Multitalent/VIVAT-Netzwerk: Warum der Vorgang auch für Österreich relevant ist

Multitalent/VIVAT-Netzwerk: Warum der Vorgang auch für Österreich relevant ist

Veröffentlicht

Freitag, 10.07.2026
von Red. TB

Der Vorgang um Waldemar Hartung, die Multitalent AG und das weit verzweigte VIVAT-/Multitalent-Gesellschaftsnetzwerk betrifft nicht nur Deutschland und Liechtenstein. Nach den vorliegenden Informationen weist die Struktur auch einen klaren Österreich-Bezug auf. Im Dossier wird unter anderem die VMT Capital GmbH mit Sitz am Fleischmarkt 1, 1010 Wien, Firmenbuchnummer FN 627815 h, genannt. Die Gesellschaft wurde demnach am 6. Mai 2024 eingetragen; als Geschäftsführer werden Waldemar Hartung und Heribert Laaber aufgeführt. In den ausgewerteten Unterlagen wird Hartung für diese Gesellschaft als 100-prozentiger wirtschaftlicher Bezugspunkt beschrieben.

Damit stellt sich aus österreichischer Sicht die Frage, ob und in welchem Umfang österreichische Anleger, Vermittler, Geschäftspartner oder Vertriebsstrukturen in das Umfeld der Multitalent-/VIVAT-Gruppe eingebunden waren oder noch sind. Denn das Dossier beschreibt kein einfaches Einzelunternehmen, sondern ein grenzüberschreitendes Netzwerk aus liechtensteinischen Emittenten, deutschen Service- und Vertriebsgesellschaften, lettischen Strukturen, österreichischen Gesellschaftsbezügen und einer Vielzahl von Projektgesellschaften.

Im Zentrum steht nach den ausgewerteten Quellen Waldemar Hartung. Er wird in offiziellen Prospektunterlagen seit mindestens 2018 als alleiniger Aktionär der liechtensteinischen Multitalent AG und zugleich als Mitglied des Verwaltungsrats beschrieben. Vergleichbare Kontrollmuster werden im Dossier auch für weitere liechtensteinische Emittenten wie Multitalent II AG, Multitalent III AG und VIVAT II AG dargestellt. Spätere Unterlagen nennen ihn zudem im Zusammenhang mit VIVAT AG und Multitalent IV AG.

Aus österreichischer Perspektive ist besonders relevant, dass das Netzwerk nicht an einer Landesgrenze endet. Die im Dossier genannte VMT Capital GmbH in Wien erscheint als weiterer Baustein innerhalb einer Struktur, die über Liechtenstein, Deutschland, Lettland und Österreich reicht. Gerade bei grenzüberschreitenden Kapitalmarktmodellen ist entscheidend, ob Anleger vollständig über Risiken, Mittelverwendung, Interessenkonflikte und wirtschaftliche Verflechtungen informiert wurden.

Ein zentraler Risikopunkt liegt in den beschriebenen Interessenkonflikten. Die Unterlagen zeigen nach Darstellung des Dossiers wiederholt personelle Überschneidungen zwischen Emittenten, Projektgesellschaften, Servicegesellschaften, Treuhandstrukturen und Verwahrstellen. Solche Mehrfachfunktionen sind nicht automatisch rechtswidrig. Sie verlangen aber besondere Transparenz, weil Anleger nachvollziehen können müssen, ob Gelder tatsächlich unabhängig verwaltet und investiert wurden oder ob Mittel innerhalb eines eng verbundenen Personen- und Gesellschaftskreises bewegt wurden.

Hinzu kommt ein aufsichtsrechtlich bedeutsamer Punkt aus Deutschland: Die BaFin ordnete laut Dossier mit Bescheid vom 26. Juli 2023 gegenüber der Multitalent Investment GmbH die Einstellung und Abwicklung eines Einlagengeschäfts an. Auch wenn diese Maßnahme unmittelbar eine deutsche Gesellschaft betrifft, ist sie für österreichische Anleger und Aufsichtsstellen relevant, weil sie ein wesentliches Warnsignal innerhalb desselben erweiterten Gesellschaftsumfelds darstellt.

Das Dossier verweist außerdem auf finanzielle Risikofaktoren im Umfeld der Multitalent Investment 3 GmbH. Dort werden zum 30. Juni 2024 rund 34,16 Millionen Euro Anlegergelder auf Inhaberschuldverschreibungen, hohe Finanzanlagen sowie ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von rund 6,998 Millionen Euro genannt. Die Gesellschaft sei bilanziell überschuldet gewesen, wobei die Geschäftsführung eine insolvenzrechtliche Überschuldung wegen qualifizierter Nachränge verneint habe. Solche Zahlen sind für Anleger ein klares Signal, dass es sich um ein risikoreiches Finanzierungsmodell handelte.

Für Österreich stellt sich deshalb die naheliegende Frage, ob Produkte, Beteiligungen oder vergleichbare Angebote dieses Netzwerks auch österreichischen Anlegern zugänglich gemacht oder aktiv vermittelt wurden. Ebenso wäre zu prüfen, welche Rolle die Wiener VMT Capital GmbH innerhalb der Gesamtstruktur konkret hatte, ob sie operativ tätig wurde, ob sie Anlegergelder einwarb oder verwaltete und ob Prospekt-, Vertriebs- oder Erlaubnispflichten nach österreichischem Recht berührt sein könnten.

Sachlich betrachtet geht es nicht um eine Vorverurteilung, sondern um Aufklärung. Bei einer Struktur, in der eine Person nach den ausgewerteten Dokumenten bei zahlreichen Emittenten, Servicegesellschaften und Projektgesellschaften eine zentrale Rolle einnimmt, müssen Zahlungsflüsse, Mittelverwendung und Interessenkonflikte besonders genau geprüft werden. Das gilt umso mehr, wenn Anlegergelder über mehrere Länder hinweg eingesammelt oder investiert wurden.

Österreichische Anleger sollten deshalb genau prüfen, ob sie Verträge, Zeichnungsscheine, Werbeunterlagen oder Beratungsgespräche mit Bezug zu Multitalent, VIVAT, VMT Capital oder verbundenen Projektgesellschaften hatten. Wichtig sind insbesondere Angaben zu Emittent, Vermittler, Zahlungsweg, Prospektgrundlage, Nachrangvereinbarungen, Risikoaufklärung und versprochenen Rückzahlungen.

Der Österreich-Bezug macht den Vorgang nicht automatisch zu einem österreichischen Skandal. Er macht ihn aber zu einem Vorgang, der auch in Österreich Aufmerksamkeit verdient. Wenn eine in Wien eingetragene Gesellschaft Teil eines solchen grenzüberschreitenden Netzwerks ist, sollten Anleger, Berater und gegebenenfalls zuständige Stellen sehr genau hinschauen.

Fazit: Der Fall Multitalent/VIVAT ist nicht nur ein deutsches oder liechtensteinisches Thema. Durch die im Dossier genannte VMT Capital GmbH in Wien und die grenzüberschreitende Struktur besteht ein klarer Österreich-Bezug. Entscheidend ist nun, ob österreichische Anleger betroffen sind, welche Funktion die Wiener Gesellschaft tatsächlich hatte und ob alle kapitalmarktrechtlichen, prospektrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen eingehalten wurden.

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geralt (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Freitag, 10.07.2026

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