Rechtsanwalt Korisek im Interview: Was Betroffene nach der FMA-Warnung zu BeHappy Exchange tun können

Rechtsanwalt Korisek im Interview: Was Betroffene nach der FMA-Warnung zu BeHappy Exchange tun können

Veröffentlicht

Montag, 28.09.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt vor „BeHappy Exchange“. Was bedeutet eine solche Warnung zunächst für Verbraucher?

Rechtsanwalt Korisek: Zunächst sollte man genau darauf achten, was die Behörde tatsächlich festgestellt hat. Nach der vorliegenden FMA-Warnung verfügt der Anbieter nicht über die Berechtigung, die dort genannten konzessionspflichtigen Zahlungsdienste in Österreich zu erbringen. Das ist für Verbraucher ein erhebliches Warnsignal. Daraus sollte allerdings nicht automatisch eine darüber hinausgehende strafrechtliche Bewertung abgeleitet werden.

Interviewer: Was würden Sie jemandem raten, der gerade überlegt, Geld an den Anbieter zu überweisen?

Rechtsanwalt Korisek: Angesichts einer solchen behördlichen Warnung sollte vor einer Zahlung zunächst genau geprüft werden, wer das Geld erhalten soll, welche konkrete Dienstleistung angeboten wird und ob dafür die erforderliche Berechtigung besteht. Verbraucher sollten sich nicht durch Zeitdruck, vermeintlich einmalige Angebote oder persönliche Nachrichten zu einer schnellen Überweisung bewegen lassen.

Interviewer: Was ist mit Menschen, die bereits Geld überwiesen haben?

Rechtsanwalt Korisek: Dann ist schnelles und strukturiertes Handeln wichtig. Betroffene sollten zunächst keine weiteren Zahlungen leisten und sämtliche Unterlagen sichern. Außerdem sollte möglichst zeitnah die eigene Bank oder der verwendete Zahlungsdienstleister kontaktiert werden. Dort kann geprüft werden, ob eine Transaktion gegebenenfalls noch gestoppt oder eine Rückholung versucht werden kann. Ob das möglich und erfolgreich ist, hängt vom konkreten Zahlungsweg und Einzelfall ab.

Interviewer: Welche Beweise sollten Betroffene aufbewahren?

Rechtsanwalt Korisek: Möglichst alles, was den Vorgang dokumentiert. Dazu gehören Überweisungsbelege, Empfängerkonten, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen oder Nutzernamen von Ansprechpartnern und Screenshots. Die FMA nennt im Zusammenhang mit ihrer Warnung neben der Website und einer E-Mail-Adresse auch Telegram-Kontakte. Wer über solche Kanäle kommuniziert hat, sollte die entsprechenden Nachrichten deshalb nicht vorschnell löschen.

Interviewer: Sollte man nach einer ersten Einzahlung noch weiteres Geld überweisen, wenn beispielsweise zusätzliche Gebühren verlangt werden?

Rechtsanwalt Korisek: Weitere Zahlungsforderungen sollten zunächst unabhängig geprüft werden. Eine bereits erfolgte Einzahlung ist kein vernünftiger Grund, automatisch weiteres Geld zu überweisen. Das gilt insbesondere, wenn plötzlich zusätzliche Voraussetzungen für eine Auszahlung genannt werden. Verbraucher sollten sich nicht unter Druck setzen lassen.

Interviewer: Was ist zu tun, wenn persönliche Daten oder Ausweisdokumente übermittelt wurden?

Rechtsanwalt Korisek: Betroffene sollten zunächst dokumentieren, welche Informationen sie genau herausgegeben haben. Bei Passwörtern oder Zugangsdaten ist schnelles Handeln besonders wichtig. Betroffene Passwörter sollten geändert werden. Wurde dasselbe Passwort auch bei anderen Diensten verwendet, sollte es dort ebenfalls ersetzt werden. Wo möglich, kann eine Zwei-Faktor-Authentifizierung zusätzlichen Schutz bieten.

Interviewer: Kommt auch eine Strafanzeige in Betracht?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass man Opfer einer Straftat geworden sein könnte, kann eine Strafanzeige in Betracht kommen. Wichtig ist auch hierbei eine möglichst vollständige Dokumentation. Ob darüber hinaus zivilrechtliche Ansprüche bestehen und gegen wen sie sich richten können, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden.

Interviewer: Können Betroffene davon ausgehen, dass sie ihr Geld zurückbekommen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine solche Garantie sollte niemand geben. Ob Gelder zurückgeholt oder Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können, hängt von zahlreichen Faktoren ab – etwa vom Zahlungsweg, vom Empfänger, vom Zeitpunkt der Transaktion und davon, ob mögliche Anspruchsgegner überhaupt identifiziert und erreicht werden können.

Interviewer: Worauf sollte man bei Angeboten über Telegram besonders achten?

Rechtsanwalt Korisek: Entscheidend ist weniger der Kommunikationsdienst selbst als die Frage, wer tatsächlich hinter einem Angebot steht. Ein Telegram-Nutzername ist kein Nachweis einer aufsichtsrechtlichen Berechtigung. Verbraucher sollten deshalb niemals allein aufgrund eines professionellen Auftretens oder einer persönlichen Kommunikation davon ausgehen, dass ein Anbieter reguliert oder zugelassen ist.

Interviewer: Wie können Verbraucher überprüfen, ob ein Finanzanbieter tatsächlich eine entsprechende Berechtigung besitzt?

Rechtsanwalt Korisek: Bei Finanz- und Zahlungsdienstleistungen sollte man die Angaben direkt bei der zuständigen Finanzaufsicht überprüfen. Dabei sollte nicht nur nach einem Namen gesucht werden. Auch Internetadresse, Unternehmensbezeichnung und weitere Angaben müssen zum tatsächlich zugelassenen Anbieter passen. Behördliche Warnungen sollten dabei selbstverständlich berücksichtigt werden.

Interviewer: Was sollten Betroffene tun, wenn sich nach einem Verlust plötzlich jemand meldet und verspricht, das Geld zurückzuholen?

Rechtsanwalt Korisek: Auch ein solches Angebot sollte sorgfältig geprüft werden. Insbesondere sollten Betroffene nicht erneut Geld überweisen, nur weil ihnen gegen eine Vorauszahlung die Rückholung ihrer früheren Zahlung versprochen wird. Bevor weitere Zahlungen erfolgen, sollte geklärt werden, mit wem man es tatsächlich zu tun hat.

Interviewer: Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten Sofortmaßnahmen für jemanden, der bereits mit „BeHappy Exchange“ Geschäfte gemacht hat?

Rechtsanwalt Korisek: Keine weiteren Zahlungen leisten, sämtliche Kommunikation und Zahlungsnachweise sichern und möglichst schnell die eigene Bank beziehungsweise den Zahlungsdienstleister kontaktieren. Anschließend sollte anhand des individuellen Sachverhalts geprüft werden, ob weitere rechtliche Schritte und gegebenenfalls eine Strafanzeige sinnvoll sind. Wer Zugangsdaten oder persönliche Dokumente übermittelt hat, sollte zusätzlich mögliche Folgerisiken im Blick behalten.

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, vielen Dank für das Gespräch.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Montag, 28.09.2026

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