Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Käufer, wenn eine Ware bereits bei der Übergabe mangelhaft war oder die Ursache des Mangels zu diesem Zeitpunkt schon vorhanden war. Ansprechpartner ist grundsätzlich der Verkäufer. Bei neuen Waren beträgt die Gewährleistungsfrist im Verbrauchsgüterkauf regelmäßig zwei Jahre.
Die Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Leistung. Sie kann vom Hersteller oder Verkäufer angeboten werden. Der Garantiegeber bestimmt dabei selbst, wie lange die Garantie gilt und welche Schäden oder Bauteile abgedeckt sind.
Neu hinzu kommt das sogenannte GARAN-Label. Dabei handelt es sich um eine europaweit einheitliche Kennzeichnung für bestimmte freiwillige Herstellergarantien.
Das Label soll Verbrauchern auf einen Blick zeigen, wenn ein Hersteller für die Haltbarkeit eines Produkts über die gesetzliche Gewährleistung hinaus einsteht.
Das GARAN-Label ersetzt die Gewährleistung nicht, sondern ergänzt sie.
Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Herstellergarantie kostenlos ist, die gesamte Ware umfasst und länger als zwei Jahre gilt. Auf dem Label kann unter anderem angegeben werden, wie viele Jahre die Garantie läuft.
Ein Beispiel: Gibt ein Hersteller auf eine Waschmaschine fünf Jahre kostenlose Garantie für das komplette Gerät, kann das GARAN-Label auf diese längere Haltbarkeitsgarantie hinweisen. Gilt die Garantie dagegen nur für einzelne Teile, etwa ausschließlich für den Motor, fällt sie nicht ohne Weiteres unter diese Kennzeichnung.
Für Verbraucher lässt sich der Unterschied daher einfach zusammenfassen:
Gewährleistung bedeutet gesetzlichen Schutz gegenüber dem Verkäufer.
Garantie bedeutet ein freiwilliges Zusatzversprechen des Garantiegebers.
Das GARAN-Label macht bestimmte besonders umfassende Herstellergarantien sichtbar.
Damit soll es für Verbraucher leichter werden, gesetzliche Rechte und freiwillige Zusatzleistungen voneinander zu unterscheiden.


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