Die schweizerische Finanzmarktaufsichtsbehörde, kurz gesagt „FINMA“ führ eine Warnliste. Diese beinhaltet Unternehmen, welche möglicherweise unautorisiert Tätigkeiten in der Finazbranche ausüben, welche von der FINMA beaufsichtigt werden.
Die FINMA erhält anfangs Hinweise, dass ein Unternehmen bewusst oder unbewusst jene Tätigkeiten ohne Bewilligung ausführt. Verhärtet sich dieser Verdacht, darf die FINMA ein Enforcement- Verfahren gegen den unerlaubt tätigen Anbieter einleiten. Dieses Verfahren enthält Maßnahmen die bis zu einer Liquidation des Unternehmens führen können.
Neben dem Enforcement- Verfahren, ist die Veröffentlichung des Unternehmens und den zugehörigen Personen auf der warnliste eine weitere Maßnahme. Diese wird ausgeführt, wenn die FINMA durch Untersuchungen den Verdacht nicht weiter abklären konnte, weil das Unternehemn nicht der Auskunftspflicht nachgegangen ist oder falsche angebane getätigt hat.
Ist ein Unternehmen auf der Warnliste, heißt es nicht dass es illegale Geschäfte ausübt. Sie weißt lediglich darauf hin dass diese über keine Beiwilligung der Geschäfte verfügen und werden von der Liste entfernt, sobald die nötigen Absprachen mit der FINMA gemacht wurden.
Name | Swiss Prime; Swiss Prime Limited |
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Sitz | – |
Adresse | – |
Internet | https://swissprime.cc/ |
Handelsregister (HR) | Ohne HR-Eintrag |
Bemerkungen | Die Swiss Prime / Swiss Prime Limited ist nicht zu verwechseln mit den im Schweizerischen Handelsregister eingetragenen Gesellschaften der Swiss Prime Site Gruppe. |