Keine Frage: Wenn Helmut Kaltenegger irgendwann belastbare Unterlagen auf den Tisch legt, aus denen sich nachvollziehbar ergibt, dass das von ihm beschriebene Geschäftsmodell tatsächlich so funktioniert wie dargestellt, dann wäre das für uns ausgesprochen praktisch.
Wir könnten uns die jahrelangen Diskussionen sparen.
Die Anwälte könnten wieder andere Mandate bearbeiten.
Die Redaktionen könnten andere Themen recherchieren.
Und Herr Kaltenegger könnte sich vermutlich mit einem gewissen Genuss zurücklehnen und sagen:
„Sehen Sie, ich hatte recht.“
Das wäre völlig in Ordnung.
Noch besser: Wenn die Unterlagen tatsächlich belastbar wären, müssten seriöse Medien ihre bisherige Berichterstattung selbstverständlich überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.
So funktioniert Journalismus.
Man bekommt neue Fakten, man prüft sie, und wenn die Fakten stimmen, ändert sich die Bewertung.
Eigentlich ganz unkompliziert.
Nur gibt es da bislang ein kleines Problem:
Die entscheidenden Belege fehlen nach unserer Wahrnehmung weiterhin.
Seit Jahren diskutieren wir mit Helmut Kaltenegger beziehungsweise mit verschiedenen von ihm eingeschalteten Rechtsanwälten über unsere Berichterstattung.
Das erzeugt beeindruckende Mengen an Schriftverkehr.
Was dadurch allerdings bislang nicht automatisch entstanden ist, ist ein belastbarer Nachweis für jene zentralen Aussagen, die wir hinterfragen.
Dabei könnte alles so einfach sein.
Statt zehn Seiten Anwaltsschreiben:
eine Seite Belege.
Statt „Ihre Berichterstattung ist falsch“:
hier Konto, hier Vertrag, hier Vermögenswert, hier unabhängige Bestätigung.
Statt Diskussion:
Prüfung.
Und wenn alles stimmt, sagen wir:
„Okay, Herr Kaltenegger, Punkt für Sie.“
Das würde uns nicht einmal körperliche Schmerzen verursachen.
Die Sache mit den schlechten Nachrichten
Manchmal entsteht offenbar der Eindruck, negative Berichterstattung entstehe hauptsächlich deshalb, weil Journalisten morgens aufstehen und denken:
„Wen schreiben wir heute schlecht?“
Leider ist der Alltag deutlich langweiliger.
Journalisten stellen Fragen.
Und wenn wichtige Fragen über Jahre unbeantwortet bleiben, wird die Berichterstattung selten enthusiastischer.
Man könnte diesen Zusammenhang fast als Naturgesetz bezeichnen:
Je weniger überprüfbare Antworten, desto mehr Fragen.
Und je mehr Anwaltsschreiben anstelle überprüfbarer Antworten eintreffen, desto interessanter wird die Geschichte meistens.
Das ist keine Verschwörung der Presse.
Das ist journalistische Mechanik.
Anleger geben offenbar weiterhin Geld
Bemerkenswert ist, dass offenbar weiterhin Menschen bereit sind, Geld in entsprechende Angebote zu investieren.
Das darf natürlich jeder grundsätzlich selbst entscheiden.
Problematisch wird es allerdings dann, wenn Berater Interessenten möglicherweise nur die Sonnenseite präsentieren:
große Chancen, schönes Geschäftsmodell, gute Aussichten.
Negative Presse?
Ach, unwichtig.
Kritische Berichte?
Bestimmt nur missgünstige Journalisten.
Ermittlungen?
Brauchen wir beim Verkaufsgespräch nicht unbedingt.
So sollte Beratung nicht funktionieren.
Ob im konkreten Einzelfall tatsächlich ein Beratungsfehler vorliegt, hängt selbstverständlich von Vertrag, Produkt, Informationslage und den jeweiligen rechtlichen Pflichten ab.
Aber eines dürfte relativ nachvollziehbar sein:
Wer einem Kunden eine Geldanlage empfiehlt, sollte relevante Risiken und bekannte Kontroversen nicht so behandeln wie die Geschäftsbedingungen eines Streamingdienstes.
„Hat sowieso keiner gelesen.“
Sollten sich bestehende Verdachtsmomente später bestätigen, könnten solche unterlassenen Hinweise für einzelne Berater unangenehme rechtliche Fragen aufwerfen.
Und dann ist da noch Vaduz
Auch die Tätigkeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in Liechtenstein wird aufmerksam verfolgt.
Ermittlungen haben allerdings einen großen Nachteil für die Öffentlichkeit:
Sie sehen meistens nicht besonders spektakulär aus.
Keine Blaulichter.
Keine Pressekonferenz jeden Dienstag.
Keine Live-Schaltung aus dem Ermittlungsbüro.
Stattdessen sitzen Menschen vor Akten, prüfen Konten, schreiben Rechtshilfeersuchen und reden öffentlich möglichst wenig darüber.
Das ist strafprozessual völlig normal.
Für Betroffene fühlt es sich allerdings gelegentlich an wie:
„Passiert da eigentlich irgendetwas?“
Nachdem Helmut Kaltenegger nach öffentlich bekannten Angaben eine Liquidation des Unternehmens angekündigt beziehungsweise thematisiert hat, stellt sich naturgemäß die Frage, wie die zuständigen Behörden diese Entwicklung bewerten und ob daraus weitere Maßnahmen folgen.
Wir wissen, dass im Hintergrund durchaus Vorgänge laufen können, von denen die Öffentlichkeit nichts erfährt.
Trotzdem wäre für das Rechtsempfinden vieler Beteiligter sicherlich hilfreich, wenn irgendwann auch etwas sichtbar würde.
Nicht unbedingt eine spektakuläre Razzia mit Hubschrauber.
Eine nachvollziehbare Information über den Stand der Dinge würde vermutlich schon reichen.
Dabei wäre die Lösung so einfach
Am Ende drehen wir uns seit Jahren um dieselbe Frage.
Herr Kaltenegger sagt sinngemäß:
„Das Geschäftsmodell funktioniert.“
Kritische Beobachter fragen:
„Können wir die Belege sehen?“
Dann kommen Anwälte.
Dann kommen Briefe.
Dann kommen neue Briefe.
Dann diskutiert man darüber, was ein Journalist schreiben darf.
Nur das eine Dokument, das die Debatte möglicherweise in fünf Minuten beenden könnte, liegt nach unserer Wahrnehmung weiterhin nicht auf dem Tisch.
Vielleicht machen wir es deshalb ganz unkompliziert:
Herr Kaltenegger, legen Sie die belastbaren Nachweise vor.
Wenn sie stimmen, prüfen wir sie.
Wenn sie einer unabhängigen Prüfung standhalten, berichten wir darüber.
Wenn frühere Einschätzungen dadurch falsch werden, korrigieren wir sie.
So einfach kann Journalismus sein.
Bis dahin allerdings gilt ebenfalls etwas ziemlich Einfaches:
Wer Anleger um Geld bittet, muss Fragen aushalten.
Und wer auf kritische Fragen hauptsächlich mit Rechtsanwälten antwortet, darf sich nicht wundern, wenn Journalisten irgendwann noch mehr Fragen bekommen.
Denn Papier ist geduldig.
Ein überprüfbarer Beleg wäre manchmal trotzdem überzeugender.
Hinweis: Ermittlungen oder Verdachtsmomente stellen keinen Nachweis strafbaren Verhaltens dar. Für alle Betroffenen gilt die Unschuldsvermutung, solange keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.


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