FMA Österreich warnt vor Zukunft Treuhand – Keine Berechtigung zur Portfolioverwaltung

FMA Österreich warnt vor Zukunft Treuhand – Keine Berechtigung zur Portfolioverwaltung

Veröffentlicht

Freitag, 07.08.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt vor Angeboten des Anbieters Zukunft Treuhand. Nach Angaben der Behörde verfügt der Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen.

Die FMA veröffentlichte die Warnung am 7. August 2026.

FMA warnt vor Geschäftsabschlüssen

Die Finanzmarktaufsicht warnt ausdrücklich vor dem Abschluss von Geschäften mit Zukunft Treuhand. Der Anbieter tritt über die Website zukunfttreuhand.com auf und verwendet unter anderem die E-Mail-Adresse support@zukunfttreuhand.com.

Nach Angaben der FMA besitzt Zukunft Treuhand keine Konzession für die entsprechenden Wertpapierdienstleistungen in Österreich.

Keine Erlaubnis zur Portfolioverwaltung

Konkret darf Zukunft Treuhand nach Angaben der Aufsichtsbehörde keine Portfolioverwaltung auf Einzelkundenbasis anbieten.

Bei einer solchen Portfolioverwaltung überträgt ein Kunde einem Finanzdienstleister die Vollmacht, innerhalb eines vereinbarten Rahmens selbstständig Anlageentscheidungen über ein Portfolio zu treffen. Enthält dieses Portfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente, handelt es sich um eine regulierte Wertpapierdienstleistung.

Für diese Tätigkeit ist in Österreich eine entsprechende Berechtigung erforderlich. Zukunft Treuhand verfügt nach Angaben der FMA nicht darüber.

Rechtliche Grundlage der Warnung

Die FMA stützt ihre Veröffentlichung auf § 92 Absatz 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018). Die konkret beanstandete Portfolioverwaltung ist in § 3 Absatz 2 Ziffer 2 WAG 2018 geregelt.

Wer in Österreich Bankgeschäfte sowie Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt grundsätzlich die jeweils erforderliche aufsichtsrechtliche Erlaubnis.

Anleger sollten Anbieter vorab überprüfen

Verbraucher sollten insbesondere dann vorsichtig sein, wenn ein Anbieter anbietet, Geld oder Wertpapierportfolios eigenständig für seine Kunden zu verwalten. Vor einer Übertragung von Geld oder einer Vollmacht sollte überprüft werden, ob das Unternehmen tatsächlich über die erforderliche Konzession verfügt.

Auch eine professionell gestaltete Website oder seriös wirkende Unternehmensbezeichnung stellt keinen Nachweis für eine behördliche Zulassung dar.

Fazit

Die FMA Österreich warnt ausdrücklich vor Geschäften mit Zukunft Treuhand. Der über zukunfttreuhand.com auftretende Anbieter besitzt nach Angaben der Finanzaufsicht keine Berechtigung zur Erbringung konzessionspflichtiger Wertpapierdienstleistungen in Österreich. Insbesondere darf Zukunft Treuhand keine Portfolioverwaltung auf Einzelkundenbasis anbieten. Anleger sollten daher von entsprechenden Angeboten Abstand nehmen.

 

Hier die FMA Österreich Meldung:

Die FMA warnt vor Angeboten der Zukunft Treuhand

Veröffentlichungsdatum: |

Kategorien:

  • Warnung

Die FMA warnt vor dem Abschluss von Geschäften mit

Zukunft Treuhand

Web: www.zukunfttreuhand.com

E-Mail: support@zukunfttreuhand.com

Dieser Anbieter hat keine Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich zu erbringen und darf daher Portfolioverwaltung durch Verwaltung von Portfolios auf Einzelkundenbasis mit einem Ermessensspielraum im Rahmen einer Vollmacht des Kunden, sofern das Kundenportfolio ein oder mehrere Finanzinstrumente enthält, gemäß § 3 Abs 2 Z 2 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 nicht anbieten.

Diese Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.

Wer in Österreich Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA). Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der FMA zugelassen ist, finden Sie in der der FMA.

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von Autor: Red. TB
am: Freitag, 07.08.2026

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