„Kein Geld überweisen, bevor die Berechtigung geklärt ist“ – Rechtsanwalt Korisek über den richtigen Umgang mit FMA-Warnungen

„Kein Geld überweisen, bevor die Berechtigung geklärt ist“ – Rechtsanwalt Korisek über den richtigen Umgang mit FMA-Warnungen

Veröffentlicht

Donnerstag, 01.10.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, wie ernst sollten Verbraucher eine solche Warnung der FMA nehmen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich ernst genommen werden. Wenn die FMA ausdrücklich darauf hinweist, dass ein Anbieter für bestimmte Bankgeschäfte keine entsprechende Berechtigung besitzt, sollten Verbraucher sehr vorsichtig sein. Wer noch kein Geld überwiesen hat, sollte zunächst von weiteren Schritten absehen und genau prüfen, mit wem er es zu tun hat.

Interviewer: Was raten Sie Personen, die bereits ein Angebot von STIG International Trading & Gemstone FZCO erhalten haben?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollte man sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen. Es sollte kein Geld allein deshalb überwiesen werden, weil ein vermeintlicher Berater hohe Renditen verspricht oder behauptet, ein Angebot gelte nur für kurze Zeit. Vor jeder Investition sollte geklärt werden, welches Unternehmen tatsächlich Vertragspartner ist und welche Berechtigungen für die angebotenen Geschäfte erforderlich sind.

Interviewer: Die FMA erklärt konkret, dass der Anbieter keine fremden Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegennehmen darf. Was bedeutet das?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst einmal bedeutet es, dass nach den Angaben der FMA die erforderliche Berechtigung für diese konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich nicht vorhanden ist. Welche Konsequenzen sich daraus für einen bereits geschlossenen Vertrag oder mögliche Ansprüche eines Betroffenen ergeben, muss anschließend im jeweiligen Einzelfall geprüft werden.

Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld überwiesen hat?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte möglichst schnell gehandelt werden. Zunächst müssen sämtliche Unterlagen gesichert werden. Dazu gehören Verträge, Überweisungsbelege, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern, Kontoangaben und Screenshots. Wichtig ist insbesondere festzustellen, auf welches Konto das Geld überwiesen wurde und wer tatsächlich Empfänger der Zahlung war.

Interviewer: Sollte die eigene Bank sofort informiert werden?

Rechtsanwalt Korisek: Das kann bei einer bereits erfolgten Überweisung sinnvoll sein. Betroffene können ihre Bank unverzüglich kontaktieren und klären, ob eine Transaktion möglicherweise noch gestoppt oder auf anderem Wege zurückverfolgt werden kann. Ob eine Rückholung tatsächlich möglich ist, hängt vom Zahlungsweg, vom Zeitpunkt und von den konkreten Umständen ab.

Interviewer: Was ist, wenn anschließend weitere Zahlungen verlangt werden?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte man keinesfalls automatisch weiterzahlen. Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn plötzlich zusätzliche Beträge für angebliche Steuern, Gebühren, Versicherungen oder die Freischaltung einer Auszahlung verlangt werden. Solche Forderungen sollten zunächst geprüft werden. Eine weitere Überweisung kann die Situation für Betroffene zusätzlich verschärfen.

Interviewer: Manche Anleger sehen auf einer Plattform angeblich bereits hohe Gewinne. Ist das ein Beleg dafür, dass ihr Geld tatsächlich vorhanden ist?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Eine Zahl, die auf einer Webseite oder in einem Kundenkonto angezeigt wird, beweist für sich genommen nicht, dass dieses Guthaben tatsächlich existiert oder ausgezahlt werden kann. Entscheidend sind die tatsächlichen Zahlungsströme, die vertraglichen Vereinbarungen und die Frage, ob eine Auszahlung tatsächlich möglich ist.

Interviewer: Welche Unterlagen sollten Betroffene auf keinen Fall löschen?

Rechtsanwalt Korisek: Im Zweifel sollte die gesamte Kommunikation aufbewahrt werden. Dazu gehören E-Mails, Messenger-Nachrichten, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Zahlungsbelege und Screenshots der Plattform. Auch Namen und Telefonnummern angeblicher Berater sowie verwendete Bankverbindungen können für eine spätere Prüfung wichtig sein.

Interviewer: Bedeutet die Warnung der FMA automatisch, dass STIG International Trading & Gemstone FZCO Betrug vorgeworfen wird?

Rechtsanwalt Korisek: Nein, das sollte man klar auseinanderhalten. Die veröffentlichte Warnung besagt, dass der Anbieter keine Berechtigung hat, die dort bezeichneten konzessionspflichtigen Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf er nach Angaben der FMA keine fremden Gelder zur Verwaltung oder als Einlage entgegennehmen. Einen darüber hinausgehenden Betrugsvorwurf enthält die vorliegende FMA-Mitteilung nicht.

Interviewer: Wie können Verbraucher generell prüfen, ob sie es mit einem seriösen Finanzangebot zu tun haben?

Rechtsanwalt Korisek: Verbraucher sollten nicht allein darauf vertrauen, dass eine Internetseite professionell aussieht oder ein Ansprechpartner überzeugend auftritt. Entscheidend ist unter anderem, welches Unternehmen hinter dem Angebot steht, wo es seinen Sitz hat und ob für die angebotene Tätigkeit eine behördliche Berechtigung erforderlich ist. Warnungen von Finanzaufsichtsbehörden sind dabei ein wichtiger Hinweis.

Interviewer: Was wäre Ihr wichtigster Rat an jemanden, der gerade über eine Einzahlung nachdenkt?

Rechtsanwalt Korisek: Bei erheblichen Zweifeln sollte zunächst kein Geld überwiesen werden. Eine Investitionsentscheidung muss nicht innerhalb weniger Minuten oder aufgrund eines Telefonats getroffen werden. Gerade wenn eine Aufsichtsbehörde bereits eine Warnung veröffentlicht hat, sollte die Situation zunächst sorgfältig geprüft werden.

Interviewer: Und was raten Sie Betroffenen, deren Geld bereits überwiesen wurde und die nun nicht mehr an ihr Guthaben kommen?

Rechtsanwalt Korisek: Nicht resignieren und vor allem nicht versuchen, ein möglicherweise bestehendes Problem durch weitere Einzahlungen zu lösen. Die vorhandenen Unterlagen sollten gesichert und die Zahlungswege geprüft werden. Anschließend kann bewertet werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall überhaupt in Betracht kommen.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.

Rechtsanwalt Korisek: Sehr gerne.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 01.10.2026

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