In der österreichischen Innenpolitik haben in den vergangenen Stunden vor allem zwei Themen neue Dynamik bekommen: die geplante Reform des Sexualstrafrechts und der weiter zunehmende Widerstand aus der Justiz gegen die geplante Bundesstaatsanwaltschaft.
SPÖ legt Entwurf für „Nur Ja heißt Ja“ vor
Bei der Reform des Sexualstrafrechts wird es konkret. Nach einem am Donnerstagabend bekannt gewordenen Entwurf soll künftig nicht mehr entscheidend sein, ob eine sexuelle Handlung ausdrücklich „gegen den Willen“ einer Person vorgenommen wurde. Stattdessen soll das fehlende Einverständnis in den Mittelpunkt rücken.
Der SPÖ-Entwurf, der sich mittlerweile in den Koalitionsverhandlungen befindet, sieht dafür eine entscheidende Änderung vor: Die bisherige Formulierung „gegen deren Willen“ soll durch „ohne deren Einverständnis“ ersetzt werden. Damit würde Österreich stärker zum sogenannten Zustimmungsprinzip – bekannt unter dem Schlagwort „Nur Ja heißt Ja“ – wechseln.
Die politische Tragweite ist erheblich. In Strafverfahren würde damit stärker die Frage in den Mittelpunkt rücken, ob tatsächlich eine Zustimmung zur sexuellen Handlung vorlag. Hintergrund der Reform ist unter anderem die Kritik, dass das geltende Recht Situationen wie Schockstarre oder sogenanntes „Freezing“ nicht ausreichend berücksichtige.
Der Gesetzesentwurf ist allerdings noch kein beschlossenes Gesetz. Er befindet sich zunächst in der Abstimmung innerhalb der Regierungskoalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS.
Bundesstaatsanwaltschaft gerät immer stärker unter Druck
Der zweite große innenpolitische Konflikt betrifft die geplante Bundesstaatsanwaltschaft.
Am Donnerstagabend verschärfte Margit Wachberger, Leiterin der Generalprokuratur, ihre Kritik am Regierungsmodell. Im ORF erklärte sie, die Politik habe nach ihrer Einschätzung auch mit der geplanten Reform weiterhin erheblichen Einfluss – sowohl bei der Bestellung des Leitungsgremiums als auch im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren.
Eigentlich soll die neue Bundesstaatsanwaltschaft genau das Gegenteil erreichen: Die Weisungsspitze für Staatsanwaltschaften soll vom Justizministerium weg und auf eine unabhängige Behörde übertragen werden.
Geplant ist derzeit eine dreiköpfige Spitze. Gerade deren Bestellung unter Beteiligung des Nationalrats sorgt aber seit Wochen für massive Kritik. Die Generalprokuratur, Staatsanwältevertreter und mehrere Juristen warnen davor, dass politischer Einfluss dadurch nicht beseitigt, sondern möglicherweise lediglich verlagert werde.
Politisch heikel ist das auch deshalb, weil die Regierung für zentrale Teile der Reform eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Die Grünen haben dem vorliegenden Modell bereits die Zustimmung verweigert, solange es nicht wesentlich verändert wird.
Damit steht eines der Prestigeprojekte der Regierung vor schwierigen Verhandlungen.
Politischer Herbst beginnt mit zwei großen Justizfragen
Die beiden Themen könnten Österreichs Innenpolitik in den kommenden Wochen maßgeblich beschäftigen.
Beim Sexualstrafrecht geht es um eine grundsätzliche Neudefinition sexueller Selbstbestimmung. Bei der Bundesstaatsanwaltschaft wiederum um eine der zentralen Fragen des Rechtsstaats: Wie unabhängig sollen Staatsanwälte von der Politik tatsächlich sein?
In beiden Fällen liegen nun konkrete politische Vorhaben auf dem Tisch – beschlossen ist jedoch noch keines davon.
Stand: 28. August 2026, ca. 04.30 Uhr


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