Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA hat am 7. Juli 2026 eine Warnmeldung zur Edelbank Austria veröffentlicht. Die Behörde macht darauf aufmerksam, dass dieser Anbieter nicht über die erforderliche Berechtigung verfügt, um in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte anzubieten oder durchzuführen.
Nach Angaben der FMA tritt die Edelbank Austria über die Internetseite https://onlineeba.com auf. Für den Kontakt werden die E-Mail-Adressen customerassist@onlineeba.com, customersupport@onlineeba.com sowie businessassist@onlineeba.com verwendet. Als angeblicher Sitz des Anbieters wird Österreich genannt.
Die FMA stellt ausdrücklich klar, dass die Edelbank Austria keine Konzession für Bankgeschäfte in Österreich besitzt. Dem Anbieter ist es daher nicht erlaubt, fremde Gelder als Einlagen entgegenzunehmen. Ebenso ist es dem Anbieter untersagt, Geldkreditverträge abzuschließen oder Gelddarlehen zu gewähren. Diese Tätigkeiten fallen in Österreich unter konzessionspflichtige Bankgeschäfte und dürfen nur von entsprechend zugelassenen Unternehmen erbracht werden.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist eine solche Warnung besonders relevant, da Angebote nicht konzessionierter Anbieter erhebliche Risiken bergen können. Anleger und Kunden sollten daher besonders vorsichtig sein, wenn ihnen über die genannte Webseite oder über die angeführten E-Mail-Adressen Bank- oder Finanzdienstleistungen angeboten werden. Vor einer möglichen Geschäftsbeziehung sollte stets geprüft werden, ob ein Anbieter tatsächlich über eine Zulassung der zuständigen Aufsichtsbehörde verfügt.
Die Veröffentlichung der FMA erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz. Mit der Warnmeldung informiert die Behörde die Öffentlichkeit darüber, dass die Edelbank Austria nicht berechtigt ist, die genannten Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen.


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