FMA Österreich warnt vor Hextryx Storm – Keine Berechtigung zur Portfolioverwaltung

FMA Österreich warnt vor Hextryx Storm – Keine Berechtigung zur Portfolioverwaltung

Veröffentlicht

Sonntag, 09.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor Angeboten des Anbieters Hextryx Storm. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter über keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Insbesondere darf Hextryx Storm keine Portfolioverwaltung anbieten.

Die FMA veröffentlichte die Warnung am 4. August 2026.

Hextryx Storm tritt über Internetseite auf

Der Anbieter verwendet die Website hextryxstorm.digital. Als Kontaktmöglichkeit wird die E-Mail-Adresse info@hextryxstorm.digital angegeben.

Die FMA warnt Verbraucher und Anleger davor, entsprechende Angebote ungeprüft anzunehmen.

Keine Erlaubnis für Portfolioverwaltung

Konkret darf Hextryx Storm nach Angaben der Finanzaufsicht keine Portfolioverwaltung gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) anbieten.

Bei der Portfolioverwaltung räumt ein Kunde einem Finanzdienstleister einen Ermessensspielraum ein, innerhalb dessen dieser selbstständig Anlageentscheidungen für das Kundenportfolio treffen kann. Enthält das Portfolio Finanzinstrumente, handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung.

Wer eine solche Dienstleistung in Österreich anbietet, benötigt grundsätzlich eine entsprechende aufsichtsrechtliche Berechtigung. Hextryx Storm verfügt nach Angaben der FMA nicht darüber.

Anleger sollten Angebote genau überprüfen

Verbraucher sollten besonders vorsichtig sein, wenn ein Online-Anbieter anbietet, Geld oder ein Anlageportfolio für sie zu verwalten. Eine professionell gestaltete Internetseite ist kein Beleg dafür, dass das dahinterstehende Unternehmen tatsächlich von einer Finanzaufsichtsbehörde zugelassen wurde.

Vor der Übertragung von Geld oder der Erteilung einer Vollmacht sollte deshalb überprüft werden, ob der jeweilige Anbieter in den offiziellen Registern der zuständigen Finanzaufsicht geführt wird.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018. Die konkret angesprochene Portfolioverwaltung ist in § 3 Absatz 2 Ziffer 2 WAG 2018 geregelt.

Fazit

Die FMA Österreich warnt vor Angeboten von Hextryx Storm über die Website hextryxstorm.digital. Der Anbieter besitzt keine Berechtigung für konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich und darf insbesondere keine Portfolioverwaltung anbieten. Anleger sollten daher keine entsprechenden Geschäfte mit dem Anbieter abschließen.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten der Hextryx Storm

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor Angeboten der

Hextryx Storm

Web: https://hextryxstorm.digital

E-Mail: info@hextryxstorm.digital

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher keine Portfolioverwaltung nach § 3 Abs 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der der FMA.

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bildnachweis:

WikimediaImages / Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 09.08.2026

Diebewertung Netzwerk

Weitere Portale

Crowdinvesting Shop

Samstagszeitung - Wochenzeitung Verbraucherschutzforum Berlin

Archiv