Konzessionserweiterung der FSG Sustainable GmbH

Konzessionserweiterung der FSG Sustainable GmbH

Veröffentlicht

Montag, 13.07.2026
von Red. TB

 

Veröffentlichungsdatum: 13. Juli 2026
Kategorie: Konzessionsänderung

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat dem Antrag der Wertpapierfirma FSG Sustainable GmbH (FN 347152v) auf Erweiterung ihrer bestehenden Konzession stattgegeben. Der entsprechende Bescheid wurde am 10. Juli 2026 rechtswirksam zugestellt.

Die Gesellschaft ist damit zur gewerblichen Erbringung folgender Wertpapier- und Wertpapiernebendienstleistungen berechtigt:

  • Anlageberatung gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018
  • Portfolioverwaltung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 WAG 2018
  • Annahme und Übermittlung von Aufträgen gemäß § 3 Abs. 2 Z 3 WAG 2018
  • Platzierung von Finanzinstrumenten ohne feste Übernahmeverpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 Z 9 WAG 2018
  • Verwahrung und Verwaltung von Finanzinstrumenten gemäß § 3 Abs. 2 Z 10 WAG 2018
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Übernahme von Emissionen für Dritte gemäß § 3 Abs. 2 Z 13 WAG 2018

Die Konzession erstreckt sich auf Finanzinstrumente gemäß § 1 Z 7 lit. a bis k WAG 2018. Darüber hinaus umfasst sie ausdrücklich die Berechtigung, Kundengelder sowie Finanzinstrumente von Kundinnen und Kunden zu halten.

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IO-Images (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Montag, 13.07.2026

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