US-Präsident Donald Trump hat den Obersten Gerichtshof gebeten, ein Verleumdungsurteil in Höhe von 83,3 Millionen Dollar zugunsten der Autorin E. Jean Carroll aufzuheben. Seine Anwälte argumentieren, Trump genieße für Äußerungen, die er während seiner Amtszeit gemacht habe, präsidentielle Immunität.
Die Beschwerde ist nach Angaben von CNN bislang noch nicht offiziell beim Supreme Court registriert worden. Sie stützt sich maßgeblich auf eine Entscheidung des Gerichts aus dem Jahr 2024, wonach Präsidenten für bestimmte Amtshandlungen weitreichenden Schutz vor strafrechtlicher Verfolgung genießen.
Trumps Anwälte erklärten, erstmals in der Geschichte der USA sei ein Präsident wegen seines Verhaltens im Amt persönlich zu Schadenersatz verpflichtet worden. Das zuständige Berufungsgericht habe jedoch nicht ausreichend geprüft, ob in diesem Fall die präsidentielle Immunität greife.
Trump fordert außerdem eine Überprüfung der Frage, ob an seiner Stelle die US-Regierung als Beklagte hätte eingesetzt werden müssen. Seine Anwälte verweisen darauf, dass die umstrittenen Äußerungen in einer offiziellen Mitteilung und bei Antworten auf Fragen von Journalisten aus dem Weißen Haus heraus gefallen seien.
Carrolls Anwälte wollten sich zunächst nicht zu dem neuen Antrag äußern.
Das Verfahren betrifft Aussagen Trumps aus dem Jahr 2019. Damals hatte er Carrolls Vorwurf zurückgewiesen, sie in den 1990er-Jahren in einem New Yorker Kaufhaus sexuell angegriffen zu haben. Trump erklärte unter anderem, Carroll entspreche nicht seinem Typ, und warf ihr vor, die Anschuldigungen zur Bewerbung eines Buches erfunden zu haben.
Eine Jury bewertete diese Aussagen als verleumderisch und sprach Carroll 83,3 Millionen Dollar Schadenersatz zu. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte die Summe und bezeichnete sie angesichts der außergewöhnlichen Umstände als angemessen. Zugleich stellte das Gericht fest, Trump habe seinen Anspruch auf präsidentielle Immunität nicht rechtzeitig geltend gemacht.
Der Bundesrichter Denny Chin wies darauf hin, dass die Immunitätsfrage in den ersten drei Jahren des Verfahrens nicht vorgebracht worden sei. Auch der Versuch, nach dem Prozess die US-Regierung an Trumps Stelle als Beklagte einzusetzen, sei zu spät erfolgt.
Das US-Justizministerium hatte angekündigt, sich auf Grundlage des sogenannten Westfall Act in das Verfahren einzuschalten. Dieses Gesetz schützt Bundesbedienstete unter bestimmten Voraussetzungen vor persönlichen Schadenersatzklagen, wenn sie im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben gehandelt haben. Sollte die Regierung Trump als Beklagten ersetzen, könnte dies das Ende von Carrolls Verleumdungsklage bedeuten.
Der Supreme Court hatte erst vor wenigen Wochen eine separate Beschwerde Trumps in einem weiteren Verfahren gegen Carroll abgelehnt. In diesem Fall war er zu fünf Millionen Dollar Schadenersatz verurteilt worden, nachdem eine Jury ihn wegen sexuellen Missbrauchs und Verleumdung haftbar gemacht hatte. Trump bestreitet weiterhin sämtliche Vorwürfe.
Da sich der Oberste Gerichtshof derzeit in der Sommerpause befindet, dürfte er sich frühestens im Herbst mit dem neuen Antrag befassen. Sollte das Gericht den Fall annehmen, wäre eine Entscheidung voraussichtlich erst im kommenden Jahr zu erwarten.


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