vor allem europäische Börsen deutliche Kursverluste. Die Finanzmärkte sowie die globale Wirtschaft sehen mittelfristig einer vor allem durch Unsicherheit geprägten Zukunft entgegen.

Die Auswirkungen auf die Vermögenswerte des Teilfonds, resultierend aus dem andauernden Konflikt in der Ukraine, können nicht antizipiert werden.

Zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts liegen nach Auffassung der Verwaltungsgesellschaft weder Anzeichen vor, die gegen die Fortführung des Fonds und seines Teilfonds sprechen, noch ergaben sich für diesen Bewertungs- oder Liquiditätsprobleme.

Die Verwaltungsgesellschaft hat entsprechende Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen eingerichtet – um die Auswirkungen auf den Fonds und seines Teilfonds zeitnah zu beurteilen.

Nach dem Berichtszeitraum ergaben sich keine wesentlichen Änderungen sowie sonstige wesentliche Ereignisse.

12. KLASSIFIZIERUNG NACH SFDR-VERORDNUNG (EU 2019/​2088) (UNGEPRÜFT)

Der Fonds ist ein Produkt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2019/​2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor).

ERKLÄRUNG GEMÄSS ARTIKEL 7 DER VERORDNUNG (EU) 2020/​852 VOM 18. JUNI 2020 (TAXONOMIE)

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

13. TRANSPARENZ VON WERTPAPIERFINANZIERUNGSGESCHÄFTEN UND DEREN WEITERVERWENDUNG (ungeprüft)

Die DJE Investment S.A., als Verwaltungsgesellschaft von Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) sowie als Manager alternativer Investmentfonds („AIFM“), fällt per Definition in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2015/​2365 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012 („SFTR“).

Im Berichtszeitraum der Investmentfonds kamen keine Wertpapierfinanzierungsgeschäfte und Gesamtrendite-Swaps im Sinne dieser Verordnung zum Einsatz. Somit sind im vorliegenden Bericht keine Angaben im Sinne von Artikel 13 der genannten Verordnung an die Anleger aufzuführen.

Details zur Anlagestrategie und den eingesetzten Finanzinstrumenten des Investmentfonds können jeweils dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

ANGABEN GEM. DELEGIERTER AIFM-VERORDNUNG (UNGEPRÜFT)

1. RISIKOMANAGEMENT-VERFAHREN

Die Verwaltungsgesellschaft verwendet ein Risikomanagement-Verfahren, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko angemessen zu überwachen und zu messen.

Je nach Ausgestaltung des Fonds verwendet die Verwaltungsgesellschaft grundsätzlich eines der folgenden Risikomanagement-Verfahren.

Im Einklang mit dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 und den anwendbaren aufsichtsbehördlichen Anforderungen der CSSF berichtet die Verwaltungsgesellschaft regelmäßig der CSSF über das eingesetzte Risikomanagement-Verfahren. Dazu bedient sich die Verwaltungsgesellschaft folgender Methoden:

COMMITMENT APPROACH

Bei der Methode „Commitment Approach“ werden die Positionen aus derivativen Finanzinstrumenten in ihre entsprechenden Basiswertäquivalente mittels des Delta-Ansatzes umgerechnet. Dabei werden Netting- und Hedgingeffekte zwischen derivativen Finanzinstrumenten und ihren Basiswerten berücksichtigt.

VAR-ANSATZ

Die Kennzahl Value-at-Risk (VaR) ist ein mathematisch-statistisches Konzept und wird als ein Standard-Risikomaß im Finanzsektor verwendet. Der VaR gibt den möglichen Verlust eines Portfolios während eines bestimmten Zeitraums (sogenannte Halteperiode) an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit (sogenanntes Konfidenzniveau) nicht überschritten wird.

RELATIVER VAR-ANSATZ

Bei dem relativen VaR-Ansatz darf der VaR des Fonds den VaR eines Referenzportfolios nicht um mehr als maximal das Vierfache übersteigen. Dabei ist das Referenzportfolio grundsätzlich ein korrektes Abbild der Anlagepolitik des Fonds.

ABSOLUTER VAR-ANSATZ

Bei dem absoluten VaR-Ansatz darf der VaR (99 % Konfidenzniveau, 20 Tage Halteperiode) des Fonds maximal 50 % des Fondsvermögens nicht überschreiten.

Gemäß dem zum Geschäftsjahresende gültigen Verkaufsprospekt unterliegt der Teilfonds folgendem Risikomanagement- Verfahren:

Teilfonds Angewendetes Risikomanagement-Verfahren
DJE Strategie II – DJE Strategie Global Commitment Approach

Im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde zur Überwachung und Messung des Risikos der Commitment Approach verwendet. Als interne Obergrenze (Limit) wurde ein absoluter Wert von 100 % verwendet.

2. LIQUIDITÄTSRISIKOMANAGEMENT

Die Verwaltungsgesellschaft hat Grundsätze zur Ermittlung sowie fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos festgelegt. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass jederzeit ein ausreichender Anteil an liquiden Vermögenswerten im Teilfonds vorhanden ist, um Rücknahmen unter normalen Marktbedingungen bedienen zu können.

Das Liquiditätsmanagement berücksichtigt die relative Liquidität der Vermögenswerte des jeweiligen Teilfonds sowie die für die Liquidierung erforderliche Zeit, um eine angemessene Liquiditätshöhe für die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Die Ableitung der Verbindlichkeiten erfolgt aus einer Projektion historischer Rücknahmen und berücksichtigt die fondsspezifischen Rücknahmebedingungen.

Das Liquiditätsmanagement stellt einen quantitativen Zugang dar, um die quantitativen und qualitativen Risiken von Positionen und beabsichtigten Investitionen zu bewerten, die wesentliche Auswirkungen auf das Liquiditätsprofil des Vermögenswertportfolios des jeweiligen Teilfonds haben.

Im Berichtszeitraum ergaben sich keine Änderungen der Grundsätze zur Ermittlung sowie der fortlaufenden Überwachung des Liquiditätsrisikos des Fonds. Ferner war in dem Teilfonds im Berichtszeitraum jederzeit ein ausreichender Anteil an Liquidität vorhanden, um Anteilscheinrücknahmen bedienen zu können.

Der prozentuale Anteil der schwer liquidierbaren Vermögensgegenstände, für die besondere Regelungen gelten, liegt bei 0,00 %.

3. LEVERAGE NACH BRUTTO- UND COMMITMENT-METHODE

Die Verwaltungsgesellschaft hat die Berechnung des Risikos des Teilfonds sowohl anhand der Brutto- als auch der Commitment-Methode umgesetzt.

Im Rahmen der Brutto-Methode und der Commitment-Methode berechnet die Verwaltungsgesellschaft das Risiko gemäß der AIFM-Verordnung als die Summe der absoluten Werte aller Positionen unter grundsätzlicher Einhaltung der in der AIFM- Verordnung genannten Spezifikationen. Sowohl für die Commitment-Methode als auch für die Brutto-Methode beträgt die Hebelfinanzierung maximal 300 % des jeweiligen Teilfondsvolumens.

Die Hebelwirkung wies zum Stichtag 31. Dezember 2021 die folgenden Werte auf:

Teilfonds Commitment-Methode Brutto-Methode
DJE Strategie II – DJE Strategie Global -0,64 % 0,87 %

4. RISIKOPROFIL

Der von der Verwaltungsgesellschaft verwaltete Fonds mit seinem Teilfonds wurde in das folgende Risikoprofil eingeordnet:

Teilfonds Risikoprofil
DJE Strategie II – DJE Strategie Global Wachstumsorientiert

Der Teilfonds DJE Strategie II – DJE Strategie Global eignet sich für wachstumsorientierte Anleger. Aufgrund der Zusammensetzung des Netto-Teilfondsvermögen besteht ein hohes Gesamtrisiko, dem auch hohe Ertragschancen gegenüberstehen. Die Risiken können insbesondere aus Währungs-, Bonitäts- und Kursrisiken, sowie aus Risiken, die aus den Änderungen des Marktzinsniveaus resultieren, bestehen.

Die Beschreibung des Risikoprofils wurde unter der Voraussetzung von normal funktionierenden Märkten erstellt. In unvorhergesehenen Marktsituationen oder Marktstörungen aufgrund nicht funktionierender Märkte können weitergehende Risiken, als die in dem Risikoprofil genannten, auftreten.

5. ANGABEN ZUR VERGÜTUNGSPOLITIK

Die Vergütungspolitik der DJE Investment S.A. gilt für alle Mitarbeiter sowie für die Geschäftsführung der DJE Investment S.A. Der Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. erhält keine Vergütung.

Die Vergütungspolitik dient einem soliden und wirksamen Risikomanagement sowie der Sicherstellung, dass keine Anreize zum Eingehen übermäßiger Risiken geschaffen werden.

Die Vergütungspolitik der DJE Investment S.A. wird durch den Verwaltungsrat der DJE Investment S.A. festgelegt.

Die Vergütung der Mitarbeiter/​Mitarbeiterinnen/​Geschäftsführer besteht aus einem fixen Grundgehalt (12 Monatsgehälter) und einer variablen Vergütung. Kriterien für die Bestimmung der Höhe des fixen Grundgehalts sind u. a. die relevante Berufserfahrung und die Qualifikation, die Bedeutung der zu erfüllenden Rolle im Unternehmen sowie das allgemeine Gehaltsniveau der Gesellschaft und der Mitbewerber. Die Höhe der variablen Vergütung hängt vom Unternehmenserfolg und der individuellen Leistung des/​der Mitarbeiters/​Mitarbeiterin/​Geschäftsführer ab. Bemessungsgrundlage für die variable Vergütung ist ein vertraglich fixierter Prozentsatz des fixen Grundgehalts, der insbesondere die Verantwortung und Bedeutung des Mitarbeiters in der unternehmerischen Tätigkeit der Gesellschaft wiederspiegelt (Referenzbonus). Die individuelle Leistung des/​der Mitarbeiters/​Mitarbeiterin/​Geschäftsführers wird auf der Basis der im Jahresgespräch festgelegten Zielvereinbarungen und Beurteilungen durch die jeweiligen Vorgesetzten festgelegt. Die endgültige Festlegung der Höhe der variablen Vergütung erfolgt bei Mitarbeitern durch die Geschäftsführung und bei der Geschäftsführung durch die Verwaltungsräte. Garantierte variable Vergütungen werden nicht gewährt.

Die variablen Vergütungen werden einmal jährlich ausbezahlt.

Die Grundlagen der Vergütungspolitik können kostenlos auf der Internetseite der Verwaltungsgesellschaft www.dje.de unter „Datenschutz und Rechtliches“ abgerufen werden. Auf Anfrage wird Anlegern die Vergütungspolitik kostenlos zur Verfügung gestellt.

Da die geprüften Zahlen bzgl. der Vergütungen für das Geschäftsjahr 2021 noch nicht vorliegen, werden derzeit die Vergütungen des Geschäftsjahres 2020 gezeigt. Im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Vergütungspolitik ergaben sich keine wesentlichen Änderungen.

Die nachfolgende Angabe der Gesamtvergütung der Geschäftsführer und Mitarbeiter der DJE Investment S.A. erfolgt im proportionalen Verhältnis des insgesamt zum 31. Dezember 2020 in AIF verwalteten Fondsvermögens zum gesamten verwalteten Vermögen aller Fonds.

Risikoträger nach Art. 20 ESMA/​2012/​2013
Geschäftsführung Mitarbeiter/​-innen
Gesamtvergütung in EUR 120.909,25 68.949,45 51.959,81
davon
fixe Vergütung in EUR 94.269,41 51.633,55 42.635,86
variable Vergütung in EUR 26.639,84 17.315,90 9.323,94
Anzahl der Begünstigten in Vollzeitäquivalenten 10,4 3,5 6,9

ANGABEN ZUR MITARBEITERVERGÜTUNG IM AUSLAGERUNGSFALL (UNGEPRÜFT)

Die DJE Investment S.A. hat die Portfolioverwaltung an die DJE Kapital AG ausgelagert. Die DJE Investment S.A. zahlt keine direkte Vergütung aus dem Fonds an Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens. Das Auslagerungsunternehmen hat folgende Informationen zur Verfügung gestellt:

Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2020 des Auslagerungsunternehmens gezahlten Mitarbeitervergütung EUR 17.862.665
Davon feste Vergütung EUR 13.920.427
Davon variable Vergütung EUR 3.942.238
Direkt aus dem Fonds gezahlte Vergütungen EUR 0,00
Zahl der Mitarbeiter des Auslagerungsunternehmens  129

6. ANLAGESTRATEGIE UND ZIELE

Angaben zur Anlagestrategie und Ziele des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

Die Struktur des Teilfonds hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht wesentlich geändert. Anlagen in Aktien, Renten, Geldmarktinstrumente, Zertifikate, andere strukturierte Produkte, Anleihen aller Art und in Anteile von Investmentfonds („Zielfonds“) bleiben Bestandteil der Strategie.

Die von dem Teilfonds verwendeten Techniken und Instrumente können gegebenenfalls durch die Verwaltungsgesellschaft erweitert werden, wenn am Markt neue, dem Anlageziel entsprechende Instrumente angeboten werden, die der jeweilige Teilfonds gemäß den aufsichtsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen anwenden darf.

7. RECHTSSTELLUNG DER ANLEGER

Angaben zur Rechtsstellung der Anleger des Teilfonds können dem aktuellen Verkaufsprospekt entnommen werden.

 

 

DJE Investment S.A.

 

BERICHT DES RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ

An die Anteilinhaber des
DJE Strategie II
4, rue Thomas Edison
L-1445 Strassen, Luxemburg

PRÜFUNGSURTEIL

Wir haben den Jahresabschluss des DJE Strategie II (der „Fonds“) und seines Teilfonds DJE Strategie II – DJE Strategie Global – bestehend aus der Zusammensetzung des Netto-Fondsvermögens und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021, der Ertrags- und Aufwandsrechnung und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr sowie den Erläuterungen zum Jahresabschluss, mit einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung vermittelt der beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen betreffend die Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des DJE Strategie II und seines Teilfonds DJE Strategie II – DJE Strategie Global zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Veränderung des Netto-Fondsvermögens für das an diesem Datum endende Geschäftsjahr.

GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL

Wir führten unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Prüfungstätigkeit (Gesetz vom 23. Juli 2016) und nach den für Luxemburg von der „Commission de Surveillance du Secteur Financier“ (CSSF) angenommenen internationalen Prüfungsstandards (ISA) durch. Unsere Verantwortung gemäß dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und den ISA-Standards, wie sie in Luxemburg von der CSSF angenommen wurden, wird im Abschnitt „Verantwortung des „Réviseur d’Entreprises Agréé“ für die Jahresabschlussprüfung“ weitergehend beschrieben. Wir sind unabhängig von dem Fonds in Übereinstimmung mit dem „International Code of Ethics for Professional Accountants, including International Independence Standards“, herausgegeben vom „International Ethics Standards Board for Accountants“ (IESBA Code) und für Luxemburg von der CSSF angenommen, zusammen mit den beruflichen Verhaltensanforderungen, welche wir im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einzuhalten haben und haben alle sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Verhaltensanforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

SONSTIGE INFORMATIONEN

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die sonstigen Informationen. Die sonstigen Informationen beinhalten die Informationen, welche im Jahresbericht enthalten sind, jedoch beinhalten sie nicht den Jahresabschluss oder unseren Bericht des „Réviseur d’Entreprises Agréé“ zu diesem Jahresabschluss.

Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt nicht die sonstigen Informationen ab und wir geben keinerlei Sicherheit jedweder Art auf diese Informationen.

Im Zusammenhang mit der Prüfung des Jahresabschlusses besteht unsere Verantwortung darin, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu beurteilen, ob eine wesentliche Unstimmigkeit zwischen diesen und dem Jahresabschluss oder mit den bei der Abschlussprüfung gewonnen Erkenntnissen besteht oder auch ansonsten die sonstigen Informationen wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Sollten wir auf Basis der von uns durchgeführten Arbeiten schlussfolgern, dass sonstige Informationen wesentliche falsche Darstellungen enthalten, sind wir verpflichtet, diesen Sachverhalt zu berichten. Wir haben diesbezüglich nichts zu berichten.

VERANTWORTUNG DES VERWALTUNGSRATES DER VERWALTUNGSGESELLSCHAFT DES FONDS FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS

Der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds ist verantwortlich für die Aufstellung und sachgerechte Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen zur Aufstellung und Darstellung des Jahresabschlusses und für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds als notwendig erachtet, um die Aufstellung des Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds verantwortlich für die Beurteilung der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit und – sofern einschlägig – Angaben zu Sachverhalten zu machen, die im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit stehen, und die Annahme der Unternehmensfortführung als Rechnungslegungsgrundsatz zu nutzen, sofern nicht der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds beabsichtigt, den Fonds zu liquidieren, die Geschäftstätigkeit einzustellen oder keine andere realistische Alternative mehr hat, als so zu handeln.

VERANTWORTUNG DES „RÉVISEUR D’ENTREPRISES AGRÉÉ“ FÜR DIE JAHRESABSCHLUSSPRÜFUNG

Die Zielsetzung unserer Prüfung ist es, eine hinreichende Sicherheit zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und darüber einen Bericht des „Réviseur d’Entreprises Agréé“, welcher unser Prüfungsurteil enthält, zu erteilen. Hinreichende Sicherheit entspricht einem hohen Grad an Sicherheit, ist aber keine Garantie dafür, dass eine Prüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs stets eine wesentlich falsche Darstellung, falls vorhanden, aufdeckt. Falsche Darstellungen können entweder aus Unrichtigkeiten oder aus Verstößen resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass diese individuell oder insgesamt, die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Im Rahmen einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit dem Gesetz vom 23. Juli 2016 und nach den für Luxemburg von der CSSF angenommenen ISAs üben wir unser pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

DARÜBER HINAUS:

Identifizieren und beurteilen wir das Risiko von wesentlichen falschen Darstellungen im Jahresabschluss aus Unrichtigkeiten oder Verstößen, planen und führen Prüfungshandlungen durch als Antwort auf diese Risiken und erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Angaben bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

Gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Abschlussprüfung relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems des Fonds abzugeben.

Beurteilen wir die Angemessenheit der von dem Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds angewandten Bilanzierungsmethoden, der rechnungslegungsrelevanten Schätzungen und der entsprechenden Erläuterungen.

Schlussfolgern wir über die Angemessenheit der Anwendung des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit durch den Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des Fonds sowie auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Fonds zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen könnten. Sollten wir schlussfolgern, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bericht des „Réviseur d’Entreprises Agréé“ auf die dazugehörigen Erläuterungen zum Jahresabschluss hinzuweisen oder, falls die Angaben unangemessen sind, das Prüfungsurteil zu modifizieren. Diese Schlussfolgerungen basieren auf der Grundlage der bis zum Datum des Berichts des „Réviseur d’Entreprises Agréé“ erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Fonds seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Erläuterungen, und beurteilen ob dieser die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse sachgerecht darstellt.

Wir kommunizieren mit den für die Überwachung Verantwortlichen, unter anderem den geplanten Prüfungsumfang und Zeitraum sowie wesentliche Prüfungsfeststellungen einschließlich wesentlicher Schwächen im internen Kontrollsystem, welche wir im Rahmen der Prüfung identifizieren.

 

28. April 2022

Für Deloitte Audit, Cabinet de Révision Agréé

Jan van Delden, Réviseur d’Entreprises Agréé
Partner

BERECHNUNG DER WIEDERANLAGE GEMÄSS § 12 KARBV (UNGEPRÜFT)

Währung insgesamt je Anteil 1
Anteilklasse A (EUR)
Ergebnis des Geschäftsjahres 2 EUR 2.360.943,89 42,7816
Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,0000
Für Wiederanlage verfügbar EUR 2.360.943,89 42,7816
Wiederanlage EUR 2.360.943,89 42,7816
Anteilklasse B (EUR)
Ergebnis des Geschäftsjahres 2 EUR 1.926.424,52 62,6887
Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,0000
Für Wiederanlage verfügbar EUR 1.926.424,52 62,6887
Wiederanlage EUR 1.926.424,52 62,6887
Anteilklasse C (EUR)
Ergebnis des Geschäftsjahres 2 EUR 2.034.897,94 70,5753
Zuführung aus dem Sondervermögen EUR 0,00 0,0000
Für Wiederanlage verfügbar EUR 2.034.897,94 70,5753
Wiederanlage EUR 2.034.897,94 70,5753

1 Die Werte wurden rechnerisch aus den Gesamtbeträgen ermittelt und kaufmännisch auf vier Nachkommastellen gerundet.
2 Diese Position enthält den ordentlichen Nettoertrag inkl. Ertrags- und Aufwandsausgleich sowie das Nettoergebnis der realisierten Gewinne und Verluste inkl. außerordentlicher Ertrags- und Aufwandsausgleich.

Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil dieses Jahresabschlusses.

Bildnachweis:

StockSnap (CC0), Pixabay

von Autor: Red. MJ
am: Freitag, 24.06.2022

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