Während TGI-Vertreter und Vertriebspartner weiterhin von finanzieller Freiheit, monatlichen Rabattzahlungen und dem Weg zu fünfstelligen Monatseinkommen sprechen, wächst gleichzeitig der regulatorische Druck auf das Unternehmen. Die deutsche BaFin hat bereits bestimmte Rabattmodelle der TGI AG untersagt. Auch die österreichische Finanzmarktaufsicht beobachtet das Geschäftsmodell kritisch. Zudem beschäftigen sich die Behörden in Liechtenstein seit geraumer Zeit mit verschiedenen Aspekten des Unternehmens.
Besonders bemerkenswert ist dabei der Kontrast zwischen den öffentlichen Werbeauftritten und den regulatorischen Entwicklungen.
In einem TGI-TV-Interview schildert Marc Götz seinen Weg vom Finanzberater zum erfolgreichen TGI-Vertriebspartner. Er berichtet von mehreren tausend Kunden und Vertriebspartnern, monatlichen Einkommensmöglichkeiten bis hin zu fünfstelligen Beträgen sowie den Vorteilen des TGI-Geschäftsmodells. Wiederholt wird die Botschaft vermittelt, dass Kunden mit TGI eine attraktive Alternative zu klassischen Finanzprodukten erhalten würden.
Gleichzeitig bleiben zentrale Fragen unbeantwortet.
Die BaFin vertritt die Auffassung, dass bestimmte TGI-Angebote nicht als klassischer Goldhandel einzustufen seien, sondern Merkmale einer regulierten Vermögensanlage aufweisen könnten. Genau deshalb untersagte die Behörde den öffentlichen Vertrieb bestimmter Modelle in Deutschland. Kritiker verweisen darauf, dass Kunden ihr Geld einzahlen, das Gold aber teilweise erst Jahre später erhalten sollen. Zudem werden erhebliche Preisnachlässe beziehungsweise „Rabatte“ in Aussicht gestellt.
Für Anleger stellt sich daher die entscheidende Frage: Handelt es sich tatsächlich um einen gewöhnlichen Goldkauf oder um ein komplexes Finanzprodukt mit entsprechenden Risiken?
Auch im Interview fällt auf, dass immer wieder von „Rabatten“, „Einkommensmöglichkeiten“ und Empfehlungsstrukturen gesprochen wird. Kritische Themen wie die Maßnahmen der Finanzaufsicht, die Beobachtung durch Behörden oder die öffentliche Kritik an dem Geschäftsmodell werden dagegen nicht thematisiert.
Daraus ergeben sich einige berechtigte Fragen an Marc Götz:
- Was halten Sie von der Entscheidung der BaFin, bestimmte TGI-Rabattmodelle zu untersagen?
- Teilen Sie die Einschätzung der Aufsichtsbehörden, dass hier möglicherweise kein klassischer Goldkauf vorliegt?
- Welche konkreten Informationen geben Sie heute Interessenten zu den behördlichen Maßnahmen in Deutschland und Österreich?
- Wie bewerten Sie die Tatsache, dass Verbraucherschützer und Finanzaufsichten erhebliche Transparenzfragen aufwerfen?
- Was sagen Sie zu den Ermittlungen und Maßnahmen der Behörden beziehungsweise der Staatsanwaltschaft in Vaduz?
- Halten Sie es für ausreichend, ausschließlich die Chancen des Modells hervorzuheben, ohne gleichzeitig die regulatorischen Risiken ausführlich zu erläutern?
- Würden Sie heute einem neuen Kunden ausdrücklich empfehlen, die Warnungen der Aufsichtsbehörden vor einer Investitionsentscheidung vollständig zu lesen?
Gerade weil Marc Götz im Interview mehrfach betont, dass Transparenz, Vertrauen und Kundennutzen für ihn im Mittelpunkt stehen, wäre eine öffentliche Stellungnahme zu diesen Fragen ein wichtiger Beitrag zur Aufklärung potenzieller Anleger. Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, dürfte die Diskussion um TGI nicht verstummen.

