Die BaFin hat am 27. Oktober 2020 eine Geldbuße in Höhe von 350.000 Euro gegen die Evotec SE festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Nummer 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Evotec SE hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2017 teilweise nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (16.11.2020):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.