FMA Österreich TGI AG oder Trust Gold Internataional liegt Mauritius eigentlich in Österreich?

FMA Österreich TGI AG oder Trust Gold Internataional liegt Mauritius eigentlich in Österreich?

Veröffentlicht

Freitag, 14.08.2026
von Red. TB

TGI war gestern, TRUST GOLD ist heute – und Österreich schaut jetzt bitte noch einmal genau hin

Kommentar & Recherche

TGI AG stellt in Liechtenstein den Geschäftsbetrieb ein, Kunden können Ansprüche zu TRUST GOLD International Ltd auf Mauritius übertragen – und auf der neuen Website begegnen einem Helmut Kaltenegger, Mark Bogen, Rechtsanwalt Robert Weik und erneut Gold mit bemerkenswerten Rabattversprechen. Österreich taucht im Kontaktformular weiterhin auf. Da drängt sich eine öffentliche Frage an die österreichische FMA geradezu auf: Meine Damen und Herren, haben Sie das neue Kapitel eigentlich schon auf dem Tisch?

Es gibt Geschichten, bei denen man als Journalist irgendwann glaubt, man habe das Ende erreicht.

Dann kommt der Abspann.

Die Musik setzt ein.

Und plötzlich erscheint:

„Fortsetzung folgt.“

Willkommen bei TGI.

Oder besser gesagt: bei TRUST GOLD International Ltd.

Denn genau genommen ist die TGI AG nicht einfach von Vaduz nach Mauritius „umgezogen“. Das wäre juristisch zu ungenau. Die TGI AG in Liechtenstein und TRUST GOLD International Ltd auf Mauritius sind unterschiedliche Gesellschaften. Die TGI AG erklärte Ende Juli, ihre Geschäftstätigkeit zum 31. Juli 2026 einzustellen. Kunden sollten ihre Ansprüche entweder abrechnen lassen oder zur neuen Gesellschaft TRUST GOLD International Ltd übertragen können. Darüber berichtete Anfang August auch die APA.

TRUST GOLD wiederum bezeichnet sich auf der eigenen Website als „formerly INVICTA Markets Ltd“ und nennt als Anschrift:

c/o Legacy Capital Co Ltd
Level 2, Suite 201, The Catalyst
40 Silicon Avenue, Cybercity
Ebène 72201
Republic of Mauritius.

„Cybercity“ klingt in dieser Geschichte fast schon wie eine Pointe, ist aber tatsächlich die Ortsbezeichnung des Geschäftsviertels in Ebène.

Also bitte keine billigen Witze.

Die Geschichte liefert genug Material von selbst.

Liebe FMA Österreich: Erinnern Sie sich noch an TGI?

Beginnen wir mit einem ausdrücklichen Lob.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA gehörte tatsächlich zu den ersten europäischen Aufsichtsbehörden, die öffentlich gegen das TGI-Angebot vorgingen.

Am 22. April 2026 warnte sie vor Angeboten der TGI AG. Die Behörde erklärte, TGI sei nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu betreiben und insbesondere fremde Gelder gewerblich zur Verwaltung oder als Einlagen entgegenzunehmen.

Das war deutlich.

Und dafür gebührt der FMA Anerkennung.

Zur vollständigen Wahrheit gehört ebenso: TGI beantragte anschließend eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit dieser Veröffentlichung. Dieses Überprüfungsverfahren wird auf der FMA-Seite ausdrücklich ausgewiesen.

So funktioniert Rechtsstaat.

Eine Behörde entscheidet.

Das betroffene Unternehmen darf sich wehren.

Und irgendwann weiß man, welche Rechtsauffassung Bestand hat.

Nur hat die Geschichte inzwischen eine neue Hauptdarstellerin:

TRUST GOLD International Ltd auf Mauritius.

Und deshalb hätten wir da ein paar Fragen.

Österreich? Auf der neuen Website durchaus willkommen

Uns berichten frühere und heutige Vertriebspartner aus dem MLM-Umfeld, dass das Geschäft auch mit österreichischen Interessenten weiter eine Rolle spiele.

Diese Angaben können wir nicht für jeden einzelnen Vertriebsvorgang unabhängig bestätigen.

Interessant ist allerdings, was TRUST GOLD selbst öffentlich zeigt.

Im aktuellen Anfrageformular lässt sich bei der Telefonnummer ausdrücklich Österreich (+43) auswählen.

Noch interessanter wird es beim eigentlichen Angebot.

TRUST GOLD wirbt derzeit unter anderem mit:

8 Prozent einmaligem Preisnachlass bei kurzfristiger Lieferung,

3 Prozent Rabatt pro Monat bei zwölf Monaten Lieferzeit – insgesamt 36 Prozent,

und

4 Prozent Rabatt pro Monat bei 24 Monaten Lieferzeit – insgesamt 96 Prozent.

Und jetzt kommt ein kleines Detail, das unsere Aufmerksamkeit erregt hat:

Die Website erklärt ausdrücklich, dass die Modelle mit längerer Lieferzeit in Deutschland nicht verfügbar seien. Österreich wird von diesem Hinweis hingegen nicht erfasst.

Da darf man als österreichische Finanzaufsicht möglicherweise einmal den Kaffee abstellen.

Denn die naheliegende Frage lautet:

Werden diese Angebote österreichischen Kunden zugänglich gemacht – und falls ja, wie bewertet die FMA dieses Modell heute?

Neues Firmenschild, alte regulatorische Frage?

Genau darum geht es.

Niemand sollte behaupten, TRUST GOLD International Ltd sei automatisch identisch mit der TGI AG.

Das ist sie gesellschaftsrechtlich nicht.

Ebenso wenig darf man automatisch behaupten, ein neues Vertragsmodell sei rechtlich identisch mit einem alten.

Aber man darf vergleichen.

Und wenn beim Vergleich auffällige Gemeinsamkeiten erscheinen, darf man die zuständige Aufsicht fragen, was sie davon hält.

Die liechtensteinische FMA hatte TGI mit Verfügung vom 26. Mai 2026 angewiesen, Vertrieb und öffentliches Angebot der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ unverzüglich einzustellen. Nach Auffassung der Behörde betrieb TGI damit Einlagengeschäft ohne die erforderliche Bewilligung. Die Verfügung war sofort vollstreckbar, zum damaligen Zeitpunkt allerdings noch nicht rechtskräftig.

Die deutsche BaFin ging ebenfalls gegen TGI vor. Sie untersagte zunächst das öffentliche Angebot bestimmter Vermögensanlagen und ordnete später hinsichtlich des Produkts „Sales Premium“ die Einstellung und Abwicklung des nach ihrer Auffassung unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an.

Und nun wirbt eine neue Gesellschaft weiterhin mit Gold, längeren Lieferfristen und monatlichen Rabatten.

Da ist die Frage nicht unanständig.

Sie ist geradezu zwingend:

Sind die heute angebotenen TRUST-GOLD-Verträge aufsichtsrechtlich so anders gestaltet, dass die früheren Einwände der europäischen Behörden nicht mehr greifen?

Falls ja:

Wunderbar.

Dann könnte die FMA das erklären.

Falls nein:

Dann stellt sich die nächste Frage.

Wann beginnt die zweite Folge der österreichischen Aufsicht?

Vielleicht hat die FMA TRUST GOLD längst auf dem Schreibtisch.

Vielleicht läuft bereits eine Prüfung.

Vielleicht kommt die Behörde zu dem Ergebnis, dass sie gar nicht zuständig ist.

Vielleicht kommt sie zu einem völlig anderen Ergebnis als bei TGI.

Alles denkbar.

Was allerdings zunehmend schwer vermittelbar wäre: wenn sich ein wirtschaftlich und personell erkennbar verwandtes Modell nach dem Einschreiten europäischer Behörden einfach unter einer anderen Gesellschaft in einer weit entfernten Jurisdiktion fortentwickeln könnte, während europäische Kunden weiterhin angesprochen werden, ohne dass sich jemand die neue Konstruktion sehr genau anschaut.

TRUST GOLD macht aus der personellen Kontinuität übrigens kein Geheimnis.

Auf der Unternehmensseite erscheinen derzeit:

Helmut Kaltenegger – Founder & Owner,

Mark Bogen – CEO,

und

Dr. Robert Weik – Attorney.

Kaltenegger wird also nicht irgendwo im Kleingedruckten versteckt.

Er steht ganz oben.

Das darf er selbstverständlich.

Aber nach dem, was inzwischen in Liechtenstein untersucht wird, ist auch das von öffentlichem Interesse.

Denn in Vaduz geht es längst nicht mehr nur um Verwaltungsrecht

Im Juni wurden die Geschäftsräume der TGI AG in Vaduz durchsucht.

Das Handelsblatt berichtete im Juli unter Berufung auf den zugrunde liegenden Beschluss des Fürstlichen Landgerichts, dass die liechtensteinische Staatsanwaltschaft Helmut Kaltenegger und fünf weitere Personen verdächtigt, über TGI ein Schneeballsystem beziehungsweise Pyramidenspiel betrieben zu haben.

Das ist ein schwerwiegender Verdacht.

Aber eben ein Verdacht.

Kein Urteil.

Keine Verurteilung.

Keine journalistische Erlaubnis, aus einem Ermittlungsverfahren schon heute eine feststehende Straftat zu machen.

TGI hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Auch das gehört zwingend in jede seriöse Berichterstattung.

Wir werden deshalb auch nicht schreiben:

„TGI war ein Schneeballsystem.“

Wir schreiben:

Die Ermittlungsbehörden prüfen diesen Verdacht – und nach Medienberichten stützt er sich auf Erkenntnisse aus dem Durchsuchungsverfahren.

Das ist ein erheblicher Unterschied.

Aber genau deshalb wird Mauritius so interessant

Nun stellen wir uns einmal vor, was ein normaler Anleger sieht.

April:

Österreichische FMA warnt.

April:

BaFin greift ein.

Mai:

Liechtensteinische FMA untersagt bestimmte Produkte.

Juni:

Durchsuchung in Vaduz.

Juni:

BaFin ordnet hinsichtlich eines Produkts Einstellung und Abwicklung an.

Juli:

Es wird bekannt, dass Ermittler einen Schneeball- beziehungsweise Pyramidenspielverdacht prüfen.

  1. Juli:

TGI beendet nach eigener Darstellung den Geschäftsbetrieb in Liechtenstein.

August:

Auftritt TRUST GOLD International Ltd auf Mauritius.

Man muss keine Verschwörungstheorie bemühen, um zu sagen:

Diese zeitliche Abfolge verdient Aufmerksamkeit.

Sie beweist nicht, dass Mauritius gewählt wurde, um Behördenmaßnahmen zu umgehen.

Dafür haben wir keinen Beleg.

Aber genau deshalb fragen wir.

Warum Mauritius?

Wann wurde die Entscheidung vorbereitet?

Welche Geschäftsaktivitäten wurden von TGI tatsächlich auf TRUST GOLD übertragen?

Welche Kundendaten, Vertriebsstrukturen, Mitarbeiter, Empfehlungsgeber und sonstigen wirtschaftlichen Beziehungen wurden übernommen?

Und wo arbeiten die Menschen, die dieses Geschäft heute tatsächlich steuern?

Das sind keine rhetorischen Spielereien.

Das sind Due-Diligence-Fragen.

Herr Kaltenegger, Herr Bogen, Herr Dr. Weik: Von wo arbeiten Sie eigentlich?

Auch das wäre erstaunlich leicht aufzuklären.

TRUST GOLD nennt Mauritius als Unternehmenssitz.

Also interessiert uns:

Wo befindet sich die operative Geschäftsführung?

Wo arbeitet CEO Mark Bogen im Alltag?

Von welchem Land aus steuert Helmut Kaltenegger seine Tätigkeiten als „Founder & Owner“?

Welche Funktion erfüllt Rechtsanwalt Dr. Robert Weik konkret für die Gesellschaft und von welchem Standort aus?

Wo befindet sich das operative Vertriebsteam?

Wo werden Verträge bearbeitet?

Wo werden Entscheidungen über Kundengelder, Rabattzahlungen und Goldbeschaffung getroffen?

Mauritius?

Österreich?

Deutschland?

Ein anderer Staat?

Es gibt für all diese Möglichkeiten zunächst nichts Anrüchiges.

International tätige Unternehmen arbeiten international.

Aber bei einer Unternehmensstruktur, die auf eine regulatorische Vorgeschichte wie TGI trifft, ist die tatsächliche operative Leitung eben keine belanglose Fußnote.

Sie kann für Zuständigkeit und Aufsicht entscheidend sein.

Und dann wären da noch 96 Prozent Rabatt

Man muss es sich wirklich noch einmal auf der Zunge zergehen lassen.

TRUST GOLD schreibt derzeit selbst:

24 Monate warten – vier Prozent Rabatt pro Monat – insgesamt 96 Prozent.

Man muss kein Wirtschaftsprüfer sein, um an dieser Stelle eine einfache Frage zu stellen:

Woher kommt das Geld?

Nehmen wir 10.000 Euro Kaufpreis.

Vier Prozent sind 400 Euro.

400 Euro mal 24 Monate:

9.600 Euro Rabatt.

Und danach soll nach Darstellung des Angebots das Gold ausgeliefert werden.

Das ist zunächst nur die Mathematik des beworbenen Angebots.

Sie beweist keinerlei Rechtswidrigkeit.

Aber sie zwingt zu einer wirtschaftlichen Erklärung.

Wer langfristig Gold liefert und gleichzeitig bis zu 96 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises als Rabatt zurückgibt, muss irgendwo eine außergewöhnlich hohe Wertschöpfung erzielen.

Wo?

Goldbeschaffung?

Mining?

Handel?

Finanzierung?

Andere Geschäfte?

Die Antwort sollte sich im Zweifel nicht auf PowerPoint-Folien beschränken.

Eine solche Antwort sollte sich durch Bilanzen, Zahlungsströme, Warenbestände, Lieferketten und unabhängige Prüfungen belegen lassen.

Das wäre zumindest unsere altmodische Vorstellung von Finanzjournalismus.

Lassen sich drei Finanzaufsichten „auf der Nase herumtanzen“?

Manche Leser formulieren es inzwischen wesentlich drastischer.

Sie fragen, wie lange sich FMA Österreich, FMA Liechtenstein und BaFin ein Geschäftsmodell anschauen wollen, das nach jedem Eingriff offenbar in einer neuen Variante wieder auftaucht.

Wir würden diese Behauptung so nicht übernehmen.

Es ist bislang nicht belegt, dass sich irgendeine Behörde „täuschen“ lässt oder untätig bleibt.

Aufsichts- und Strafverfahren unterliegen rechtlichen Voraussetzungen. Eine Behörde kann nicht einfach deshalb ein Unternehmen schließen oder Personen an Geschäften hindern, weil ein Journalist die Entwicklung verdächtig findet.

Und eine Staatsanwaltschaft kann eine Gesellschaft in Mauritius selbstverständlich nicht nach Belieben abschalten.

Rechtsstaat ist manchmal langsamer, als Journalisten und Anleger es gerne hätten.

Zum Glück.

Denn dieselben Regeln schützen auch Unschuldige.

Aber Langsamkeit darf nicht mit Kommunikationslosigkeit verwechselt werden.

Und deshalb wäre es höchste Zeit für klare Antworten.

Auch der Begriff „Verdunkelungsgefahr“ löst das Problem nicht

Ja, im Strafprozess gibt es Instrumente, um Beweismittel und Verfahren zu sichern.

Aber ob Voraussetzungen für konkrete Zwangsmaßnahmen wie Untersuchungshaft, Beschlagnahme oder andere Sicherungen vorliegen, entscheiden Gerichte und Ermittlungsbehörden anhand des jeweiligen Rechts und der konkreten Tatsachen.

Ein Wechsel der wirtschaftlichen Aktivitäten zu einer ausländischen Gesellschaft beweist für sich genommen keine Verdunkelungsgefahr.

So einfach darf man es sich nicht machen.

Die legitime journalistische Frage lautet stattdessen:

Haben die liechtensteinischen Ermittlungsbehörden geprüft, welche Vermögenswerte, Unterlagen, Vertragsbeziehungen und Geschäftstätigkeiten im Zuge des Endes der TGI AG auf andere Gesellschaften übertragen wurden oder werden sollen?

Und falls ja:

Mit welchem Ergebnis?

Das ist die Frage, die zählt.

Die FMA Liechtenstein musste bereits einmal eine bemerkenswert deutliche Klarstellung veröffentlichen

Wie ungewöhnlich die Situation bereits im Juni war, zeigt eine Veröffentlichung der FMA Liechtenstein vom 11. Juni 2026.

Die Aufsicht erklärte ausdrücklich, dass sie weder neue noch geänderte Verträge, Produkte oder Geschäftspraktiken der TGI AG genehmigt oder gebilligt habe. Auch aus einem fehlenden Kommentar der FMA könne keine Genehmigung oder irgendeine Art Gütesiegel abgeleitet werden.

Eine Finanzaufsicht veröffentlicht so etwas normalerweise nicht aus Langeweile.

Die Behörde erklärte, sie erhalte zahlreiche Anfragen und Hinweise und es kursierten falsche Aussagen über ihre Rolle.

Vielleicht ist genau diese Erfahrung heute auch für Österreich interessant.

Denn die Frage lautet nicht:

Hat TRUST GOLD irgendwo auf der Welt irgendeine Lizenz?

Die Frage lautet:

Welche konkreten Geschäfte darf diese konkrete Gesellschaft mit österreichischen Kunden betreiben?

Das ist etwas vollkommen anderes.

Unsere öffentliche Anfrage an die FMA Österreich

Deshalb ganz ohne Satire:

1. Ist der FMA Österreich bekannt, dass TRUST GOLD International Ltd, formerly INVICTA Markets Ltd, derzeit ein Gold-Rabattmodell anbietet und Österreich im Anfrageformular ausdrücklich als mögliches Kontaktland geführt wird?

2. Prüft die FMA, ob TRUST GOLD International Ltd in Österreich erlaubnispflichtige Geschäfte anbietet oder betreibt?

3. Hat die FMA Erkenntnisse darüber, ob ehemalige TGI-Vertriebspartner aus Österreich nun für TRUST GOLD tätig sind?

4. Inwieweit unterscheiden sich die aktuellen TRUST-GOLD-Vertragsmodelle aufsichtsrechtlich von den TGI-Produkten, auf die sich die FMA-Warnung vom 22. April 2026 bezog?

5. Ist die FMA mit der FSC Mauritius zu TRUST GOLD beziehungsweise INVICTA Markets Ltd im Austausch?

6. Wurden österreichische Geschäftstätigkeiten von Personen aus dem früheren TGI-Umfeld seit dem 31. Juli 2026 überprüft?

Das wären sechs klare Fragen.

Sechs klare Antworten würden wahrscheinlich mehr helfen als weitere hundert Telegram-, WhatsApp- und Zoom-Diskussionen.

Und was ist mit den Kunden?

Das ist am Ende nämlich der einzige Punkt, der wirklich zählt.

Menschen haben Geld bezahlt.

Menschen warten auf Rabatte.

Menschen warten auf Gold.

Menschen müssen entscheiden, ob sie Ansprüche gegen TGI abrechnen lassen oder möglicherweise in eine neue Gesellschaft übertragen.

Die APA berichtete, TGI habe Kunden genau diese beiden Möglichkeiten in Aussicht gestellt.

Für diese Menschen ist das hier keine Satire.

Deshalb machen wir auch nicht die vom einen oder anderen Leser vorgeschlagene Wette darauf, ob am Ende jeder Kunde sein Geld, sein Gold und sämtliche versprochenen Rabatte erhält.

Wetten gehören ins Wettbüro.

Kundengelder gehören in überprüfbare Bilanzen.

Wir schauen lieber auf die Fakten.

Schluss mit dem Behörden-Pingpong – jetzt braucht es Antworten

Vielleicht endet diese Geschichte für Helmut Kaltenegger am Ende vollkommen anders, als seine Kritiker glauben.

Vielleicht werden die strafrechtlichen Verdachtsmomente ausgeräumt.

Vielleicht stellt sich heraus, dass TRUST GOLD ein rechtlich sauber strukturiertes und wirtschaftlich tragfähiges Goldhandelsmodell betreibt.

Dann sollte auch das genauso deutlich berichtet werden.

Das gehört zu fairem Journalismus.

Vielleicht bestätigen sich aber Teile der derzeit untersuchten Vorwürfe.

Dann wird man erklären müssen, warum das Geschäft trotz der europaweiten Warnsignale so lange weiterlaufen und in eine neue internationale Struktur überführt werden konnte.

Genau deshalb sollte jetzt niemand mehr einfach nur zuschauen.

Nicht die FMA Österreich.

Nicht die FMA Liechtenstein.

Nicht die BaFin.

Nicht die liechtensteinische Staatsanwaltschaft.

Und selbstverständlich auch nicht die Presse.

Mauritius ist kein rechtsfreier Raum. Österreich ist es ebenfalls nicht. Und ein neuer Firmenname beantwortet keine einzige der alten Fragen.

TRUST GOLD ist heute eine andere juristische Person als TGI AG.

Das ist Fakt.

Dass wesentliche Personen, ein Gold-Rabattmodell und Teile des wirtschaftlichen Umfelds wieder auftauchen, ist ebenfalls dokumentierbar.

Also, meine Damen und Herren der FMA Österreich:

Der Ball liegt wieder auf dem Platz.

Wir wären sehr gespannt zu erfahren, ob Sie bereits spielen.


Presserechtlicher Hinweis: Bei TRUST GOLD International Ltd und TGI AG handelt es sich um unterschiedliche juristische Personen. Eine bloße „Sitzverlegung“ der TGI AG nach Mauritius wird deshalb ausdrücklich nicht behauptet. Soweit über den Verdacht eines Schneeball- beziehungsweise Pyramidensystems berichtet wird, handelt es sich um einen von liechtensteinischen Ermittlungsbehörden untersuchten Verdacht, über den unter anderem das Handelsblatt unter Berufung auf einen Beschluss des Fürstlichen Landgerichts berichtet hat. Eine strafrechtliche Verurteilung der genannten Personen wird nicht behauptet; es gilt die Unschuldsvermutung. TGI hat die gegen das Unternehmen erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen. Ebenso wird nicht behauptet, österreichische Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden seien untätig oder hätten rechtlich mögliche Maßnahmen unterlassen. Die Fragen nach österreichischen Vertriebsaktivitäten und der regulatorischen Einordnung des aktuellen TRUST-GOLD-Angebots werden ausdrücklich als offene Recherchefragen formuliert.

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von Autor: Red. TB
am: Freitag, 14.08.2026

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