Wer bislang dachte, ein unbedachter Facebook-Kommentar könne schlimmstenfalls zu einem Shitstorm, einer Sperre oder einem peinlichen Familiengespräch führen, bekommt in Saudi-Arabien derzeit Anschauungsunterricht in einer ganz anderen Eskalationsstufe.
Der 24-jährige Arbeitsmigrant Anojan Sivarasa aus Sri Lanka ist dort wegen eines Kommentars in sozialen Netzwerken zum Tode verurteilt worden. Der Vorwurf: Blasphemie gegen den Islam und den Propheten Mohammed.
Das Bemerkenswerte daran ist nicht nur die Härte des Urteils, sondern auch der Weg dorthin. Sivarasa hatte sich in eine religiös aufgeladene Debatte auf Facebook eingemischt. Auslöser war ein Video, das einen jungen muslimischen Mann zeigen soll, der einen Hund trat, der hinduistische Pilger begleitete. Es folgte, wie so oft im Internet, kein besonnener theologischer Austausch, sondern eine digitale Schlammschlacht.
Ein Nutzer beleidigte eine hinduistische Gottheit. Sivarasa reagierte wiederum mit einer beleidigenden Bemerkung über den Propheten Mohammed. Kurz darauf löschte er den Kommentar und veröffentlichte ein Entschuldigungsvideo.
Damit hätte die Geschichte in vielen Ländern vermutlich geendet: gelöscht, entschuldigt, vergessen.
Nicht so in diesem Fall.
Denn jemand hatte einen Screenshot angefertigt. Der Screenshot gelangte an den Arbeitgeber, von dort offenbar an die saudischen Behörden. Und plötzlich wurde aus einem Facebook-Streit ein Fall für die Justiz.
Sivarasa wurde im Juli festgenommen. Seine Geräte wurden beschlagnahmt, seine Social-Media-Konten gelöscht. Die digitale Spur war damit zwar aus dem Netz verschwunden, dafür war ihr Verfasser nun selbst hinter Gittern.
Zunächst verurteilte ein Gericht den 24-Jährigen zu fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von drei Millionen Saudi-Riyal. Eine Summe, bei der vermutlich schon das Lesen des Urteils finanzielle Beklemmungen auslöst.
Dann versuchte die Verteidigung, die Strafe zu reduzieren.
Das Ergebnis war bemerkenswert.
Die Staatsanwaltschaft beantragte, den Fall nicht mehr nur nach dem Cybercrime-Recht, sondern nach islamischem Recht zu bewerten. Das Berufungsgericht folgte diesem Wunsch. Aus fünf Jahren Haft wurde damit ein Todesurteil.
Man könnte sagen: Die Berufung hat funktioniert. Nur leider in die falsche Richtung.
Seitdem kämpft die Familie um das Leben des jungen Mannes. Seine Mutter fleht öffentlich um Gnade. Die Regierung Sri Lankas hat sich eingeschaltet, ebenso religiöse Würdenträger verschiedener Glaubensrichtungen.
Der sri-lankische Präsident Anura Kumara Dissanayake versprach der Familie, sämtliche diplomatischen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Auch eine juristische Delegation reist nach Saudi-Arabien, um sich mit den dortigen Anwälten abzustimmen.
Der Kontakt zu Sivarasa ist inzwischen abgebrochen. Seit Ende September hat die Familie keine verlässlichen Nachrichten mehr von ihm.
Saudi-Arabien hat keinen offiziellen Termin für eine mögliche Hinrichtung bekannt gegeben.
Gerade das macht die Situation für die Angehörigen besonders belastend. Menschenrechtsorganisationen weisen seit Jahren darauf hin, dass Hinrichtungen im Königreich teilweise durchgeführt werden, ohne Familien oder ausländische Vertretungen vorher zu informieren.
Das ist gewissermaßen die maximale Form staatlicher Geheimhaltung: Man erfährt das Ergebnis erst, wenn es nichts mehr zu verhindern gibt.
Der Fall ist kein völliger Einzelfall.
Bereits 2023 war ein pensionierter saudischer Lehrer wegen Äußerungen in sozialen Netzwerken zum Tode verurteilt worden. Besonders bemerkenswert: Seine anonymen Konten hatten zusammen gerade einmal eine Handvoll Follower.
Das Urteil wurde später aufgehoben und durch eine 30-jährige Haftstrafe ersetzt.
Auch das klingt nur dann nach einer Verbesserung, wenn die Ausgangslage die Todesstrafe war.
Menschenrechtsorganisationen kritisieren seit Jahren die extremen Strafen für Meinungsäußerungen im Internet. Besonders verletzlich seien dabei ausländische Arbeitsmigranten.
Mehr als zehn Millionen Menschen aus anderen Ländern arbeiten in Saudi-Arabien. Viele von ihnen sprechen kein Arabisch, kennen das Rechtssystem kaum und verfügen nur über begrenzte Möglichkeiten, sich juristisch zu verteidigen.
Wer also glaubte, das größte Risiko eines Social-Media-Posts bestehe darin, dass der Chef mitliest, wird durch diesen Fall eines Besseren belehrt.
Hier hat offenbar tatsächlich jemand den Arbeitgeber informiert.
Und der Arbeitgeber informierte die Behörden.
Und die Behörden machten daraus einen Strafprozess.
Und der Strafprozess endete mit einem Todesurteil.
Aus einem Kommentar wurde so eine diplomatische Krise.
Aus einem Screenshot wurde ein Beweismittel.
Und aus dem Löschen eines Posts wurde der Beweis dafür, dass das Internet eben doch nichts vergisst.
Die Familie von Anojan Sivarasa hofft nun auf eine Begnadigung. Ob Saudi-Arabien diesem Wunsch folgt, ist offen.
Bis dahin bleibt der Fall ein bitteres Beispiel dafür, wie unterschiedlich Staaten den Begriff „Meinungsfreiheit“ interpretieren.
Während anderswo über Moderationsregeln, Plattformhaftung und Hasskommentare diskutiert wird, scheint Saudi-Arabien eine wesentlich einfachere Methode gefunden zu haben:
Man löscht nicht nur den Beitrag.
Man nimmt sich gleich den Verfasser vor.


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