Ein weit verzweigtes Netzwerk aus Beteiligungen, Immobilienprojekten und Anleiheemittenten verbindet Waldemar Hartung mit zahlreichen Gesellschaften in Deutschland und Liechtenstein. In der Schweiz führt die Spur vor allem zum Vertrieb von VIVAT-Anleihen. Besonders brisant ist die Insolvenz der liechtensteinischen Multitalent AG – und die Frage, welche wirtschaftlichen Verbindungen zu anderen Gesellschaften bestehen.
Recherchestand: August 2026
Waldemar Hartung aus Kempten ist über viele Jahre hinweg in einem komplexen Unternehmensnetzwerk tätig gewesen, das sich von Süddeutschland über Liechtenstein bis in die Schweiz erstreckt. Im Zentrum stehen Gesellschaften mit Namen wie VIVAT, Multitalent und Spirit Financial Group. Hinzu kommen zahlreiche Immobilien- und Projektgesellschaften.
Die Recherche zeigt allerdings auch, wie wichtig eine juristisch saubere Trennung ist: Nicht jede Gesellschaft, bei der Hartung als Geschäftsführer, Vorstand oder Verwaltungsrat auftritt, gehört ihm persönlich. Nicht jede aufgelöste Gesellschaft ist insolvent. Und nicht jede Firma, die VIVAT-Produkte vertreibt, ist Teil seiner Unternehmensgruppe.
Besonders relevant ist inzwischen die Entwicklung bei der Multitalent AG in Vaduz. Dort wurde Ende Juni 2026 ein förmliches Insolvenzverfahren eröffnet. Gleichzeitig bestehen dokumentierte wirtschaftliche Überschneidungen mit anderen Gesellschaften des Hartung-Umfelds, darunter der ebenfalls in Liechtenstein ansässigen VIVAT II AG.
Ein dichtes Unternehmensnetz in Deutschland
Der Schwerpunkt des deutschen Firmengeflechts liegt in Kempten im Allgäu. Dort finden sich über viele Jahre hinweg zahlreiche Gesellschaften, bei denen Waldemar Hartung als Geschäftsführer, Vorstand, Gesellschafter oder in einer anderen Organfunktion auftrat.
Zu den zentralen Unternehmen gehört die Spirit Financial Group GmbH. Hartung ist dort seit vielen Jahren als Geschäftsführer dokumentiert und wurde in Wertpapierunterlagen zudem als Gesellschafter bezeichnet.
Eine besonders wichtige Rolle spielt auch die VIVAT Exclusive GmbH. In jüngeren Prospektunterlagen wurde Hartung als alleiniger Gesellschafter und alleinige Geschäftsführung ausgewiesen. In diese Gesellschaft wurde bereits 2019 die VIVAT Basic GmbH verschmolzen.
Diese Verschmelzung ist für die Bewertung wichtig: Die VIVAT Basic GmbH verschwand zwar als eigener Rechtsträger, doch handelte es sich dabei nicht um eine Insolvenz. Das Unternehmen wurde im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung auf die VIVAT Exclusive GmbH übertragen.
Ähnlich verhielt es sich bei der VIVAT D.E.I. GmbH & Co. KG. Auch diese Gesellschaft wurde 2019 nicht aufgrund eines Insolvenzverfahrens beendet, sondern auf die VIVAT Solution GmbH & Co. KG verschmolzen.
Weitere Gesellschaften, bei denen Hartung in den vergangenen Jahren als Eigentümer, Geschäftsführer oder Organ genannt wurde, sind unter anderem die unique capital GmbH, die VIVAT Investment GmbH, die VIVAT Investment II GmbH, die Multitalent Investment GmbH, die Multitalent Investment II GmbH, die Multitalent Investment 3 GmbH, die assetSolution UG, die VIVAT Multitalent AG, die VIVAT Sachwerte GmbH, die VIVAT Akzent GmbH sowie mehrere Immobilien- und Objektgesellschaften.
Hinzu kommen historische Verbindungen zu Unternehmen wie der F + F Finanzinvestitionen GmbH, der ADEON Hausbau GmbH, der Putbus Projekt GmbH, der FFM-WohnTrend GmbH und weiteren Projektgesellschaften.
Die Vielzahl dieser Gesellschaften macht die Struktur schwer überschaubar. Teilweise war Hartung selbst Gesellschafter, teilweise Geschäftsführer oder Vorstand. In anderen Fällen liefen Beteiligungen über weitere Gesellschaften der Gruppe.
Die BaFin greift ein
Eine besondere Rolle in Deutschland nimmt die Multitalent Investment GmbH ein.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, BaFin, veröffentlichte 2023, dass sie der Gesellschaft die Einstellung und Abwicklung eines unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts angeordnet hatte.
Dabei muss wiederum juristisch unterschieden werden: Eine solche BaFin-Maßnahme ist keine Insolvenzeröffnung und bedeutet auch nicht automatisch die Liquidation der gesamten GmbH.
Sie zeigt jedoch, dass eine deutsche Finanzaufsichtsbehörde einen Teil der Geschäftstätigkeit als erlaubnispflichtig und unerlaubt betrieben einstufte.
Für Anleger und Geschäftspartner ist dieser Vorgang deshalb ein wesentliches Element bei der Bewertung des gesamten Unternehmensumfelds.
Sechs Gesellschaften in Liechtenstein
Noch konzentrierter erscheint die Eigentümerstruktur in Liechtenstein.
In Wertpapierprospekten aus dem Jahr 2025 wurde Waldemar Hartung als hundertprozentiger Aktionär mehrerer in Vaduz ansässiger Aktiengesellschaften genannt:
Multitalent AG, Multitalent II AG, Multitalent III AG, Multitalent IV AG, VIVAT AG und VIVAT II AG.
Daneben wurde Hartung jeweils auch in leitenden Organfunktionen beziehungsweise als Mitglied des Verwaltungsrats oder Managements aufgeführt.
Damit lag nach den eigenen Prospektangaben die wirtschaftliche Kontrolle über mehrere Anleiheemittenten bei derselben Person.
Genau diese Konzentration ist für die heutige Risikobewertung relevant.
Multitalent AG: Insolvenzverfahren seit Juni 2026
Am 30. Juni 2026 eröffnete das Fürstliche Landgericht in Vaduz über das Vermögen der Multitalent AG ein Insolvenzverfahren.
Nach der gerichtlichen Veröffentlichung handelt es sich um ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.
Das bedeutet, dass die Gesellschaft nicht unmittelbar vollständig abgewickelt werden muss. Ziel eines solchen Verfahrens kann vielmehr sein, das Unternehmen über einen Sanierungsplan fortzuführen.
Der vorgeschlagene Sanierungsplan sieht für Insolvenzgläubiger nach den veröffentlichten Angaben eine Quote von 21 Prozent vor, zahlbar in mehreren Raten.
Diese Quote ist nicht mit einer bereits endgültig feststehenden Auszahlung gleichzusetzen. Sie ist Bestandteil des Sanierungsvorschlags und muss im Insolvenzverfahren behandelt werden.
Für Gläubiger ist zudem die Forderungsanmeldung entscheidend. Das Gericht setzte hierfür eine Frist bis 2. September 2026. Eine kombinierte Berichts-, Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung wurde für den 16. September 2026 angesetzt.
Damit befindet sich das Verfahren derzeit in einer entscheidenden Phase.
Warum die Insolvenz über Multitalent hinaus relevant sein könnte
Die Insolvenz der Multitalent AG wäre deutlich weniger brisant, wenn die Gesellschaft wirtschaftlich vollständig isoliert wäre.
Die Recherche zeigt jedoch Überschneidungen mit anderen Gesellschaften des Hartung-Netzwerks.
Besonders relevant ist dabei die VIVAT II AG.
Beide Gesellschaften wurden nicht nur vom selben Eigentümer kontrolliert. Sie tauchen auch gemeinsam bei deutschen Immobilienprojekten auf.
Ein Beispiel ist das Projekt VL Projekt MH in Mühlheim am Main. Auf Projektseiten der Unternehmensgruppe werden sowohl die Multitalent AG als auch die VIVAT II AG als beteiligte Emittenten genannt.
Auch beim Projekt Hohen Neuendorf wurden mehrere Gesellschaften aus dem Hartung-Umfeld gleichzeitig aufgeführt, darunter Multitalent AG und VIVAT II AG.
Beim Projekt VIVAT Friedrichstraße in Berlin tauchen ebenfalls mehrere Emittenten aus dem Unternehmensnetzwerk gemeinsam auf.
Damit ist die wirtschaftliche Verflechtung nicht nur über identische Eigentümer oder Geschäftsführer dokumentiert. Mehrere Emittenten investierten offenbar auch in dieselben oder miteinander verbundene Immobilienprojekte.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass eine Gesellschaft für die Schulden einer anderen haftet.
Eine Multitalent-Insolvenz macht die VIVAT II AG beispielsweise nicht automatisch ebenfalls insolvent.
Entscheidend wäre vielmehr, ob direkte Darlehensbeziehungen, Garantien, gegenseitige Forderungen, Cash-Pooling-Strukturen oder andere finanzielle Abhängigkeiten bestehen.
Diese Punkte sind öffentlich bisher nur teilweise nachvollziehbar.
Die Finanzlage der VIVAT II AG
Besonders bemerkenswert sind ältere Finanzangaben der VIVAT II AG, die im Zusammenhang mit dem Vertrieb ihrer Anleihen veröffentlicht wurden.
Zum 30. September 2023 wies die Gesellschaft nach eigenen Angaben ein Aktienkapital von nur rund 50.400 Euro aus.
Gleichzeitig wurden Verluste seit Gründung von rund 209.885 Euro genannt.
Das ausgewiesene Eigenkapital lag bei rund minus 178.524 Euro.
Die Gesellschaft selbst sprach in den Vertriebsunterlagen von einer rechnerischen Überschuldung.
Dem stand aufgenommenes Fremdkapital in Millionenhöhe gegenüber.
Die VIVAT II AG argumentierte damals, dass in ihren Anlageobjekten stille Reserven vorhanden seien und deshalb eine positive Fortbestehensprognose bestehe.
Eine rechnerische Überschuldung ist nicht automatisch mit einer eröffneten Insolvenz gleichzusetzen. Sie ist jedoch ein wichtiger finanzieller Risikofaktor.
Bis März 2024 waren nach den veröffentlichten Angaben bereits Anleihen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro sowie von mehr als 18 Millionen Schweizer Franken gezeichnet worden.
Damit wurde deutlich, welche Bedeutung gerade Schweizer Anleger für das Finanzierungsmodell hatten.
Die Schweiz: keine Hartung-Gesellschaft, aber ein wichtiger Absatzmarkt
Die vertiefte Recherche in der Schweiz ergibt ein differenziertes Bild.
Bislang konnte keine eigenständige Schweizer Aktiengesellschaft oder GmbH identifiziert werden, bei der Waldemar Hartung eindeutig selbst als Verwaltungsrat, Geschäftsführer oder direkter Eigentümer im Schweizer Handelsregister erscheint.
Das bedeutet jedoch nicht, dass die Schweiz für die Unternehmensgruppe unbedeutend war.
Im Gegenteil.
Die Schweiz war ein wichtiger Markt für den Vertrieb von Anleihen der in Liechtenstein ansässigen VIVAT II AG.
Besonders deutlich wird diese Verbindung über die FinCoach AG in Teufen im Kanton Appenzell Ausserrhoden.
FinCoach präsentierte auf ihrer Internetseite verschiedene Anleihen der VIVAT II AG, darunter Produkte mit Verzinsungen von sechs beziehungsweise acht Prozent und einer Laufzeit bis Ende 2028 beziehungsweise Anfang 2029.
Die Produkte waren in Schweizer Franken aufgelegt.
Damit richteten sie sich erkennbar auch an Anleger im Schweizer Markt.
FinCoach ist nicht Hartung
Für die journalistische und rechtliche Einordnung ist jedoch entscheidend:
Die FinCoach AG ist nach den bislang ausgewerteten Schweizer Registerdaten keine Gesellschaft von Waldemar Hartung.
Hartung erscheint dort nicht als Verwaltungsrat oder Geschäftsführer.
Auch eine Beteiligung Hartungs an FinCoach konnte bislang nicht belegt werden.
Die Verbindung liegt vielmehr im Vertrieb beziehungsweise in der Präsentation von Produkten der VIVAT II AG.
FinCoach gehört zum Umfeld der Schweizer VVK-Gruppe, zu der unter anderem auch die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG und die FinConTec AG gehören.
Auch bei diesen Gesellschaften konnte bisher keine Organstellung Waldemar Hartungs festgestellt werden.
Die Schweizer Spur ist daher vor allem eine Vertriebs- und Anlegerverbindung, keine nachgewiesene gesellschaftsrechtliche Beteiligung.
Schweizer Anleger wurden Gläubiger einer Liechtensteiner Gesellschaft
Für Anleger ist diese Unterscheidung von erheblicher Bedeutung.
Wer eine Anleihe der VIVAT II AG erwarb, stellte sein Kapital grundsätzlich nicht FinCoach zur Verfügung, sondern wurde Gläubiger der VIVAT II AG in Vaduz.
Der wirtschaftliche Weg lässt sich vereinfacht so darstellen:
Schweizer Anleger → VIVAT-II-Anleihe → VIVAT II AG in Liechtenstein → Immobilien beziehungsweise Projektgesellschaften in Deutschland → Rückflüsse aus diesen Projekten → Zins- und Rückzahlung an die Anleger.
Die entscheidende Bonität liegt damit bei der liechtensteinischen Emittentin und den Vermögenswerten beziehungsweise Zahlungsströmen, in die sie investiert.
Kein Schweizer Gütesiegel
Auch die Tatsache, dass Prospekte oder Anleihen in der Schweiz veröffentlicht beziehungsweise hinterlegt wurden, darf nicht mit einer staatlichen Garantie verwechselt werden.
Für VIVAT-II-Unterlagen findet sich eine Einordnung als ausländischer Prospekt nach dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz.
Bei entsprechenden Unterlagen war teilweise ausdrücklich von einer Hinterlegung ohne Prüfung die Rede.
Das bedeutet insbesondere nicht, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die wirtschaftliche Sicherheit der Anlage bestätigt oder eine Rückzahlung garantiert hätte.
Eine Prospekthinterlegung ist kein Bonitätsurteil.
Für Anleger ist diese Unterscheidung besonders wichtig, weil bei Finanzprodukten Begriffe wie „registriert“, „prospektiert“ oder „in der Schweiz zugelassen“ leicht den Eindruck einer umfassenden behördlichen Prüfung erzeugen können.
Eine solche Schlussfolgerung wäre nicht gerechtfertigt.
Gemeinsame Kontrolle, gemeinsame Projekte – aber nicht automatisch gemeinsame Haftung
Das Gesamtbild zeigt ein stark verflochtenes Unternehmensnetz.
Mehrere Emittenten standen nach den verfügbaren Prospektangaben unter der Kontrolle Waldemar Hartungs.
Mehrere dieser Gesellschaften investierten gemeinsam in deutsche Immobilienprojekte.
Zugleich wurden über Gesellschaften in Liechtenstein erhebliche Beträge von Anlegern aufgenommen, unter anderem in der Schweiz.
Diese Struktur kann wirtschaftliche Abhängigkeiten erzeugen.
Ein Problem bei einem gemeinsamen Immobilienprojekt kann mehrere beteiligte Gesellschaften gleichzeitig treffen.
Fällt eine Projektgesellschaft aus, können Forderungen mehrerer Emittenten betroffen sein.
Gerät eine Gesellschaft des Netzwerks in finanzielle Schwierigkeiten, kann dies indirekt Auswirkungen auf andere Unternehmen haben, wenn diese beispielsweise Forderungen gegen dieselben Projektgesellschaften besitzen.
Doch eine solche wirtschaftliche Verbindung ist nicht dasselbe wie eine rechtliche Haftung.
Bisher konnte beispielsweise nicht öffentlich belegt werden, dass die VIVAT II AG generell für Verpflichtungen der Multitalent AG garantiert.
Ebenso wenig ist bislang eine automatische Haftung anderer Hartung-Gesellschaften für die Insolvenzverbindlichkeiten der Multitalent AG dokumentiert.
Die entscheidenden offenen Fragen
Für eine vollständige Bewertung des Risikos müssten nun vor allem die internen Finanzbeziehungen offengelegt werden.
Von zentralem Interesse sind Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Gesellschaften.
Wichtig wäre zu wissen, ob die Multitalent AG Geld an andere Unternehmen der Gruppe verliehen hat oder umgekehrt.
Ebenso entscheidend wäre, ob Gesellschaften gegenseitig Sicherheiten gestellt haben.
Weitere Fragen betreffen mögliche Rangrücktrittsvereinbarungen, Nachrangdarlehen, Garantien, Patronatserklärungen oder Cash-Pooling-Strukturen.
Auch die tatsächliche Mittelverwendung aus den Anleiheemissionen ist von großer Bedeutung.
Die bloße Angabe, Kapital sei in Immobilien investiert worden, beantwortet noch nicht, welcher Emittent welchen Betrag in welches konkrete Projekt gegeben hat und welchen Rang seine Forderung dort besitzt.
Drei unterschiedliche Arten von Unternehmensbeendigungen
Die Recherche zeigt zudem, dass bei der Bewertung früherer Gesellschaften drei völlig unterschiedliche Vorgänge auseinandergehalten werden müssen.
Erstens gibt es Verschmelzungen wie bei VIVAT Basic und VIVAT D.E.I. Hier erloschen Gesellschaften im Zuge einer Umstrukturierung.
Zweitens existieren aufsichtsrechtliche Maßnahmen, wie die BaFin-Anordnung gegen Multitalent Investment GmbH.
Und drittens gibt es ein tatsächliches gerichtliches Insolvenzverfahren, wie aktuell bei der Multitalent AG in Liechtenstein.
Diese Vorgänge dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden.
Ein Netzwerk mit hoher personeller Konzentration
Aus den bisher ausgewerteten Dokumenten ergibt sich insgesamt das Bild eines Unternehmensnetzwerks mit einer außergewöhnlich starken Konzentration auf wenige handelnde Personen und insbesondere auf Waldemar Hartung.
Nach Prospektangaben hielt Hartung zeitweise beziehungsweise zuletzt hundert Prozent der Aktien mehrerer liechtensteinischer Emittenten.
Gleichzeitig war er bei zahlreichen deutschen Unternehmen als Geschäftsführer, Vorstand oder Gesellschafter tätig.
Diese Konzentration wurde auch in Wertpapierunterlagen als möglicher Interessenkonflikt thematisiert.
Denn wenn dieselbe Person mehrere Emittenten, Projektgesellschaften oder Beteiligungsgesellschaften kontrolliert, können Entscheidungen zugunsten einer Gesellschaft Auswirkungen auf eine andere haben.
Solche Strukturen sind nicht automatisch rechtswidrig.
Für Anleger erhöhen sie aber die Bedeutung transparenter interner Verträge und nachvollziehbarer Geldflüsse.
Die Insolvenz der Multitalent AG als Belastungstest
Das Sanierungsverfahren der Multitalent AG wird damit zum ersten großen Belastungstest für das Geflecht.
Entscheidend wird sein, welche Forderungen im Insolvenzverfahren angemeldet werden, welche Vermögenswerte tatsächlich vorhanden sind und welchen Wert die Beteiligungen an Immobilienprojekten haben.
Ebenso relevant ist, ob andere Gesellschaften des Netzwerks Forderungen gegen Multitalent besitzen oder umgekehrt selbst Schuldner der insolventen Gesellschaft sind.
Erst diese Informationen können zeigen, ob die Insolvenz weitgehend auf Multitalent beschränkt bleibt oder wirtschaftlich auf weitere Unternehmen ausstrahlt.
Für Anleger der VIVAT II AG – insbesondere in der Schweiz – stellt sich deshalb nicht nur die Frage, ob ihre eigene Emittentin derzeit formal insolvent ist.
Nach aktuellem Stand ist eine Insolvenz der VIVAT II AG nicht bestätigt.
Wichtiger ist die Frage, welchen tatsächlichen Wert ihre Anlagen und Forderungen besitzen und in welchem Umfang diese wirtschaftlich mit Projekten oder Gesellschaften verbunden sind, die auch von der Multitalent-Insolvenz betroffen sein könnten.
Fazit
Die Recherche zeigt kein einfaches Firmenkonglomerat, sondern ein grenzüberschreitendes Finanzierungs- und Immobiliennetzwerk.
In Deutschland liegt ein großer Teil der operativen und projektbezogenen Gesellschaften.
In Liechtenstein sitzen mehrere zentrale Anleiheemittenten, die laut Prospektunterlagen mehrheitlich beziehungsweise vollständig von Waldemar Hartung kontrolliert wurden.
Die Schweiz war dagegen vor allem als Absatzmarkt und Vertriebsstandort für Anleihen relevant.
Die derzeit wichtigste Entwicklung ist das Insolvenzverfahren der Multitalent AG.
Dabei ist bisher weder belegt, dass sämtliche anderen Unternehmen des Netzwerks ebenfalls wirtschaftlich gefährdet sind, noch dass sie für die Verbindlichkeiten der Multitalent AG haften.
Belegt sind jedoch die starke personelle und eigentumsrechtliche Konzentration, gemeinsame Immobilienprojekte verschiedener Emittenten und erhebliche Finanzierungen über Anlegerkapital.
Die zentrale Frage lautet deshalb künftig weniger, wie viele Gesellschaften Waldemar Hartung gegründet oder geführt hat.
Entscheidend ist vielmehr:
Wo befindet sich das Geld der Anleger heute, welchen Gesellschaften und Projekten stehen Forderungen gegenüber – und welchen realisierbaren Wert haben diese Forderungen im Fall einer Krise?
Genau diese Geldflüsse werden darüber entscheiden, ob die Insolvenz der Multitalent AG ein isolierter Vorgang bleibt oder zum Problem für weitere Teile des Unternehmensnetzes wird.


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