Trump gegen die Briefwahl: „Keine Liste, keine Post“ – Richter schickt Plan unfrei zurück

Trump gegen die Briefwahl: „Keine Liste, keine Post“ – Richter schickt Plan unfrei zurück

Veröffentlicht

Donnerstag, 02.07.2026
von Red. TB

Donald Trump wollte die Briefwahl einmal mehr revolutionieren. Seine Idee: Die US-Post soll Wahlunterlagen künftig nur noch in jene Bundesstaaten ausliefern, die brav ihre Wählerlisten abgeben und sämtliche Vorgaben aus Washington erfüllen. Frei nach dem Motto: „Ohne Papierkram keine Demokratie.“

Blöd nur, dass ein Bundesrichter den Plan nun mit einem großen roten Stempel versehen hat: „Zurück an den Absender.“

Richter Emmet Sullivan stellte fest, dass die US-Post einen Vergleich aus dem Jahr 2021 verletzt hätte. Damals hatte sie sich verpflichtet, Wahlunterlagen unabhängig von politischen Wetterlagen möglichst schnell und zuverlässig zuzustellen. Das neue Motto „Manche Briefe sind gleicher als andere“ fand der Richter daher eher suboptimal.

Besonders kreativ war Trumps Vorstellung, dass Bundesstaaten zunächst komplette Listen aller Briefwähler an den Staat liefern sollen. Wer das nicht tut, riskiert, dass Wahlunterlagen gar nicht erst verschickt werden. Bürokratie als neue olympische Disziplin.

Außerdem sollten künftig alle Wahlbriefe mit individuellen Barcodes versehen werden. Klingt modern, ist aber für viele Wahlbehörden ungefähr so praktisch wie ein QR-Code auf einer Brieftaube. Vor allem die Kosten sorgen vielerorts für Schnappatmung.

Doch damit nicht genug. Auch das Heimatschutzministerium sollte sämtliche verfügbaren Bundesdatenbanken durchforsten, um Listen aller wahlberechtigten Bürger zusammenzustellen. Kritiker befürchten bereits eine Art „Google Maps für Wähler“, inklusive der Frage: Wer darf bleiben und wer verschwindet aus dem Verzeichnis?

Die Bürgerrechtsorganisation NAACP feierte das Urteil entsprechend als weiteren Dämpfer für Trumps Wahlpläne. Präsident Derrick Johnson brachte es auf den Punkt: Der Versuch, das Wahlsystem umzubauen, sei erneut gescheitert.

Für die US-Post bedeutet das Urteil vorerst Entspannung. Statt darüber zu entscheiden, welche Wahlunterlagen politisch genehm sind, darf sie sich wieder ihrer eigentlichen Kernkompetenz widmen: Briefe austragen, Pakete zustellen – und gelegentlich auch den Steuerbescheid drei Tage zu spät liefern.

Trump dürfte das Urteil dagegen weniger gefallen haben. Denn wieder einmal hat ein Richter seinen Plänen die vielleicht amerikanischste aller Antworten gegeben:

„Zustellung leider nicht möglich.“

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von Autor: Red. TB
am: Donnerstag, 02.07.2026

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