Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat eine offizielle Warnung vor den Angeboten von Schelhammer Systems veröffentlicht. Nach Angaben der Behörde verfügt das Unternehmen über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.
Betroffen ist insbesondere die Portfolioverwaltung nach § 3 Abs. 2 Z. 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Wer entsprechende Dienstleistungen in Österreich erbringen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der FMA.
Nach Angaben der Aufsichtsbehörde tritt der Anbieter unter folgenden Kontaktdaten auf:
- Webseite: https://schelhammer-systems.com
- E-Mail: support@schelhammer-systems.com
- Angeblicher Unternehmenssitz: Wien, Berlin und Zürich
FMA weist auf mögliche Verwechslungsgefahr hin
Besonders bemerkenswert ist der Hinweis der Finanzmarktaufsicht, dass eine Verwechslungsgefahr mit einem beaufsichtigten Anbieter bestehen könnte. Anleger sollten daher genau prüfen, mit welchem Unternehmen sie tatsächlich in Kontakt stehen.
Anleger sollten Zulassung überprüfen
Die FMA erinnert daran, dass Unternehmen, die in Österreich Bankgeschäfte sowie Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, grundsätzlich eine behördliche Zulassung benötigen. Ob ein Anbieter tatsächlich über eine entsprechende Erlaubnis verfügt, kann in der offiziellen Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht überprüft werden.
Vorsicht bei Geldanlagen
Anleger sollten grundsätzlich misstrauisch werden, wenn Finanzdienstleistungen ohne nachvollziehbare Regulierung angeboten werden oder Zweifel an der Identität eines Anbieters bestehen. Vor einer Geldanlage empfiehlt es sich, die Zulassung des Unternehmens sowie dessen Kontaktdaten sorgfältig zu überprüfen und im Zweifel direkt bei der FMA nachzufragen.
Die Warnmeldung der FMA erfolgte auf Grundlage von § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.


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