FMA Österreich warnt vor Novaris Capital Limited – Keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte

FMA Österreich warnt vor Novaris Capital Limited – Keine Berechtigung für Wertpapiergeschäfte

Veröffentlicht

Sonntag, 09.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten der Novaris Capital Limited. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf Novaris Capital Limited keine Aufträge für Kunden ausführen.

Die FMA veröffentlichte die Warnung am 31. Juli 2026.

Anbieter gibt angeblichen Sitz in London an

Novaris Capital Limited tritt über die Website novaris-capitallimited.ltd auf und verwendet die E-Mail-Adresse support@novaris-capitallimited.ltd.

Als Unternehmenssitz wird nach Angaben der FMA London genannt. Die Behörde bezeichnet diesen ausdrücklich lediglich als angeblichen Sitz.

Keine Erlaubnis zur Ausführung von Kundenaufträgen

Konkret stellt die FMA fest, dass Novaris Capital Limited nicht berechtigt ist, die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anzubieten.

Dabei handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung. Vereinfacht bedeutet dies: Ein Anbieter nimmt einen Auftrag seines Kunden zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten entgegen und führt diesen für den Kunden aus.

Für eine solche Tätigkeit ist in Österreich eine entsprechende aufsichtsrechtliche Berechtigung erforderlich. Novaris Capital Limited verfügt nach Angaben der FMA nicht darüber.

Besondere Vorsicht bei ausländischen Online-Anbietern

Auch Unternehmen mit einem tatsächlichen Sitz außerhalb Österreichs dürfen regulierte Wertpapierdienstleistungen nicht ohne die erforderlichen Voraussetzungen auf dem österreichischen Markt anbieten.

Anleger sollten deshalb vor einer Einzahlung überprüfen, ob ein Anbieter tatsächlich existiert, wo er seinen rechtlichen Sitz hat und ob er über eine gültige Konzession für die angebotenen Finanzdienstleistungen verfügt. Die bloße Angabe eines Unternehmenssitzes in einem internationalen Finanzzentrum wie London stellt keinen Nachweis für eine behördliche Zulassung dar.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die FMA veröffentlicht die Warnung auf Grundlage von § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Die von der Behörde beanstandete Ausführung von Kundenaufträgen ist in § 3 Absatz 2 Ziffer 6 WAG 2018 geregelt.

Fazit

Die FMA Österreich warnt vor Novaris Capital Limited und der Website novaris-capitallimited.ltd. Der Anbieter gibt einen angeblichen Sitz in London an, besitzt jedoch nach Angaben der österreichischen Finanzaufsicht keine Berechtigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Insbesondere darf er keine Aufträge über Finanzinstrumente für Rechnung von Kunden ausführen.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten der Novaris Capital Limited

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der

Novaris Capital Limited

Web: novaris-capitallimited.ltd

E-Mail: support@novaris-capitallimited.ltd

mit angeblichem Sitz in London

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden nach § 3 Abs 2 Z 6 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der der FMA.

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Leovinus (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 09.08.2026

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