„Nicht noch mehr Geld überweisen“ – Rechtsanwalt Korisek über den richtigen Umgang mit Warnungen der Finanzaufsicht

„Nicht noch mehr Geld überweisen“ – Rechtsanwalt Korisek über den richtigen Umgang mit Warnungen der Finanzaufsicht

Veröffentlicht

Freitag, 25.09.2026
von Red. TB

Interviewer: Herr Rechtsanwalt Korisek, wie ernst sollten Verbraucher eine solche Warnung der Finanzmarktaufsicht nehmen?

Rechtsanwalt Korisek: Eine Warnung einer Finanzaufsichtsbehörde sollte grundsätzlich sehr ernst genommen werden. Wichtig ist allerdings eine genaue Einordnung. Im konkreten Fall teilt die FMA mit, dass Agi Finance SA keine Berechtigung besitzt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Insbesondere ist nach Angaben der Behörde die Vermittlung von Einlagengeschäften nicht gestattet. Das ist eine klare aufsichtsrechtliche Aussage. Es bedeutet jedoch nicht automatisch, dass damit bereits ein Betrug festgestellt oder eine strafrechtliche Schuld nachgewiesen wäre.

Interviewer: Was raten Sie jemandem, der gerade überlegt, bei einem solchen Anbieter Geld anzulegen?

Rechtsanwalt Korisek: Solange Zweifel an der Identität des Vertragspartners oder an der erforderlichen Berechtigung bestehen, sollte kein Geld überwiesen werden. Verbraucher sollten zunächst unabhängig prüfen, mit wem sie überhaupt einen Vertrag schließen würden. Welche juristische Person steht dahinter? Wo befindet sich deren tatsächlicher Sitz? Gibt es einen überprüfbaren Registereintrag? Und verfügt das Unternehmen über die für das konkrete Geschäft erforderliche Erlaubnis? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, sollte überhaupt über eine Zahlung nachgedacht werden.

Interviewer: Die FMA spricht bei Agi Finance SA von einem „angeblichen Sitz“ in der Schweiz und Deutschland. Was bedeutet eine solche Formulierung für Anleger?

Rechtsanwalt Korisek: Eine solche Formulierung sollte jedenfalls Anlass für eine besonders sorgfältige Prüfung sein. Die Angabe einer deutschen oder schweizerischen Adresse auf einer Internetseite beweist für sich genommen noch nicht, dass das Unternehmen dort tatsächlich seinen Sitz hat. Verbraucher sollten Registerangaben, Gesellschaftsbezeichnung, Anschrift und vertretungsberechtigte Personen unabhängig überprüfen.

Interviewer: Was sollte jemand tun, der bereits Geld überwiesen hat?

Rechtsanwalt Korisek: Dann zählt unter Umständen Zeit. Betroffene sollten zunächst ihre Bank kontaktieren und klären, ob eine Überweisung möglicherweise noch gestoppt oder zurückgerufen werden kann. Ob das tatsächlich möglich ist, hängt vom jeweiligen Zahlungsweg und vom konkreten Einzelfall ab.

Gleichzeitig sollten sämtliche Unterlagen gesichert werden: Überweisungsbelege, Kontoangaben, Vertragsunterlagen, E-Mails, Chatverläufe, Telefonnummern, Namen von Ansprechpartnern und Screenshots der Internetseite. Je vollständiger die Dokumentation ist, desto besser lässt sich anschließend prüfen, welche weiteren Schritte möglich sind.

Interviewer: Und wenn der vermeintliche Berater plötzlich eine weitere Zahlung verlangt?

Rechtsanwalt Korisek: Dann sollte man besonders vorsichtig sein. Betroffene sollten keinesfalls allein deshalb weiteres Geld überweisen, weil ihnen anschließend eine Auszahlung oder die Freigabe ihres bisherigen Geldes versprochen wird.

Das gilt beispielsweise für Forderungen, die als angebliche Gebühren, Steuern, Provisionen oder Freischaltungskosten bezeichnet werden. Eine solche Forderung sollte zunächst unabhängig geprüft werden.

Interviewer: Warum ist gerade diese Situation für Betroffene so gefährlich?

Rechtsanwalt Korisek: Wer bereits viel Geld investiert hat, möchte verständlicherweise verhindern, dass dieses Geld verloren ist. Genau deshalb kann die Bereitschaft entstehen, noch einmal nachzuzahlen. Man denkt: Wenn ich jetzt diesen letzten Betrag überweise, bekomme ich mein Geld zurück.

Von diesem Gedanken sollte man sich nicht zu weiteren Zahlungen verleiten lassen. Bereits entstandene Verluste werden nicht dadurch kleiner, dass ungeprüft zusätzliches Geld überwiesen wird.

Interviewer: Welche Beweise sollten Betroffene sichern?

Rechtsanwalt Korisek: Im Zweifel sollte alles dokumentiert werden. Wichtig sind insbesondere Verträge, E-Mails, Chatnachrichten, Telefonnummern, Überweisungsbelege und Kontodaten.

Auch Screenshots der Webseite können hilfreich sein. Internetauftritte können verändert werden oder verschwinden. Deshalb sollte dokumentiert werden, welche Aussagen zum Unternehmen, zu einer Geldanlage oder zu möglichen Renditen beziehungsweise Auszahlungen gemacht wurden.

Zusätzlich empfehle ich, den zeitlichen Ablauf festzuhalten: Wann fand der erste Kontakt statt? Wer hat angerufen? Welche Aussagen wurden gemacht? Wann wurde welcher Betrag auf welches Konto überwiesen?

Interviewer: Welche Rolle spielt das Konto, auf das ein Anleger überweisen soll?

Rechtsanwalt Korisek: Die Bankverbindung kann ein wichtiger Bestandteil der Prüfung sein. Verbraucher sollten darauf achten, wer als Kontoinhaber beziehungsweise Zahlungsempfänger genannt wird und ob dieser Name zum angeblichen Vertragspartner passt.

Besondere Aufmerksamkeit ist angebracht, wenn plötzlich auf Konten anderer Unternehmen oder Personen überwiesen werden soll oder wenn sich Bankverbindungen mehrfach ändern. Welche rechtlichen Konsequenzen daraus folgen können, muss allerdings anhand des konkreten Sachverhalts geprüft werden.

Interviewer: Viele Verbraucher lassen sich von einer professionell gestalteten Internetseite überzeugen. Ist das ein Fehler?

Rechtsanwalt Korisek: Eine professionell aussehende Internetseite ist jedenfalls kein Beweis für eine aufsichtsrechtliche Zulassung oder für die Seriosität eines Finanzangebots.

Logos, Bilder von Bürogebäuden, vermeintliche Auszeichnungen oder professionell gestaltete Vertragsunterlagen können eine unabhängige Überprüfung nicht ersetzen.

Entscheidend ist, ob die dahinterstehenden Angaben tatsächlich nachvollziehbar sind.

Interviewer: Was halten Sie von besonders attraktiven Festgeld- oder Einlagenangeboten?

Rechtsanwalt Korisek: Je attraktiver ein Angebot im Vergleich zum Markt erscheint, desto genauer sollte man hinschauen. Vor allem sollte geprüft werden, wer das Geld tatsächlich erhält und welche rechtliche Konstruktion hinter dem Angebot steht.

Begriffe wie „Festgeld“, „Einlage“, „sicher“ oder „garantiert“ dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass letztlich der konkrete Vertrag entscheidend ist.

Verbraucher sollten deshalb nicht nur auf einen beworbenen Zinssatz schauen, sondern insbesondere auf den tatsächlichen Vertragspartner und dessen Berechtigung.

Interviewer: Reicht eine normale Internetsuche nach dem Firmennamen?

Rechtsanwalt Korisek: Nein. Eine Suchmaschine kann Hinweise liefern, ersetzt aber keine Prüfung offizieller Quellen.

Gerade bei Finanzgeschäften sollte geprüft werden, welche Angaben sich in offiziellen Unternehmensregistern und bei den zuständigen Finanzaufsichtsbehörden finden.

Bei grenzüberschreitenden Angeboten kann es notwendig sein, die Angaben in mehreren Staaten zu überprüfen.

Interviewer: Wann sollte ein Anleger einen Rechtsanwalt einschalten?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn bereits größere Beträge überwiesen wurden, eine vereinbarte Auszahlung verweigert wird oder plötzlich weitere Zahlungen verlangt werden, sollte der Sachverhalt zeitnah geprüft werden.

Dabei sollte niemand pauschale Versprechen erwarten. Ob Geld zurückgeholt werden kann und gegen wen möglicherweise Ansprüche bestehen, hängt immer vom konkreten Fall ab.

Je früher allerdings Zahlungswege, Vertragspartner und die vorhandene Kommunikation gesichert werden, desto besser lässt sich beurteilen, welche Möglichkeiten bestehen.

Interviewer: Wann sollte die Polizei eingeschaltet werden?

Rechtsanwalt Korisek: Wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Straftat bestehen, sollte auch eine Strafanzeige geprüft werden. Dafür ist eine möglichst vollständige Dokumentation hilfreich.

Wichtig ist aber auch hier die rechtliche Trennung: Eine Warnung der Finanzaufsicht ist für sich genommen noch kein strafrechtlicher Schuldspruch. Ob tatsächlich eine Straftat vorliegt, müssen die zuständigen Ermittlungsbehörden feststellen.

Interviewer: Was ist Ihr wichtigster Rat für Menschen, die auf die aktuelle FMA-Warnung zu Agi Finance SA stoßen?

Rechtsanwalt Korisek: Wer noch kein Geld überwiesen hat, sollte zunächst vollständig und unabhängig prüfen, wer hinter dem Angebot steht und ob die erforderlichen Berechtigungen vorhanden sind.

Wer bereits gezahlt hat, sollte sich nicht zu weiteren Zahlungen drängen lassen. Stattdessen sollte die eigene Bank kontaktiert, die gesamte Kommunikation gesichert und der Sachverhalt fachkundig geprüft werden.

Gerade bei Geldanlagen sollte Zeitdruck niemals die Grundlage einer Entscheidung sein.

Interviewer: Kann man das auf einen einfachen Grundsatz bringen?

Rechtsanwalt Korisek: Ja: Erst prüfen, wem man sein Geld anvertraut – und erst danach überweisen.

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Peggy_Marco (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 25.09.2026

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