Die BaFin hat am 7. Oktober 2020 eine Geldbuße in Höhe von 600.000 Euro gegen die Covestro AG festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 130 Absatz 1 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) in Verbindung mit § 40 Absatz 1 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die Covestro AG hatte eine Schwellenberührung in Bezug auf eigene Aktien nicht rechtzeitig veröffentlicht.
Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.
Aktualisierung (29.10.2020):
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.