Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA warnt vor Angeboten unter der Bezeichnung „AI App“. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Konkret dürfe er die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs. 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.
Die FMA veröffentlichte ihre Warnung am 18. September 2026 auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Was bedeutet eine solche Warnung für Verbraucher? Welche Schritte sollten Menschen unternehmen, die bereits Geld überwiesen oder persönliche Daten angegeben haben? Und woran lassen sich problematische Online-Anlageangebote erkennen?
Darüber sprechen wir mit Rechtsanwalt Korisek.
Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, die FMA warnt ausdrücklich vor Angeboten der „AI App“. Wie ernst sollten Verbraucher eine solche Warnung nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung der Finanzmarktaufsicht sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. In diesem Fall stellt die FMA ausdrücklich fest, dass der betreffende Anbieter keine Berechtigung besitzt, die genannten konzessionspflichtigen Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen. Für Verbraucher ist das ein sehr deutliches Signal, vor einer Investition zunächst keine weiteren Zahlungen vorzunehmen und die Hintergründe genau zu überprüfen.
Interviewer: Bedeutet eine fehlende FMA-Konzession automatisch, dass es sich um Betrug handelt?
Rechtsanwalt Korisek: Nein. Diese beiden Aussagen muss man rechtlich sauber voneinander trennen. Die FMA-Warnung besagt zunächst, dass die erforderliche Berechtigung für die genannten Wertpapierdienstleistungen nicht vorhanden ist. Daraus allein lässt sich nicht automatisch ableiten, dass strafrechtlich ein Betrug vorliegt. Eine solche Bewertung setzt eine Prüfung des konkreten Sachverhalts voraus.
Interviewer: Was sollten Betroffene tun, die noch kein Geld investiert haben, aber bereits Kontakt mit dem Anbieter hatten?
Rechtsanwalt Korisek: Sie sollten zunächst keine Zahlung leisten und keine weiteren sensiblen Daten übermitteln. Außerdem würde ich dringend davon abraten, auf Aufforderung unbekannte Programme oder Apps zu installieren oder einem angeblichen Berater Fernzugriff auf Computer oder Smartphone zu ermöglichen. Bevor irgendeine Anlageentscheidung getroffen wird, sollte geprüft werden, wer der Vertragspartner tatsächlich ist und ob die erforderliche behördliche Zulassung besteht.
Interviewer: Was ist mit Menschen, die bereits Geld überwiesen haben?
Rechtsanwalt Korisek: Dann zählt häufig Zeit. Betroffene sollten möglichst schnell ihre Bank oder ihren Zahlungsdienstleister kontaktieren und klären, ob eine Überweisung noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Ob das funktioniert, hängt unter anderem von der Zahlungsart, dem Zeitpunkt und davon ab, wohin das Geld bereits gelangt ist.
Parallel dazu sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden.
Interviewer: Welche Unterlagen meinen Sie konkret?
Rechtsanwalt Korisek: Im Grunde alles, was den Kontakt dokumentiert: E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen angeblicher Berater, Screenshots der Internetseite, Vertragsunterlagen, Kontoauszüge, Überweisungsbelege und gegebenenfalls Informationen zu Kryptowährungstransaktionen.
Auch Werbeanzeigen oder Nachrichten, über die der erste Kontakt zustande kam, können wichtig sein.
Interviewer: Sollte man Screenshots anfertigen, solange die Internetseite noch erreichbar ist?
Rechtsanwalt Korisek: Ja, das kann sinnvoll sein. Internetseiten können verändert oder abgeschaltet werden. Deshalb kann es hilfreich sein, relevante Angaben zu sichern – beispielsweise Aussagen über Renditen, Unternehmensnamen, Kontaktinformationen, Kontoverbindungen oder die Darstellung eines vermeintlichen Kundenkontos.
Interviewer: Viele Online-Anlageplattformen zeigen Anlegern in einem Dashboard angebliche Gewinne. Wie aussagekräftig sind solche Zahlen?
Rechtsanwalt Korisek: Eine Zahl auf einer Internetseite ist zunächst nur eine Darstellung. Entscheidend ist, ob dahinter tatsächlich eine entsprechende Anlage und ein realisierbarer Vermögenswert stehen. Gerade wenn Auszahlungen plötzlich von zusätzlichen Zahlungen abhängig gemacht werden, sollte man äußerst vorsichtig werden.
Interviewer: Was meinen Sie mit zusätzlichen Zahlungen?
Rechtsanwalt Korisek: Beispielsweise kann behauptet werden, vor einer Auszahlung müssten zunächst Steuern, Gebühren, Provisionen oder andere Beträge gezahlt werden. Verbraucher sollten solche Forderungen nicht ungeprüft erfüllen.
Wenn bereits eine FMA-Warnung zu dem Angebot vorliegt, besteht erst recht Anlass, weitere Zahlungen zunächst auszusetzen und die Situation unabhängig prüfen zu lassen.
Interviewer: Was ist zu tun, wenn eine Zahlung in Kryptowährungen erfolgt ist?
Rechtsanwalt Korisek: Dann sollten sämtliche Transaktionsinformationen gesichert werden. Dazu gehören insbesondere die verwendeten Wallet-Adressen, Transaktions-Hashes, Zeitpunkt und Höhe der Transaktion sowie Informationen über die verwendete Kryptobörse.
Blockchain-Transaktionen sind zwar grundsätzlich nicht wie eine normale Banküberweisung rückrufbar. Die Transaktionsspuren können für eine spätere Nachverfolgung aber von Bedeutung sein.
Interviewer: Sollte ein Betroffener den Kontakt zum vermeintlichen Berater sofort abbrechen?
Rechtsanwalt Korisek: Jedenfalls sollte er keine weiteren Zahlungen leisten und keine zusätzlichen Zugangsdaten oder persönlichen Informationen herausgeben. Gleichzeitig ist es sinnvoll, die bisherige Kommunikation zunächst vollständig zu dokumentieren, bevor Chats oder Accounts gelöscht oder blockiert werden.
Interviewer: Welche Gefahr besteht, wenn Verbraucher bereits eine Kopie ihres Personalausweises übermittelt haben?
Rechtsanwalt Korisek: Dann geht es nicht mehr nur um das investierte Geld. Persönliche Dokumente können grundsätzlich auch für einen Identitätsmissbrauch verwendet werden. Betroffene sollten deshalb aufmerksam beobachten, ob ungewöhnliche Vertragsabschlüsse, Kontoaktivitäten oder andere Vorgänge unter ihrem Namen auftauchen.
Auch die Weitergabe von Adressdaten, Telefonnummern und Bankinformationen sollte dokumentiert werden.
Interviewer: Die Bezeichnung „AI App“ spielt offensichtlich mit dem derzeit großen Interesse an künstlicher Intelligenz. Ist ein moderner technischer Begriff für Anleger überhaupt ein Qualitätsmerkmal?
Rechtsanwalt Korisek: Nein. Begriffe wie „AI“, „KI“, „Algorithmus“ oder „automatisiertes Trading“ sagen zunächst nichts darüber aus, ob ein Anbieter seriös ist oder ob das beworbene System tatsächlich so funktioniert.
Entscheidend sind überprüfbare Tatsachen: Wer betreibt das Angebot? Wo befindet sich das Unternehmen? Welche Gesellschaft ist Vertragspartner? Welche Finanzaufsicht ist zuständig? Besteht die erforderliche Erlaubnis?
Interviewer: Wie können Verbraucher eine behauptete Zulassung überprüfen?
Rechtsanwalt Korisek: Sie sollten sich nicht auf Links oder Dokumente verlassen, die ihnen der Anbieter selbst zuschickt. Sinnvoll ist eine unabhängige Recherche direkt bei der zuständigen Finanzaufsichtsbehörde.
Wenn ein Anbieter behauptet, in Österreich entsprechend zugelassen zu sein, sollte geprüft werden, ob sich diese Berechtigung tatsächlich in den offiziellen Informationen der FMA nachvollziehen lässt.
Interviewer: Welche Warnsignale sollten Anleger besonders ernst nehmen?
Rechtsanwalt Korisek: Kritisch wird es beispielsweise bei unaufgeforderten Kontaktaufnahmen, ungewöhnlich hohen oder angeblich sicheren Renditen, massivem Zeitdruck oder der Aufforderung, Geld auf Konten zu überweisen, deren Inhaber nicht zum vermeintlichen Vertragspartner passen.
Auch wenn die Auszahlung eines angeblichen Guthabens immer wieder von weiteren Zahlungen abhängig gemacht wird, sollte man keine weiteren Gelder überweisen, bevor die Situation geklärt ist.
Interviewer: Können Geschädigte ihr Geld zurückbekommen?
Rechtsanwalt Korisek: Das lässt sich ohne Prüfung des Einzelfalls nicht seriös versprechen. Entscheidend ist unter anderem, wie bezahlt wurde, wer Zahlungsempfänger war, in welchem Land sich beteiligte Konten oder Unternehmen befinden und wie schnell reagiert wird.
Deshalb sollte Betroffenen niemand eine sichere Rückholung des Geldes versprechen.
Interviewer: Gerade nach einem Anlageverlust melden sich teilweise angebliche Geld-zurück-Helfer. Wie sollten Betroffene damit umgehen?
Rechtsanwalt Korisek: Hier ist besondere Vorsicht geboten. Wer bereits Geld verloren hat, kann erneut zum Ziel werden. Wenn plötzlich jemand behauptet, das verlorene Kapital sei bereits gefunden worden und müsse lediglich gegen eine Vorabgebühr freigegeben werden, sollte man keine Zahlung leisten, ohne Identität und Grundlage des Angebots unabhängig überprüft zu haben.
Interviewer: Sollte man Strafanzeige erstatten?
Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein. Wichtig ist dann eine möglichst vollständige Dokumentation. Zahlungsbelege, Kommunikationsverläufe, Wallet-Adressen und andere technische Informationen können für Ermittlungen relevant sein.
Interviewer: Was ist Ihr wichtigster Rat an jemanden, der gerade festgestellt hat, dass die FMA vor einem Anbieter warnt, an den er bereits Geld überwiesen hat?
Rechtsanwalt Korisek: Keine weiteren Zahlungen leisten, Beweise sichern und schnell handeln. Die Bank beziehungsweise der Zahlungsdienstleister sollte unverzüglich kontaktiert werden. Anschließend sollte geprüft werden, welche rechtlichen Schritte im konkreten Fall sinnvoll sind.
Vor allem sollte man sich nicht durch angebliche Fristen, zusätzliche Gebührenforderungen oder das Versprechen unter Druck setzen lassen, man müsse nur noch einmal zahlen, um sein gesamtes Geld zurückzubekommen.
Interviewer: Und was können Verbraucher tun, bevor sie überhaupt Geld investieren?
Rechtsanwalt Korisek: Eine kurze unabhängige Prüfung kann sehr viel Ärger verhindern. Anbieter und Vertragspartner identifizieren, die regulatorische Zulassung direkt bei der zuständigen Behörde überprüfen, Warnmeldungen recherchieren und Renditeversprechen kritisch hinterfragen.
Bei einem Finanzangebot sollte niemals allein die professionelle Gestaltung einer Website, eine moderne App oder der Hinweis auf künstliche Intelligenz Vertrauen schaffen. Entscheidend ist, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht und ob dieser Anbieter die erforderliche Berechtigung besitzt.


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