Green Finance und Sun Contracting Gruppe – aktueller Überblick

Green Finance und Sun Contracting Gruppe – aktueller Überblick

Veröffentlicht

Mittwoch, 29.07.2026
von Red. TB

Mit „Green Finance“ ist hier nicht der allgemeine Begriff für nachhaltige Finanzierung gemeint, sondern die Green Finance Group mit Gesellschaften in Liechtenstein und Österreich. Sie war wirtschaftlich und über den Vertrieb eng mit der Sun Contracting Gruppe verbunden.

Zusammenhang der beiden Gruppen

Die Sun Contracting Gruppe errichtete und betrieb Photovoltaikanlagen im sogenannten Contracting-Modell. Zur Finanzierung wurden insbesondere Anleihen, qualifizierte Nachrangdarlehen und Aktien an Privatanleger verkauft. Die Green Finance Broker AG fungierte dabei als zentrale Vertriebspartnerin beziehungsweise Vermittlerin von Sun-Contracting-Produkten. Daneben sammelte die Green Finance Gruppe über ihre eigene Finanzierungsgesellschaft Green Finance Capital AG selbst Anlegerkapital ein und leitete dieses innerhalb der Unternehmensgruppe weiter.

Insolvenz der Sun Contracting Gruppe

Über die liechtensteinische Sun Contracting AG und die Sun Invest AG wurden am 5. November 2025 Konkursverfahren eröffnet. In Österreich wurden Verfahren über fünf Gesellschaften eröffnet:

  • Sun Contracting Austria GmbH
  • Sun Contracting Engineering GmbH
  • Sun Contracting Projekt GmbH
  • Sun Contracting Solutions GmbH
  • Sun Contracting Norica Plus GmbH

Eine Fortführung oder Sanierung war bei diesen österreichischen Gesellschaften nicht vorgesehen; die Vermögenswerte werden verwertet.

Der Masseverwalter der Sun Contracting AG schätzte im Januar 2026, dass die Gruppe durch Anleihen, Nachrangdarlehen und Aktien insgesamt etwa 200 bis 250 Millionen Euro an Fremd- und Eigenkapital aufgenommen hatte. Zu diesem Zeitpunkt lagen rund 6.000 Forderungsanmeldungen vor. Ob und in welcher Höhe Gläubiger eine Quote erhalten, war weiterhin nicht abschätzbar.

Insolvenz der Green Finance Gruppe

Am 27. März 2026 eröffnete das Fürstliche Landgericht Konkursverfahren über die drei liechtensteinischen Kerngesellschaften:

Gesellschaft Funktion
Green Finance Group AG Konzernholding
Green Finance Capital AG Kapitalaufnahme und Konzernfinanzierung
Green Finance Broker AG Vertrieb und Vermittlernetzwerk

Die Rechtswirkungen traten am 29. März 2026 ein; eine Sanierung war nicht vorgesehen. Zuvor waren bereits mehrere österreichische Immobilien-, Hotel- und Projektgesellschaften aus dem Green-Finance-Umfeld insolvent geworden.

Nach einer im Mai 2026 veröffentlichten Zusammenfassung des ersten Masseverwalterberichts soll die Green Finance Capital AG rund 90 Millionen Euro Anlegerkapital aufgenommen haben. Genannt wurden Gesamtpassiva von etwa 97,77 Millionen Euro und rund 7.000 bekannte Anleger. Die wesentlichen Aktivforderungen bestanden demnach gegen andere, inzwischen ebenfalls insolvente Gruppengesellschaften und waren teilweise nachrangig sowie nicht grundbücherlich besichert.

Behördenverfahren und Ermittlungen

Die österreichische Finanzmarktaufsicht verhängte gegen die Green Finance Group AG und die Green Finance Capital AG jeweils Geldstrafen von 35.000 Euro wegen irreführender Werbung für qualifizierte Nachrangprodukte. Die Entscheidungen wurden vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt und sind rechtskräftig.

Parallel laufen strafrechtliche Ermittlungen in Österreich und Liechtenstein. Nach dem Bericht des Sun-Contracting-Masseverwalters ermittelt die österreichische WKStA gegen 27 Personen. Genannt werden Verdachtslagen unter anderem wegen schweren Betrugs, Untreue, betrügerischer Krida und Bilanzfälschung. Diese Vorwürfe sind nicht mit rechtskräftigen Verurteilungen gleichzusetzen; für sämtliche Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Einordnung

Der Fall zeigt, dass ein ökologischer Verwendungszweck keine finanzielle Sicherheit garantiert. Die wesentlichen Risikofaktoren waren:

  1. Nachrangigkeit: Viele Anlegerforderungen werden erst nach normalen Insolvenzgläubigern bedient.
  2. Konzerninterne Geldweitergabe: Anlegergelder wurden an verbundene Gesellschaften weitergereicht.
  3. Vertriebsabhängigkeit: Ein erheblicher Teil der Finanzierung beruhte auf einem großen Vermittlernetzwerk und Provisionszahlungen.
  4. Fehlende Besicherung: Die Anlageprodukte waren vielfach nicht durch konkrete Photovoltaikanlagen oder erstrangige Grundpfandrechte abgesichert.
  5. Interessenkonflikte: Emittent, Finanzierungsgesellschaft und Vertrieb waren enger miteinander verbunden, als ein Anleger bei einer vermeintlich unabhängigen Beratung erwarten könnte.

Für betroffene Anleger entscheidend

Maßgeblich ist zunächst, welche konkrete Gesellschaft Vertragspartnerin war und ob es sich um eine Anleihe, ein Nachrangdarlehen, eine Aktie oder einen Sparplan handelt. Davon hängen Insolvenzverfahren, Rang, Forderungsanmeldung und mögliche Ansprüche gegen Vermittler oder andere Verantwortliche ab.

Die ursprünglichen Anmeldefristen sind teilweise bereits abgelaufen. In einzelnen liechtensteinischen Verfahren wurden jedoch verspätete Anmeldungen vorläufig weiterbearbeitet oder Fristverlängerungen angekündigt. Das sollte für jedes Produkt und jedes Verfahren gesondert geprüft werden. Vertragsunterlagen, Prospekte, Beratungsprotokolle, Werbematerialien, Kontoauszüge und der gesamte Schriftverkehr sollten vollständig gesichert werden.

kostenfreie Erstberatung:

  • Mag. Julian Korisek MBA, LL.M.
  • Rechtsanwaltscode: R184945
  • UID-Nummer: ATU65318088
  • Sitz: Sterngasse 11/7 1010 Wien
  • Tel.: +43 (0) 1 890 64 73
  • E-Mail: kanzlei@korisek.at

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stevepb (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Mittwoch, 29.07.2026

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