Meta soll 942 Millionen Dollar zahlen – offenbar war „Wir tun unser Bestes“ dem Gericht zu wenig

Meta soll 942 Millionen Dollar zahlen – offenbar war „Wir tun unser Bestes“ dem Gericht zu wenig

Veröffentlicht

Freitag, 07.08.2026
von Red. TB

Meta hat in den USA erneut Ärger wegen des Schutzes von Kindern und Jugendlichen. Ein Richter in New Mexico ordnete an, dass der Konzern weitere 567 Millionen Dollar zahlen muss. Zusammen mit einer bereits zuvor verhängten Zahlung von 375 Millionen Dollar macht das 942 Millionen Dollar.

Für einen Konzern, der mit Facebook, Instagram, WhatsApp und Threads Milliarden verdient, ist das zwar kein finanzieller Weltuntergang. Als freundliche Erinnerung daran, dass Kinder vielleicht mehr sind als besonders ausdauernde Werbekonsumenten, dürfte die Summe aber durchaus verstanden werden.

Richter Bryan Biedscheid bezeichnete Meta sogar als eine Art „öffentliche Belastung“. Sein Vergleich fiel bemerkenswert deutlich aus: Meta sei im Grunde wie eine Fabrik. Nur dass statt Rauch aus Schornsteinen psychische Schäden, sexuelle Ausbeutung und andere Risiken für Minderjährige produziert würden.

Meta sieht das naturgemäß anders.

Das Unternehmen kündigte Berufung an und erklärte, man arbeite hart daran, Nutzer zu schützen, problematische Inhalte zu entfernen und Jugendliche online sicher zu halten. Das ist inzwischen ungefähr die Standardantwort großer Plattformbetreiber: Man investiere enorm viel in Sicherheit, bedauere jeden Einzelfall und sei gleichzeitig völlig überrascht, dass Gerichte trotzdem unzufrieden sind.

Der Fall geht auf eine Klage des Bundesstaates New Mexico aus dem Jahr 2023 zurück. Der Vorwurf: Meta habe Kinder und Jugendliche nicht nur unzureichend geschützt, sondern sie durch seine Empfehlungsalgorithmen teilweise sogar gezielt in Richtung problematischer Inhalte und Kontakte gelenkt.

Das ist besonders unangenehm, weil Empfehlungsalgorithmen eigentlich dafür gedacht sind, Nutzer möglichst lange auf einer Plattform zu halten.

Oder anders gesagt: Das System soll herausfinden, was Menschen interessiert, damit sie nicht auf die absurde Idee kommen, das Handy wegzulegen.

Nach Ansicht des Gerichts funktionierte dieses Prinzip bei Minderjährigen teilweise nur leider etwas zu gut. Jugendliche seien dadurch mit schädlichen Inhalten, sexuellen Kontakten und anderen Risiken konfrontiert worden.

Das Gericht stellte bereits in einer früheren Phase fest, dass Meta wiederholt gegen Verbraucherschutzrecht verstoßen habe.

Nun soll der Konzern tief in die Tasche greifen.

Rund 420 Millionen Dollar der neuen Zahlung sollen in Programme fließen, die bereits entstandene Schäden behandeln. Finanziert werden sollen unter anderem psychologische Betreuung, therapeutische Angebote und andere Hilfen für betroffene Kinder und Jugendliche.

Ein bemerkenswerter Kreislauf: Erst verdient ein Unternehmen mit maximaler Aufmerksamkeit Geld, dann wird ein Teil dieses Geldes dafür verwendet, die Schäden übermäßiger oder problematischer Nutzung wieder zu behandeln.

Auch Lehrer, medizinisches Personal und andere Fachkräfte sollen Unterstützung und Schulungen erhalten.

Damit nicht genug: Das Gericht ordnete zusätzlich mehrere konkrete Änderungen an.

Konten von Minderjährigen sollen Erwachsenen künftig nicht mehr empfohlen werden. Erwachsene sollen Jugendliche nicht ohne Weiteres anschreiben können. Nacktbilder minderjähriger Nutzer sollen blockiert werden. Erwachsene, die sich an sexueller Ausbeutung von Kindern beteiligen, sollen nach einem einzigen Verstoß ausgeschlossen werden.

Man könnte meinen, manche dieser Regeln wären bereits seit Jahren selbstverständlich.

Offenbar brauchte es dafür aber erst ein Gerichtsurteil über fast eine Milliarde Dollar.

Auch die berühmten „Gefällt mir“-Zahlen sollen für Nutzer unter 18 Jahren verschwinden.

Push-Benachrichtigungen dürfen nachts zwischen 22.00 und 7.00 Uhr nicht mehr verschickt werden. Während des Schuljahres soll auch zwischen 8.00 und 15.00 Uhr Ruhe herrschen.

Für Jugendliche könnte das eine völlig neue Erfahrung werden: mehrere Stunden lang kein digitales Signal, das ihnen mitteilt, dass irgendjemand irgendwo etwas gepostet hat, das angeblich sofort ihre Aufmerksamkeit verdient.

Besonders interessant ist die geplante Nutzungsgrenze. Minderjährige sollen Facebook und Instagram gemeinsam höchstens 90 Stunden pro Monat verwenden dürfen.

Das sind ungefähr drei Stunden täglich.

In anderen Lebensbereichen würde man drei Stunden pro Tag vermutlich bereits als intensive Beschäftigung bezeichnen. Im Social-Media-Zeitalter gilt das offenbar schon als staatlich verordnete Zurückhaltung.

Meta selbst hält die Vorwürfe weiterhin für unfair und will sich juristisch wehren.

Das Unternehmen betont, es habe umfangreiche Schutzmaßnahmen eingeführt und arbeite kontinuierlich daran, Jugendliche besser zu schützen.

Die Gerichte scheinen sich allerdings zunehmend weniger von Versprechen beeindrucken zu lassen und interessieren sich stattdessen dafür, wie die Plattformen tatsächlich funktionieren.

Für Meta kommt das Urteil zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Der Konzern sieht sich in den USA mit Tausenden ähnlichen Klagen konfrontiert. Auch in Los Angeles verlor das Unternehmen bereits ein vergleichbares Verfahren.

Und schon in der kommenden Woche beginnt in Kalifornien der nächste große Prozess. Fast drei Dutzend US-Bundesstaaten werfen Meta dort Verstöße gegen Kinder- und Datenschutzgesetze vor.

Mark Zuckerbergs juristische Terminplanung dürfte damit mindestens ebenso gut gefüllt sein wie der Instagram-Feed eines Teenagers.

Besonders bedeutsam ist das Urteil aus New Mexico auch deshalb, weil offenbar erstmals ein Social-Media-Konzern wegen seiner Auswirkungen als „public nuisance“, also als Gefahr beziehungsweise Belastung für die Allgemeinheit, eingestuft wurde.

Das könnte weitreichende Folgen haben.

Denn wenn sich diese Argumentation durchsetzt, könnten Plattformen künftig nicht mehr nur für einzelne Datenschutzverstöße oder problematische Inhalte verantwortlich gemacht werden, sondern für die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer gesamten Geschäftsmodelle.

Für Meta wäre das unangenehm.

Für die Gerichte lautet die Frage zunehmend: Wie viel Verantwortung trägt ein Unternehmen, dessen Algorithmen gezielt darauf optimiert sind, Menschen möglichst lange vor dem Bildschirm zu halten?

Meta dürfte darauf weiterhin antworten: sehr viel Verantwortung – aber bitte möglichst ohne Rechnung.

Das Gericht in New Mexico hat nun eine geschickt formuliert.

942 Millionen Dollar.

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Artapixel (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 07.08.2026

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