FMA warnt vor sechs Anbietern: Diese Finanzangebote sollten Anleger kennen

FMA warnt vor sechs Anbietern: Diese Finanzangebote sollten Anleger kennen

Veröffentlicht

Freitag, 23.10.2026
von Red. TB

Die österreichische Finanzmarktaufsicht hat im Zeitraum 10. bis 23. Oktober 2026 nach dem bei der Recherche abrufbaren Veröffentlichungsstand sechs Investorenwarnungen veröffentlicht. Sie betreffen unerlaubte Bank- und Wertpapiergeschäfte sowie den Vertrieb eines Alternativen Investmentfonds. Die jüngste gefundene Warnung stammt vom 22. Oktober. FMA Österreich

Gatefund Bank – Warnung vom 22. Oktober: Der Anbieter mit angeblichem Sitz in Wien besitzt laut FMA keine Berechtigung für die genannten Bankgeschäfte in Österreich. Er darf weder fremde Gelder zur Verwaltung oder als Einlagen entgegennehmen noch das in der Warnung bezeichnete Girogeschäft anbieten. Ein österreichischer Standort im Internetauftritt ersetzt somit keine Bankkonzession. FMA Österreich

esmartfinance – Warnung vom 21. Oktober: Die Finanzaufsicht untersagt dem in der Veröffentlichung bezeichneten Anbieter mangels entsprechender Berechtigung sowohl die Anlageberatung als auch die Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden in Österreich. Die Warnung benennt einen konkreten Internetauftritt und eine bestimmte E-Mail-Struktur; sie sollte deshalb nicht pauschal auf ähnlich benannte Unternehmen übertragen werden. FMA Österreich

Velmato Edge – Warnung vom 21. Oktober: Auch diesem Anbieter fehlt nach Angaben der FMA die Berechtigung, in Österreich die Ausführung von Kundenaufträgen als konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistung anzubieten. Die Veröffentlichung bezieht sich auf einen konkret bezeichneten Werbeauftritt. FMA Österreich

Alliston-Westbury – Warnung vom 20. Oktober: Die FMA warnt ausdrücklich vor Geschäftsabschlüssen mit diesem Anbieter. Er ist nicht berechtigt, die in der Bekanntmachung genannte Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden in Österreich anzubieten. FMA Österreich

M3 DAO – Warnung vom 19. Oktober: Hier steht das Produkt „MarsProtocol“ im Mittelpunkt. Die FMA stuft es als Alternativen Investmentfonds ein. M3 DAO besitzt laut Behörde keine Berechtigung, dieses Produkt in Österreich zu vertreiben. Die Warnung betrifft damit eine konkrete aufsichtsrechtliche Einordnung und Vertriebsberechtigung. FMA Österreich

Bull Trade24 Ltd – Warnung vom 12. Oktober: Der Anbieter mit angeblichem Sitz in London darf laut FMA in Österreich keine Ausführung von Aufträgen für Rechnung von Kunden anbieten. Auch hier fehlt die erforderliche Berechtigung für die bezeichneten Wertpapiergeschäfte. FMA Österreich

Was die Warnungen bedeuten: Die behördlichen Veröffentlichungen benennen fehlende Berechtigungen für bestimmte Finanzgeschäfte. Sie sind nicht mit einem strafgerichtlichen Betrugsurteil gleichzusetzen. Für Anleger sind sie dennoch ein deutliches Signal, die jeweilige Geschäftsbeziehung kritisch zu prüfen. Umgekehrt bedeutet das Fehlen einer Warnung keine behördliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Entscheidend bleibt, ob der konkrete Anbieter für die konkrete Dienstleistung zugelassen ist. oesterreich.gv.at

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 23.10.2026

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