Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Oberbank AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten

Bekanntmachung: FMA verhängt Sanktion gegen die Oberbank AG wegen Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten

Veröffentlicht

Dienstag, 17.11.2020
von Red. TB

Österreichs Finanzmarktaufsicht FMA teilt mit, dass sie wegen eines Verstoßes gegen das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) und die Delegierte Verordnung (EU) 2017/565 durch eine Verletzung von Organisationsvorschriften im Zusammenhang mit Aufzeichnungspflichten gegen die Oberbank AG als juristische Person im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung gemäß § 22 Abs 2b Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) mittels Straferkenntnis eine Geldstrafe von EUR 64.000,- verhängt hat.

Das Straferkenntnis ist rechtskräftig.

Bildnachweis:

kpuljek (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 17.11.2020

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