Donald Trump hat CNN, Politico und MS NOW aus dem Weißen Haus ausgeschlossen. Seine Begründung: Die drei Medien verbreiteten aus seiner Sicht „Fake News“. Inzwischen ist aus der Ankündigung Realität geworden – Journalisten der betroffenen Medien wurden am Eingang abgewiesen und Presseausweise eingezogen. Doch darf ein US-Präsident Medienorganisationen wegen ihrer Berichterstattung überhaupt ausschließen? Die Antwort ist komplizierter, als es zunächst klingt.
WASHINGTON – Donald Trump hat eine klare Vorstellung davon, wen er im Weißen Haus nicht mehr sehen möchte.
CNN.
Politico.
MS NOW.
Der US-Präsident erklärte am 18. September, die drei Medienorganisationen wegen ihrer aus seiner Sicht falschen Berichterstattung aus dem Weißen Haus auszuschließen.
Einen einzelnen Bericht, der den Schritt ausgelöst habe, nannte Trump nicht.
Vielmehr gehe es um die Berichterstattung der vergangenen Jahre.
Am folgenden Tag wurde die Ankündigung umgesetzt.
Reporter der drei Medien wurden nach Angaben der Organisationen nicht mehr auf das Gelände gelassen. Ihre Presseausweise wurden eingezogen.
Damit ist aus einem politischen Streit über Berichterstattung eine handfeste verfassungsrechtliche Auseinandersetzung geworden.
Trump: Ich muss sie nicht hereinlassen
Trump selbst sieht seine Entscheidung offenbar relativ unkompliziert.
Er argumentiert, die betroffenen Medien verbreiteten „Fake News“.
Auf die Frage, ob sein Vorgehen vor Gericht Bestand haben werde, zeigte sich der Präsident allerdings weniger eindeutig.
Das werde man sehen, erklärte Trump.
Es könne letztlich auch davon abhängen, bei welchem Richter der Fall lande.
Grundsätzlich vertritt Trump die Auffassung, dass er Medien, deren Berichterstattung er für falsch hält, keinen Zugang zum Weißen Haus gewähren müsse.
Doch genau an diesem Punkt beginnt das juristische Problem.
Pressefreiheit bedeutet nicht automatisch Zugang zu jedem Raum
Der erste Zusatzartikel zur amerikanischen Verfassung schützt Meinungs- und Pressefreiheit.
Daraus folgt jedoch nicht automatisch, dass jeder Journalist einen Anspruch darauf besitzt, bei jedem Treffen des Präsidenten im Oval Office dabei zu sein.
Bei Veranstaltungen mit stark begrenztem Platz besitzt das Weiße Haus erheblichen Spielraum bei der Auswahl der zugelassenen Journalisten.
Anders kann die Situation aussehen, wenn es um allgemeine Pressebereiche oder Akkreditierungen geht.
Hier können insbesondere zwei Fragen wichtig werden:
Wurde ein Medium wegen seiner politischen beziehungsweise journalistischen Position ausgeschlossen?
Und:
Gab es ein rechtsstaatlich ausreichendes Verfahren für den Entzug der Akkreditierung?
Genau darüber könnten Gerichte nun streiten.
CNN kennt dieses Spiel bereits
Es wäre nicht das erste Mal, dass Trump wegen eines Presseausweises vor Gericht landet.
2018 entzog das Weiße Haus dem damaligen CNN-Korrespondenten Jim Acosta seine Akkreditierung.
Die Regierung begründete dies damals mit Acostas Verhalten bei einer Pressekonferenz.
CNN zog vor Gericht.
Ein Bundesrichter ordnete schließlich an, dass Acostas Presseausweis zunächst wiederhergestellt werden müsse.
Ein wichtiger Punkt war dabei das Verfahren:
Acosta habe keine ausreichende Möglichkeit erhalten, sich gegen den Entzug seiner Akkreditierung zu verteidigen.
Der Fall zeigt allerdings nicht automatisch, dass auch das jetzige Verbot rechtswidrig ist.
Denn die rechtlichen Einzelheiten unterscheiden sich.
Noch komplizierter: der Fall Associated Press
Einen besonders wichtigen Hinweis liefert der aktuelle Rechtsstreit zwischen der Trump-Regierung und der Nachrichtenagentur Associated Press.
Die AP war zuvor von bestimmten Bereichen und Veranstaltungen ausgeschlossen worden, nachdem sie sich geweigert hatte, ihre journalistische Bezeichnung für den Golf von Mexiko entsprechend Trumps Umbenennung in „Gulf of America“ anzupassen.
Ein Bundesrichter entschied zunächst zugunsten der AP.
Seine Argumentation:
Wenn die Regierung bestimmte journalistische Bereiche für Medien öffne, dürfe sie einzelne Journalisten nicht allein wegen ihrer Sichtweise ausschließen.
Doch anschließend kam die nächste Instanz.
Und dort wurde es kompliziert.
Berufungsgericht stärkte teilweise das Weiße Haus
Ein Berufungsgericht hob wesentliche Teile der vorherigen Entscheidung mit einer 2:1-Mehrheit wieder auf.
Die Mehrheit argumentierte, dass Gerichte nicht ohne Weiteres in die Befugnisse des Präsidenten eingreifen dürften, wenn es beispielsweise darum gehe, welche Journalisten bei räumlich begrenzten Terminen im Oval Office oder im sogenannten Pressepool teilnehmen.
Gleichzeitig zog das Gericht Grenzen.
So wurde insbesondere unterschieden zwischen kleinen, besonders exklusiven Veranstaltungen und größeren Bereichen, in denen grundsätzlich mehr Journalisten Platz finden können.
Außerdem war die AP trotz ihrer Einschränkungen nicht vollständig aus den allgemeinen Pressebereichen des Weißen Hauses ausgeschlossen worden.
Und genau dieser Unterschied könnte für CNN, Politico und MS NOW entscheidend werden.
Trumps neues Verbot geht möglicherweise weiter
Denn Trumps aktuelle Anordnung scheint breiter angelegt zu sein.
Die drei Medien wurden nicht lediglich aus einem einzelnen Pressepool oder von einer bestimmten Veranstaltung ausgeschlossen.
Am Samstag wurden ihre Reporter am Zugang zum Gelände abgewiesen.
Das könnte juristisch einen erheblichen Unterschied machen.
Denn selbst das Berufungsgericht, das der Trump-Regierung im AP-Verfahren teilweise entgegenkam, unterschied zwischen exklusiven Präsidententerminen und allgemeineren Pressebereichen.
Die Kernfrage könnte deshalb lauten:
Darf der Präsident entscheiden, wer bei einem kleinen Termin im Oval Office dabei ist?
Möglicherweise besitzt er dort beträchtlichen Spielraum.
Aber:
Darf er eine komplette Nachrichtenorganisation wegen ihrer Berichterstattung grundsätzlich aus den Pressebereichen des Weißen Hauses ausschließen?
Diese Frage ist deutlich schwieriger.
CNN spricht von rechtswidrigem Angriff
CNN bezeichnet das Vorgehen als rechtswidrigen Angriff auf ein verfassungsrechtlich geschütztes Recht.
Der Sender kündigte an, weiterhin über die Regierung zu berichten.
Auch Politico erklärte, seine Rechte aus dem First Amendment verteidigen zu wollen.
MS NOW kündigte ebenfalls an, notwendige Schritte zum Schutz seiner Pressefreiheit zu prüfen.
Damit ist ein neuer Gerichtsprozess durchaus denkbar.
Trump gewinnt nicht jeden Streit mit Journalisten – aber auch die Medien gewinnen nicht automatisch
Die bisherige Rechtsprechung zeigt vor allem eines:
Eine einfache Antwort gibt es nicht.
Trump beziehungsweise seine Regierung haben in vergleichbaren Auseinandersetzungen Niederlagen erlebt.
Gerichte haben Presseausweise wiederherstellen und Zugangsbeschränkungen aufheben lassen.
Gleichzeitig haben Gerichte dem Präsidenten bei bestimmten Veranstaltungen einen erheblichen Entscheidungsspielraum zugesprochen.
Entscheidend sind deshalb Details:
Wie umfassend ist das Verbot?
Welche Bereiche betrifft es?
Warum wurde es ausgesprochen?
Welche Verfahren wurden eingehalten?
Und wurde eine Nachrichtenorganisation wegen ihrer journalistischen Position beziehungsweise ihrer Berichterstattung benachteiligt?
Am Ende könnte ein Gericht entscheiden
Trump hat bereits deutlich gemacht, dass er selbst nicht sicher behauptet, sein Verbot werde sämtliche gerichtlichen Prüfungen überstehen.
CNN, Politico und MS NOW wiederum sehen ihre verfassungsmäßigen Rechte verletzt.
Damit treffen zwei Prinzipien aufeinander:
Auf der einen Seite besitzt ein Präsident erheblichen Spielraum bei der Organisation seines unmittelbaren Arbeitsumfelds und begrenzter Pressetermine.
Auf der anderen Seite schützt das First Amendment Medien davor, allein wegen unerwünschter Berichterstattung staatlich sanktioniert zu werden.
Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht:
Mag Donald Trump CNN, Politico und MS NOW?
Darauf dürfte die Antwort inzwischen ziemlich eindeutig sein.
Die juristisch interessante Frage lautet:
Wie weit darf ein Präsident gehen, wenn aus seiner Kritik an Medien ein staatlich durchgesetztes Zugangsverbot wird?
Genau darauf gibt es bislang keine abschließende Antwort.
Und deshalb könnte aus drei eingezogenen Presseausweisen schon bald ein Fall werden, bei dem amerikanische Gerichte die Grenzen zwischen Präsidentenmacht und Pressefreiheit neu vermessen müssen.


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