Das Timberland-Geflecht: Dirk Köster, Genussrechte, Fondsverluste und die Frage, was Anleger wissen sollten

Das Timberland-Geflecht: Dirk Köster, Genussrechte, Fondsverluste und die Frage, was Anleger wissen sollten

Veröffentlicht

Donnerstag, 24.09.2026
von Red. TB

Timberland ist am deutschen Kapitalmarkt kein einzelnes Unternehmen, sondern ein über Jahre gewachsenes Geflecht aus Gesellschaften, Fonds-, Vertriebs- und Investmentstrukturen in Deutschland und weiteren europäischen Staaten. Einer der Namen, der dabei immer wieder auftaucht, ist Dirk Köster. Er war beziehungsweise ist in verschiedenen Timberland-Gesellschaften in Organ- und Managementfunktionen tätig. Ein Blick in Jahresabschlüsse und Registerunterlagen wirft deshalb Fragen auf, die Anleger kennen sollten – insbesondere zu Verlusten einzelner Fondsgesellschaften, Genussrechtskapital, konzerninternen Strukturen und einer aufsichtsrechtlichen Entscheidung in Ungarn.

Zunächst ist eine Klarstellung notwendig.

Dieser Beitrag behauptet weder, Dirk Köster habe Anleger geschädigt, noch dass die Timberland-Gesellschaften insgesamt wirtschaftlich problematisch seien.

Eine solche pauschale Schlussfolgerung wäre anhand der vorliegenden Unterlagen nicht gerechtfertigt.

Was sich dagegen dokumentieren lässt, ist ein komplexes Unternehmensnetzwerk, in dem Köster über viele Jahre unterschiedliche Funktionen wahrgenommen hat und in dem Anlegergelder über verschiedene rechtliche Konstruktionen eingesammelt beziehungsweise verwaltet wurden.

Genau dieses Geflecht wollen wir betrachten.

Wer ist Dirk Köster?

Nach der Selbstdarstellung der Timberland-Gruppe reicht Kösters Erfahrung in der Finanzbranche bis in die 1980er-Jahre zurück.

Seit 2003 soll er für die Timberland Capital Management GmbH unter anderem in den Bereichen individuelle Portfolioverwaltung, Fondsmanagement und Anlageberatung tätig gewesen sein.

Timberland beschreibt darüber hinaus Tätigkeiten Kösters bei der Errichtung und laufenden Betreuung verschiedener Investmentstrukturen und alternativer Investmentfonds.

Auch international taucht sein Name auf.

Nach Angaben von Timberland ist beziehungsweise war Köster unter anderem im Umfeld der Timberland Fund Management Ltd. und Timberland Invest Ltd. auf Malta tätig.

Die internationalen Verbindungen sind keine bloße Vermutung, sondern teilweise auch außerhalb der Unternehmensdarstellung dokumentiert.

Daten aus dem maltesischen Unternehmensregister, die in der Offshore-Leaks-Datenbank des International Consortium of Investigative Journalists erfasst wurden, führen Dirk Köster beispielsweise als Director sowie als rechtlichen beziehungsweise gerichtlichen Vertreter der Timberland Invest Ltd.

Allein eine internationale Gesellschaftsstruktur ist selbstverständlich weder ungewöhnlich noch ein Hinweis auf ein Fehlverhalten.

Für Anleger ist sie dennoch relevant, weil sie verstehen müssen, welche konkrete Gesellschaft ihr Vertragspartner ist, in welchem Land diese Gesellschaft sitzt und gegen wen ihre Ansprüche tatsächlich bestehen.

Die zentrale deutsche Managementgesellschaft

Eine wichtige Gesellschaft innerhalb des deutschen Timberland-Netzwerks ist die

Timberland Management GmbH in Duisburg.

Sie ist beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 25408 registriert.

Dirk Köster wird dort neben Thomas Krämer als Geschäftsführer geführt.

Die Bedeutung dieser Gesellschaft geht über ihre eigene Bilanz hinaus.

Nach veröffentlichten Jahresabschlussunterlagen fungiert die Timberland Management GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin verschiedener Gesellschaften.

Dazu gehören beziehungsweise gehörten unter anderem:

Timberland Fonds – OptiMix A GmbH & Co. KG,

Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG,

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG,

Timberland Fonds – OptiMix Currency GmbH & Co. KG,

Timberland Fonds – Golddepot Active GmbH & Co. KG,

Timberland Finance GmbH & Co. KG

sowie Timberland Finance International GmbH & Co. KG.

Damit befindet sich Köster nicht lediglich irgendwo am Rand der Struktur.

Über seine Geschäftsführungsfunktion bei der Komplementärgesellschaft ist sein Name mit mehreren zentralen deutschen Timberland-Gesellschaften organisatorisch verbunden.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede wirtschaftliche Entscheidung dieser Gesellschaften Köster persönlich zugerechnet werden kann.

Die OptiMix-Fonds: Auffällig sind die wiederkehrenden Jahresfehlbeträge

Besonders interessant wird der Blick auf die veröffentlichten Jahresabschlüsse verschiedener OptiMix-Gesellschaften.

Nehmen wir zunächst die

Timberland Fonds – OptiMix A GmbH & Co. KG.

Die Zahlen zeigen über Jahre hinweg Jahresfehlbeträge.

2017 betrug der Jahresfehlbetrag rund 1,532 Millionen Euro.

2018 waren es rund 1,570 Millionen Euro.

2019 rund 278.000 Euro.

2020 rund 177.000 Euro.

2021 rund 112.000 Euro.

2022 rund 108.000 Euro.

2023 rund 224.000 Euro.

Und auch 2024 wurde nach den veröffentlichten Finanzdaten wieder ein Fehlbetrag ausgewiesen:

rund 75.700 Euro.

Damit geht es nicht um ein einzelnes schlechtes Geschäftsjahr.

Die Gesellschaft weist über einen langen Zeitraum wiederholt negative Jahresergebnisse aus.

Das muss allerdings im Zusammenhang mit der Konstruktion einer Fondsgesellschaft betrachtet werden. Jahresfehlbeträge einer solchen Gesellschaft sind nicht ohne Weiteres mit operativen Verlusten eines gewöhnlichen Industrieunternehmens gleichzusetzen.

Trotzdem stellt sich aus Anlegersicht eine naheliegende Frage:

Wie haben sich die ursprünglich eingezahlten Kapitalbeträge wirtschaftlich entwickelt und welche tatsächlichen Rückflüsse haben Anleger bislang erhalten beziehungsweise können sie künftig erwarten?

Genau diese Frage lässt sich nicht allein anhand einer Bilanzsumme beantworten.

OptiMix B: ebenfalls eine lange Reihe negativer Ergebnisse

Ein ähnliches Muster findet sich bei der

Timberland Fonds – OptiMix B GmbH & Co. KG.

Auch hier zeigen veröffentlichte Jahresabschlussdaten über Jahre negative Ergebnisse.

Für 2019 werden rund minus 457.000 Euro ausgewiesen.

2020 waren es rund minus 191.000 Euro.

2021 rund minus 151.000 Euro.

2022 rund minus 95.000 Euro.

2023 rund minus 178.000 Euro.

2024 sank der Fehlbetrag zwar deutlich, blieb mit rund

minus 66.000 Euro

aber erneut negativ.

Auch hier wäre es unseriös, daraus automatisch einen bevorstehenden Zahlungsausfall abzuleiten.

Dokumentiert ist aber:

Die negativen Jahresergebnisse sind kein einmaliges Ereignis.

Für Anleger ist deshalb weniger interessant, ob der Fehlbetrag 2024 kleiner geworden ist.

Entscheidend ist vielmehr, welche Vermögenswerte den Anlegerbeteiligungen tatsächlich gegenüberstehen und welche wirtschaftlichen Ergebnisse über die gesamte Laufzeit erzielt wurden.

OptiMix C: Verluste und zeitweise extrem geringe Liquidität

Auch bei der

Timberland Fonds – OptiMix C GmbH & Co. KG

finden sich auffällige Zahlen.

2023 betrug der Jahresfehlbetrag rund

197.000 Euro.

Für 2024 wird erneut ein negatives Jahresergebnis von rund

60.000 Euro

ausgewiesen.

Besonders bemerkenswert ist eine Angabe aus dem Lagebericht für 2023.

Dort wurde zum Bilanzstichtag ein Bestand an liquiden Mitteln von lediglich rund

1.000 Euro

genannt.

Gleichzeitig erklärte die Gesellschaft, der Zahlungsverkehr habe zeitgerecht abgewickelt werden können.

Beides kann gleichzeitig zutreffen.

Ein geringer Bankbestand an einem einzelnen Bilanzstichtag bedeutet nicht automatisch Zahlungsunfähigkeit.

Aber bei einer Gesellschaft, in der Anlegerkapital steckt, ist eine solche Zahl selbstverständlich erklärungsbedürftig.

Golddepot Active: auch 2024 wieder Verlust

Ein weiteres Beispiel ist die

Timberland Fonds – Golddepot Active GmbH & Co. KG.

Für 2024 wird eine Bilanzsumme von rund

356.000 Euro

ausgewiesen.

Der Jahresfehlbetrag betrug rund

44.900 Euro.

Bereits 2023 hatte die Gesellschaft einen Fehlbetrag von rund 58.200 Euro ausgewiesen.

Auch hier zeigt sich damit keine einmalige Abweichung.

Gleichzeitig weist die Bilanz 2024 einen erheblichen „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckten Verlustanteil der Kommanditisten“ aus.

Diese Bilanzposition ist erklärungsbedürftig und darf nicht mit einer klassischen handelsrechtlichen Überschuldung einer GmbH gleichgesetzt werden.

Für Anleger ist sie dennoch von Bedeutung, weil sie zeigt, in welchem Umfang Verlustanteile die entsprechenden Vermögenseinlagen übersteigen.

Die große Timberland Capital AG

Eine andere Dimension besitzt die

Timberland Capital AG in Duisburg.

Hier geht es um Genussrechte.

Nach dem veröffentlichten Lagebericht bietet die Gesellschaft Anlegern auf Grundlage eines von ihrer Muttergesellschaft strukturierten Konzepts verschiedene Genussrechtsklassen an.

Die Laufzeiten der Investitionen werden mit sieben bis 25 Jahren angegeben.

Anleger leisten sowohl Einmalzahlungen als auch ratierliche Zahlungen.

Das von Anlegern eingeworbene Kapital investiert die Timberland Capital AG wiederum über Genussrechte in eine Zielgesellschaft.

Damit entsteht eine mehrstufige Struktur.

Der Anleger investiert in ein Genussrecht der deutschen Gesellschaft.

Diese Gesellschaft investiert ihrerseits über Genussrechte weiter.

Für Anleger ist deshalb nicht allein die Bilanz der deutschen Emittentin entscheidend.

Ebenso wichtig ist die Werthaltigkeit der Investments auf der nächsten Ebene.

Rund 9,9 Millionen Euro Finanzanlagen

Für 2024 wird bei der Timberland Capital AG eine Bilanzsumme von rund

12,71 Millionen Euro

ausgewiesen.

Davon bestanden rund

9,87 Millionen Euro

aus Anlagevermögen.

Auf der Passivseite wurden rund 7,31 Millionen Euro Eigenkapital und rund 5,24 Millionen Euro Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Interessant ist allerdings die Struktur hinter diesen Zahlen.

Bereits im Abschluss 2023 erklärte die Gesellschaft, dass das Finanzanlagevermögen Genussrechte umfasst.

Die Werthaltigkeit dieser Genussrechte ist damit ein zentraler Punkt für Anleger.

Auffällige Ertragsstruktur

Noch interessanter wird der Blick auf die Gewinn- und Verlustrechnung.

Für 2024 werden lediglich rund

33.000 Euro Umsatzerlöse

ausgewiesen.

Die gesamten Erträge lagen bei rund 306.000 Euro.

Davon entfielen nach den veröffentlichten Finanzdaten rund

271.700 Euro auf Erträge aus Verlustübernahme.

Das ist eine bemerkenswerte Größenordnung.

Der ausgewiesene Jahresgewinn beziehungsweise Jahresverlust beträgt dadurch null.

Schon 2023 zeigte sich ein ähnliches Bild.

Damals standen lediglich 123,30 Euro Umsatzerlösen unter anderem 200.000 Euro sonstige betriebliche Erträge und rund 236.000 Euro Erträge aus Verlustübernahme gegenüber.

Auch 2023 endete das Jahresergebnis bei null.

Für Anleger stellt sich deshalb eine wichtige Frage:

Wie würde das Ergebnis der Timberland Capital AG aussehen, wenn man die Ergebnisübernahmen innerhalb der Unternehmensstruktur isoliert betrachtet?

Das ist keine Behauptung wirtschaftlicher Schwierigkeiten.

Es ist eine Frage nach der Qualität und Herkunft der ausgewiesenen Erträge.

Timberland selbst bezeichnete die Entwicklung als „optimierungsfähig“

Bemerkenswert ist außerdem die eigene Einschätzung im Lagebericht 2023.

Der Vorstand bezeichnete die Gesamtentwicklung zum damaligen Zeitpunkt als

„optimierungsfähig“.

Weiter heißt es sinngemäß, dass der Kapitalzufluss wegen des hohen Anteils ratierlicher Verträge teilweise schleppend verlaufe.

Ein Teil der ratierlichen Verträge werde nicht fristgerecht bedient.

Die Gesellschaft wies ausdrücklich auf das Risiko hin, dass entsprechende Beträge überhaupt nicht, nur teilweise oder deutlich später als geplant eingebracht werden könnten.

Das sind keine Bewertungen von Kritikern.

Es handelt sich um Aussagen aus dem eigenen Lagebericht der Gesellschaft.

Dirk Kösters Rolle bei der Timberland Capital AG

Hier muss personell besonders genau differenziert werden.

Vorstand der Timberland Capital AG war im Geschäftsjahr 2023 laut Jahresabschluss Thomas Krämer.

Dirk Köster war dagegen Vorsitzender des Aufsichtsrats.

Es wäre deshalb falsch, Köster als Vorstand dieser Gesellschaft oder als unmittelbar operativ Verantwortlichen für deren Jahresergebnis darzustellen.

Seine dokumentierte Rolle lag im Aufsichtsrat.

Das ist für eine presserechtlich saubere Betrachtung ein entscheidender Unterschied.

Und dann gibt es noch Timberland Finance

Eine weitere Gesellschaft im Netzwerk ist die

Timberland Finance GmbH & Co. KG.

Nach den eigenen Angaben des Unternehmens war beziehungsweise ist sie als vertraglich gebundener Vermittler tätig.

Vertreten wird die Gesellschaft über ihre Komplementärin Timberland Management GmbH, deren Geschäftsführer Thomas Krämer und Dirk Köster sind.

Auch hier gilt:

Vertrieb, Produktgeber und haftungsübernehmendes Institut dürfen nicht miteinander verwechselt werden.

Wer Anlegerverträge untersucht, muss deshalb für jedes einzelne Produkt klären:

Wer hat es emittiert?

Wer hat es vermittelt?

Wer hat beraten?

Wer verwaltet das Kapital?

Und welche Gesellschaft haftet für welche Tätigkeit?

Besonders kritisch: Aufsichtsentscheidung in Ungarn

Ein Vorgang verdient besondere Aufmerksamkeit.

Die ungarische Zentralbank und Finanzaufsicht Magyar Nemzeti Bank, kurz MNB, verhängte im März 2024 gegen die ungarische Niederlassung der

Timberland Finance International GmbH & Co. KG

eine Marktaufsichtsstrafe von 30 Millionen ungarischen Forint.

Nach Darstellung der MNB hatte die Niederlassung ungarischen Kunden bei der Zeichnung von Anleihen geholfen, ohne dass die Tätigkeit zuvor ordnungsgemäß bei der ungarischen Zentralbank registriert worden sei.

Die Aufsicht untersagte die entsprechende nicht angemeldete Tätigkeit.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung der Behörde.

Die MNB erklärte, die Niederlassung habe die beanstandete Tätigkeit nach ihren Feststellungen mindestens ein Jahr lang ausgeübt und bei zahlreichen ungarischen Anlegern Anleihezeichnungen unterstützt.

Die Behörde kündigte zudem eine Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft an.

Dabei muss sehr deutlich unterschieden werden:

Die Entscheidung richtete sich gegen die ungarische Niederlassung der Timberland Finance International GmbH & Co. KG.

Aus dieser aufsichtsrechtlichen Maßnahme folgt keine persönliche strafrechtliche Verantwortlichkeit Dirk Kösters.

Eine solche lässt sich aus der veröffentlichten Entscheidung nicht ableiten.

Warum der ungarische Vorgang trotzdem in dieses Dossier gehört

Die Verbindung besteht auf gesellschaftsrechtlicher Ebene.

Die Timberland Management GmbH wird in veröffentlichten Unterlagen als Komplementärin der Timberland Finance International GmbH & Co. KG aufgeführt.

Dirk Köster wiederum wird als Geschäftsführer der Timberland Management GmbH geführt.

Damit gehört der Vorgang zur Geschichte des Unternehmensnetzwerks, in dem Köster Organfunktionen innehat.

Mehr sollte daraus ohne weitere Belege aber nicht gemacht werden.

Genau diese Grenze ist wichtig.

Ein Netzwerk über mehrere Länder

Das Gesamtbild zeigt eine Struktur, die nicht an der deutschen Grenze endet.

Neben deutschen Gesellschaften existieren beziehungsweise existierten Timberland-Gesellschaften unter anderem in Luxemburg und Malta.

Auch Kösters Tätigkeiten sind nach den verfügbaren Unternehmensangaben international ausgerichtet.

Das ist für sich genommen vollkommen legal und bei international tätigen Finanzunternehmen keineswegs ungewöhnlich.

Aus Anlegersicht erhöht es allerdings die Anforderungen an die Analyse.

Wer beispielsweise ein deutsches Genussrecht besitzt, dessen Emittentin wiederum in Genussrechte einer ausländischen Zielgesellschaft investiert, sollte verstehen, auf welcher Ebene letztlich die wirtschaftlichen Erträge entstehen sollen.

Die entscheidende Frage: Wo wird eigentlich das Geld verdient?

Genau hier liegt aus unserer Sicht der Kern der Timberland-Analyse.

Nicht die Zahl der Gesellschaften ist das Entscheidende.

Auch nicht der Sitz in Deutschland, Luxemburg oder Malta.

Die zentrale Frage lautet:

Wo entsteht der wirtschaftliche Ertrag, aus dem Anleger am Ende bezahlt werden sollen?

Bei der Timberland Capital AG besteht ein erheblicher Teil des Vermögens aus Finanzanlagen.

Diese wiederum umfassen Genussrechte.

Gleichzeitig zeigen die veröffentlichten Zahlen sehr geringe unmittelbare Umsatzerlöse und erhebliche Ergebnisübernahmen.

Bei verschiedenen OptiMix-Gesellschaften finden sich über mehrere Jahre negative Jahresergebnisse.

Das bedeutet nicht automatisch, dass Anleger ihr Geld verlieren werden.

Aber es bedeutet sehr wohl, dass Anleger die wirtschaftlichen Zahlungsströme hinter den einzelnen Gesellschaften verstehen sollten.

Was Anleger konkret prüfen sollten

Wer bereits in ein Timberland-Produkt investiert hat, sollte zunächst seinen Vertrag heraussuchen.

Entscheidend ist die genaue Bezeichnung des Vertragspartners.

„Timberland“ allein reicht nicht.

Danach sollte geprüft werden, ob es sich beispielsweise um ein Genussrecht, eine Kommanditbeteiligung, ein Wertpapier oder eine andere Kapitalanlage handelt.

Anschließend sind insbesondere folgende Fragen relevant:

Welche Gesellschaft schuldet mir Geld?

Welche Laufzeit besitzt mein Vertrag?

Welche Kündigungsrechte bestehen?

Gibt es Verlustbeteiligungen?

Ist die Rückzahlung von bestimmten Bedingungen abhängig?

Existiert ein Nachrang?

Welche Gesellschaft hält das mit meinem Kapital erworbene Vermögen?

Welche aktuellen Jahresabschlüsse gibt es?

Und welche Zahlungen habe ich bislang tatsächlich erhalten?

Jahresfehlbetrag ist nicht gleich Anlegerverlust

Bei aller Kritik ist ein weiterer Punkt wichtig.

Ein Jahresfehlbetrag einer Fondsgesellschaft kann nicht automatisch eins zu eins als Verlust eines einzelnen Anlegers interpretiert werden.

Ebenso bedeutet eine Bilanzposition wie „nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil“ nicht automatisch, dass ein Anleger exakt diesen Betrag verloren hätte.

Dafür müssen Vertragsbedingungen, individuelle Beteiligung, Kapitalkonten und tatsächliche Ausschüttungen beziehungsweise Rückzahlungen berücksichtigt werden.

Pauschale Aussagen wären deshalb unseriös.

Trotzdem gibt es berechtigte Fragen

Die veröffentlichten Unterlagen liefern aber genügend Ansatzpunkte für eine kritische Betrachtung.

Warum weisen mehrere OptiMix-Gesellschaften über viele Jahre negative Jahresergebnisse aus?

Wie haben sich die Kapitalkonten der Anleger über die gesamte Laufzeit entwickelt?

Welche tatsächlichen Rückflüsse gab es?

Wie werthaltig sind die von der Timberland Capital AG gehaltenen Genussrechte?

Welche Gesellschaft trägt letztlich das wirtschaftliche Risiko dieser Investments?

Welche Bedeutung besitzen Ergebnisübernahmen innerhalb der Struktur?

Und welche Auswirkungen haben Schuldnerwechsel auf die rechtliche und wirtschaftliche Position von Genussrechtsinhabern?

Diese Fragen sind keine Vorwürfe.

Es sind Fragen, die sich unmittelbar aus den veröffentlichten Strukturen und Rechnungslegungsunterlagen ergeben.

Auch Dirk Köster sollte Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen

Vor einer Veröffentlichung dieses Dossiers würden wir Dirk Köster beziehungsweise die betroffenen Timberland-Gesellschaften mit den wesentlichen Punkten konfrontieren.

Insbesondere wären Antworten auf folgende Fragen interessant:

Wie beurteilt Timberland die wiederkehrenden Jahresfehlbeträge verschiedener OptiMix-Gesellschaften?

Welche Renditen beziehungsweise tatsächlichen Rückflüsse haben Anleger dieser Gesellschaften bislang im Durchschnitt erhalten?

Wie wird die Werthaltigkeit der Genussrechte im Finanzanlagevermögen der Timberland Capital AG beurteilt?

Welche wirtschaftliche Bedeutung besitzen die Verlustübernahmen für die Timberland Capital AG?

Welche Konsequenzen zog die Unternehmensgruppe aus der aufsichtsrechtlichen Entscheidung der ungarischen MNB?

Und welche Rolle nimmt Dirk Köster heute innerhalb der einzelnen Timberland-Gesellschaften tatsächlich noch wahr?

Sollte Timberland hierzu Stellung nehmen, gehört diese Stellungnahme selbstverständlich vollständig und angemessen in die Berichterstattung einbezogen.

Unser Fazit: Nicht spekulieren – Bilanzen lesen

Das Timberland-Netzwerk ist komplex.

Dirk Köster ist darin über viele Jahre in unterschiedlichen Funktionen dokumentiert – unter anderem als Geschäftsführer der Timberland Management GmbH und als Aufsichtsratsvorsitzender der Timberland Capital AG im betrachteten Geschäftsjahr.

Gleichzeitig zeigen veröffentlichte Jahresabschlüsse mehrerer Fondsgesellschaften wiederkehrende Fehlbeträge.

Bei der Timberland Capital AG wiederum spielen Genussrechte, Finanzanlagen und konzerninterne beziehungsweise vertragliche Ergebnisübernahmen eine wesentliche Rolle.

Hinzu kommt die dokumentierte aufsichtsrechtliche Maßnahme gegen eine ungarische Niederlassung einer Timberland-Gesellschaft.

All das rechtfertigt kritische Fragen.

Es rechtfertigt aber keine unbelegten persönlichen Vorwürfe.

Für Anleger sollte deshalb ein Grundsatz gelten:

Nicht der Name „Timberland“ entscheidet über die Sicherheit einer Anlage. Entscheidend sind der konkrete Vertragspartner, dessen Bilanz, die rechtliche Ausgestaltung des Produkts und die Frage, woher das Geld für Ausschüttungen und Rückzahlungen tatsächlich kommen soll.

Genau diese Punkte sollten Anleger bei jeder einzelnen Timberland-Anlage getrennt prüfen.

Redaktioneller Hinweis: Der Beitrag beruht auf öffentlich zugänglichen Jahresabschluss-, Register- und Unternehmensinformationen sowie veröffentlichten Angaben einer Finanzaufsichtsbehörde. Jahresfehlbeträge oder aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen einzelne Gesellschaften sind kein Beleg für ein persönliches Fehlverhalten von Organmitgliedern anderer Gesellschaften. Betroffenen sollte vor Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme zu den sie betreffenden Tatsachenbehauptungen gegeben werden.

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 24.09.2026

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