Die geplante Bundesstaatsanwaltschaft soll Österreichs Justiz unabhängiger machen. So zumindest die Idee. Der aktuelle Entwurf scheint jedoch eher nach dem Prinzip zu funktionieren: unabhängig, solange das Parlament mitreden darf.
Die Oberstaatsanwaltschaften Innsbruck und Graz sowie die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zeigen sich jedenfalls wenig begeistert. In Innsbruck fällt das Urteil besonders charmant aus: Der Gesetzesentwurf sei „strikt abzulehnen“.
Ein Hauptproblem ist die geplante Amtszeit von sechs Jahren. Das sei viel zu kurz, meinen die Kritiker. Besser wären zwölf Jahre oder gleich eine unbefristete Bestellung. Schließlich braucht echte Unabhängigkeit offenbar länger als eine durchschnittliche Legislaturperiode.
Auch das Ernennungsverfahren sorgt für Kopfschütteln. In der Kommission sollen unter anderem Notare und Rechtsanwälte sitzen. Die WKStA wundert sich darüber, weil Rechtsanwälte beruflich nun einmal die Interessen ihrer Mandanten vertreten und nicht automatisch als völlig interessenfreie Wesen vom Himmel fallen.
Besonders heikel ist die Rolle des Nationalrats. Dieser soll vorgeschlagene Kandidaten ablehnen können. Damit würde die Politik bereits bei der Bestellung jener Person mitmischen, die später möglicherweise gegen Politiker ermitteln soll.
Die WKStA stellt dazu eine unangenehm einfache Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Staatsanwalt, der heute gegen Politiker ermittelt, später von genau deren Parteien zum obersten Ermittler gewählt wird?
Die Antwort dürfte irgendwo zwischen „sportlich“ und „viel Glück“ liegen.
Auch die geplante parlamentarische Kontrolle laufender Strafverfahren stößt auf Kritik. Parteipolitiker könnten sich dadurch über Ermittlungen informieren, die womöglich ihre eigenen Reihen betreffen.
Das wäre dann ungefähr so, als dürfte der Angeklagte beim Verhör gelegentlich die Fragen aussuchen.
Die Justizministerin zeigt sich zumindest offen für Änderungen. Bis Ende August läuft die Begutachtung. Danach wird man sehen, ob aus der Bundesstaatsanwaltschaft tatsächlich eine unabhängige Behörde wird oder nur eine neue Institution mit besonders langem politischen Verlängerungskabel.
Für die Umsetzung wäre ohnehin eine Zwei-Drittel-Mehrheit nötig. Da sowohl FPÖ als auch Grüne Kritik üben, könnte der Entwurf am Ende unabhängig scheitern – und zwar ganz ohne Bundesstaatsanwalt.


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