FMA Österreich warnt vor Global Partners Limited – Immobilienfonds dürfen in Österreich nicht vertrieben werden

FMA Österreich warnt vor Global Partners Limited – Immobilienfonds dürfen in Österreich nicht vertrieben werden

Veröffentlicht

Sonntag, 09.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit der Global Partners Limited. Das Unternehmen verfügt nach Angaben der Behörde über keine Berechtigung, die beiden Anlageprodukte „Global Partners Property Fund I“ und „Global Partners Property Fund II“ in Österreich zu vertreiben.

Die FMA veröffentlichte die Warnung am 6. August 2026.

Zwei Immobilienfonds von Warnung betroffen

Konkret betrifft die Warnung die Produkte „Global Partners Property Fund I“ und „Global Partners Property Fund II“. Nach Einschätzung der FMA handelt es sich dabei um Alternative Investmentfonds (AIF) im Sinne des österreichischen Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG).

Für den Vertrieb solcher Fonds gelten besondere aufsichtsrechtliche Anforderungen. Global Partners Limited besitzt nach Angaben der FMA keine Berechtigung, die beiden Fonds im österreichischen Bundesgebiet anzubieten oder zu vertreiben.

Anbieter gibt Sitz in Dubai an

Global Partners Limited tritt mit folgender Anschrift auf:

L30-01, ICD Brookfield Place, DIFC, Dubai, P.O. Box 507057, Vereinigte Arabische Emirate

Als Internetauftritt verwendet das Unternehmen globalpartners-ltd.com. Als Kontaktadresse wird info@globalpartners-ltd.com angegeben.

Die Warnung der FMA bezieht sich ausdrücklich auf den Vertrieb der beiden genannten Fonds in Österreich. Aus der Mitteilung lässt sich dagegen nicht ableiten, dass sämtliche Tätigkeiten des Unternehmens generell unzulässig wären.

Was sind Alternative Investmentfonds?

Alternative Investmentfonds sind Investmentvermögen, die Kapital von mehreren Anlegern einsammeln und dieses nach einer festgelegten Anlagestrategie investieren. Dazu können beispielsweise Immobilien-, Private-Equity-, Infrastruktur- oder andere Spezialfonds gehören.

Gerade weil Anleger ihr Kapital einem Fonds zur gemeinsamen Investition überlassen, unterliegen derartige Produkte und deren Vertrieb gesetzlichen Anforderungen. Damit sollen unter anderem Transparenz und Anlegerschutz gewährleistet werden.

Bei den von der FMA genannten Produkten deutet bereits die Bezeichnung „Property Fund“ auf einen Immobilienbezug hin. Entscheidend für die aufsichtsrechtliche Einordnung ist jedoch die Einstufung der FMA als Alternative Investmentfonds.

FMA warnt vor Geschäftsabschlüssen

Die österreichische Finanzaufsicht warnt ausdrücklich vor dem Abschluss entsprechender Geschäfte mit Global Partners Limited. Anleger in Österreich sollten daher insbesondere keine Beteiligung an den beiden Fonds zeichnen, ohne zuvor deren Vertriebsberechtigung zu überprüfen.

Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 47 Absatz 12 AIFMG.

Fazit

Die Global Partners Limited mit angegebener Anschrift in Dubai darf die Produkte „Global Partners Property Fund I“ und „Global Partners Property Fund II“ nach Angaben der FMA nicht in Österreich vertreiben. Beide Produkte sind als Alternative Investmentfonds im Sinne des AIFMG einzustufen. Anleger in Österreich sollten entsprechende Angebote daher mit besonderer Vorsicht behandeln und vor einer Investition die aufsichtsrechtliche Vertriebsberechtigung prüfen.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit Global Partners Limited

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit

Global Partners Limited

L30-01, ICD Brookfield Place, DIFC, Dubai, P.O. Box 507057, United Arab Emirates

Web: https://www.globalpartners-ltd.com/

E-Mail: info@globalpartners-ltd.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung zum Vertrieb der Produkte „Global Partners Property Fund I“ und „Global Partners Property Fund II“ im Bundesgebiet, welche als Alternative Investmentfonds im Sinne des AIFMG einzustufen sind.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 47 Abs. 12 AIFMG.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der der FMA.

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von Autor: Red. TB
am: Sonntag, 09.08.2026

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