Das Bundesverwaltungsgericht braucht mehr Personal. Zwanzig zusätzliche Planstellen wären nötig, sagt Gerichtspräsident Christian Filzwieser.
Die Stellen waren angeblich sogar schon vorgesehen. Nur „materialisiert“ haben sie sich bisher nicht.
Na geh, das ist in Österreich nichts Ungewöhnliches.
Auch die Verwaltungsreform, die Entbürokratisierung und die Vereinfachung des Steuerrechts sind seit Jahren irgendwo unterwegs. Vermutlich liegen sie gemeinsam mit den zwanzig Planstellen in einem Aktenschrank, für den niemand den Schlüssel hat.
30.550 neue Verfahren – aber Hauptsache, die Folgenabschätzung passt
Im Jahr 2025 sind beim Bundesverwaltungsgericht 30.550 neue Verfahren eingegangen. Das waren um 25 Prozent mehr als im Vorjahr.
Dazu kommen ständig neue Zuständigkeiten: Informationsfreiheit, Änderungen im Asylrecht, Messengerüberwachung und wahrscheinlich demnächst noch die behördliche Überprüfung, ob ein Auskunftsbegehren zur Überprüfung eines Prüfverfahrens rechtzeitig überprüft worden ist.
Der Gesetzgeber beschließt also neue Aufgaben und schreibt in die wirkungsorientierte Folgenabschätzung hinein, dass dafür zusätzliches Personal nötig sein wird.
Dann wird das Gesetz beschlossen.
Die Aufgaben kommen.
Die Verfahren kommen.
Nur das Personal sagt offenbar: „Heute leider nicht.“
Das ist österreichische Verwaltungskunst in Reinkultur. Man bestellt zehn Richterstellen und zehn weitere Planstellen, bekommt aber nur die Bestellbestätigung.
Vielleicht hilft künstliche Intelligenz
Natürlich braucht das Gericht echte Mitarbeiter und Richter. Aber wenn die versprochenen Menschen schon nicht auftauchen, könnte man wenigstens eine künstliche Intelligenz einstellen.
Die braucht keine Planstelle, keinen Parkplatz und keinen Antrag auf Bildschirmarbeitsbrille.
Sie könnte Akten sortieren, Fristen überwachen, Entscheidungen vergleichen und den Richtern sagen, wo eine Behörde wieder einmal vergessen hat, den Sachverhalt zu ermitteln.
Die KI öffnet den Akt und meldet nach drei Sekunden:
„Von 286 Seiten sind 214 doppelt. Die Begründung besteht aus Textbausteinen. Die entscheidende Zeugenaussage fehlt. Bitte zurück an die Behörde.“
Der menschliche Richter könnte dann einfach auf „Stimmt“ klicken.
Schon wäre Österreich digitalisiert.
Endlich verständliche Urteile
Der größte Vorteil von KI wäre aber nicht einmal die Geschwindigkeit.
Es wäre die Sprache.
Manche Entscheidungen lesen sich derzeit ungefähr so:
„Unter Bedachtnahme auf die im Rahmen der gebotenen Gesamtbetrachtung nicht außer Acht zu lassenden, jedoch einer isolierten Würdigung nicht zugänglichen entscheidungswesentlichen Umstände war spruchgemäß zu erkennen.“
Eine vernünftige KI würde darunter schreiben:
„Die Behörde hat nicht ordentlich gearbeitet. Der Bescheid wird aufgehoben.“
Das wäre für die Bevölkerung natürlich ein Kulturschock.
Plötzlich könnte jeder verstehen, warum er gewonnen oder verloren hat. Dafür war das österreichische Amtsdeutsch eigentlich nie gedacht.
Ein ordentliches Urteil sollte schließlich nicht nur entscheiden, sondern beim Leser auch den Eindruck hinterlassen, dass mindestens sieben sehr gescheite Leute daran beteiligt waren.
Je weniger man versteht, desto wichtiger muss es sein.
Der digitale Hofrat hat immer Dienst
Die KI hätte außerdem einen entscheidenden Vorteil: Sie kennt keine Amtsstunden.
Sie sagt nicht:
„Der zuständige Kollege ist diese Woche auf Urlaub.“
Sie erklärt nicht:
„Das fällt leider in eine andere Abteilung.“
Und sie legt den Akt auch nicht auf einen Stapel mit der Aufschrift „Dringend“, wo er dann sechs Monate friedlich reifen darf.
Der digitale Hofrat arbeitet rund um die Uhr.
Montag, 8.00 Uhr:
„Neuer Akt eingelangt.“
Montag, 8.01 Uhr:
„Bescheid mangelhaft.“
Montag, 8.02 Uhr:
„Rechtslage geprüft.“
Montag, 8.03 Uhr:
„Entwurf fertig.“
In einer österreichischen Behörde wäre das natürlich hochverdächtig.
Da würde sofort jemand fragen, ob das überhaupt mit der Dienstordnung vereinbar ist.
Fristsetzungsanträge wären plötzlich vermeidbar
Ein weiteres Problem sind die Fristsetzungsanträge. Wenn ein Verfahren zu lange dauert, können Betroffene Druck machen. Das kostet Zeit und am Ende unter Umständen auch Geld.
Eine KI könnte rechtzeitig warnen.
Nach 90 Tagen:
„Dieser Akt wurde seit drei Wochen nicht geöffnet.“
Nach 180 Tagen:
„Die gesetzliche Frist rückt näher.“
Nach 250 Tagen:
„Der Antragsteller hat bereits dreimal höflich nachgefragt.“
Nach 300 Tagen:
„Ich habe das Urteil vorsichtshalber selbst vorbereitet.“
Nach 365 Tagen:
„Herzlichen Glückwunsch. Das Verfahren feiert seinen ersten Geburtstag.“
Man könnte sogar automatisch eine Torte bestellen. Natürlich aus dem Detailbudget für Verfahrenspflege.
Mangelhafte Behördenarbeit sofort erkennen
Besonders hilfreich wäre KI bei Verfahren, in denen Behörden ihre Ermittlungsarbeit elegant an das Gericht weiterreichen.
Die Methode ist bekannt:
Die Behörde prüft nur das Nötigste, erlässt einen Bescheid und wartet ab, ob sich jemand beschwert.
Tut das jemand, landet der Akt beim Verwaltungsgericht. Dort darf man dann Zeugen befragen, Unterlagen beschaffen und den Sachverhalt erstmals vollständig feststellen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Installateur ein Rohr nur halb reparieren und sagen:
„Den Rest macht dann eh das Berufungsgericht.“
Eine KI könnte solche Fälle automatisch kennzeichnen:
„Achtung: Behörde hat geraten statt ermittelt.“
Oder etwas höflicher:
„Die vorgelegte Begründung weist erhebliches Entwicklungspotenzial auf.“
Damit wäre der österreichische Verwaltungston gewahrt.
KI könnte gefährlich konsequent sein
Natürlich hätte der Einsatz künstlicher Intelligenz auch Risiken.
Die KI könnte entdecken, dass zwei fast identische Fälle völlig unterschiedlich entschieden wurden.
Sie könnte feststellen, dass eine Behörde im Jahr 2024 genau das Gegenteil von dem behauptet hat, was sie 2026 für zwingend hält.
Oder sie könnte fragen, warum ein Gesetz so formuliert wurde, dass selbst fünf Juristen sechs verschiedene Meinungen dazu haben.
Das wäre unangenehm.
Eine KI kennt nämlich weder Parteibuch noch Hofratstitel noch die wichtige österreichische Begründung:
„Des war immer schon so.“
Sie würde einfach nach Logik suchen.
Und wenn sie keine findet, schreibt sie möglicherweise:
„Keine nachvollziehbare Begründung vorhanden.“
Damit könnte sie in Österreich ganze Institutionen in Bedrängnis bringen.
Der Richter muss trotzdem entscheiden
Selbstverständlich darf am Ende nicht der Computer allein über Menschen entscheiden.
Die KI soll unterstützen, nicht den Richter ersetzen. Sie kann Akten zusammenfassen, Rechtsquellen finden, Widersprüche markieren und Entwürfe erstellen.
Die Verantwortung muss beim Menschen bleiben.
Aber vielleicht bei einem Menschen, der nicht gleichzeitig 400 Verfahren betreuen, drei Fristen retten und einen Drucker beruhigen muss.
Der ideale Ablauf wäre also:
Die KI liest alles.
Die KI findet die Fehler.
Die KI formuliert einen verständlichen Vorschlag.
Der Richter prüft ihn sorgfältig und entscheidet selbst.
Und am Ende versteht sogar der Bürger, was passiert ist.
Fast schon unheimlich.
Was kostet eigentlich weniger?
Zwanzig neue Stellen kosten Geld. Gute KI-Systeme kosten ebenfalls Geld.
Aber zu wenig Personal kostet auch Geld: durch lange Verfahren, Fristsetzungsanträge, Entschädigungen, Mehrarbeit und Entscheidungen, die später wieder aufgehoben werden.
Der Staat spart also möglicherweise genau dort, wo ihn das Sparen besonders teuer kommt.
Das ist wiederum sehr österreichisch.
Man spart beim Dach, bis es hineinregnet. Dann stellt man Kübel auf und gründet eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung der Feuchtigkeitsentwicklung.
Fazit
Das Bundesverwaltungsgericht braucht die versprochenen zwanzig Planstellen. Punkt.
Wer Gerichten ständig neue Aufgaben überträgt, muss ihnen auch genügend Personal geben. Alles andere ist Gesetzgebung nach dem Prinzip:
„Hier haben Sie noch drei Koffer. Der Zug fährt in zwei Minuten. Einen Träger gibt es leider nicht.“
Zusätzlich sollte der Einsatz künstlicher Intelligenz endlich vernünftig geregelt und ausgebaut werden.
KI könnte Fristen kontrollieren, Akten ordnen, Behördenfehler erkennen und Urteile verständlicher machen. Die letzte Entscheidung muss weiterhin ein unabhängiger Richter treffen.
Aber ein Richter mit einer guten KI-Unterstützung wäre vielleicht tatsächlich in der Lage, etwas völlig Revolutionäres zu produzieren:
ein schnelles, logisches und nachvollziehbares Urteil.
In Österreich wäre das keine Verwaltungsreform mehr.
Das wäre ein Wunder.


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