Am Montag wird in Norwegen das Urteil gegen Marius Borg Høiby erwartet. Gegen den Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit wurden 40 Anklagepunkte verhandelt, darunter einige der schwersten Straftatvorwürfe, die das Strafrecht kennt.
Seit Monaten verfolgt die Öffentlichkeit den Fall mit einer Mischung aus Fassungslosigkeit und Wut. Nicht nur wegen der Schwere der Vorwürfe, sondern auch wegen der Frage, die über dem gesamten Verfahren schwebt: Würde ein gewöhnlicher Angeklagter dieselbe Aufmerksamkeit, dieselbe Nachsicht und dieselbe öffentliche Diskussion über seine familiären Umstände erfahren?
Die Antwort dürfte vielen klar erscheinen.
Natürlich verdient die schwere Erkrankung von Kronprinzessin Mette-Marit Mitgefühl. Eine lebensbedrohliche Krankheit ist eine menschliche Tragödie. Doch sie hat mit den gegen ihren Sohn erhobenen Vorwürfen nichts zu tun.
Ein Gericht urteilt nicht über die Mutter eines Angeklagten. Es urteilt über den Angeklagten.
Genau deshalb darf das persönliche Schicksal der Königsfamilie weder mildernde Stimmung noch Sonderbehandlung erzeugen. Wer vor Gericht steht, steht dort als Bürger und nicht als Mitglied einer prominenten Familie.
Zu oft entsteht bei prominenten Beschuldigten der Eindruck, dass plötzlich Umstände diskutiert werden, die bei jedem anderen Angeklagten kaum Erwähnung fänden. Herkunft, Bekanntheit und gesellschaftlicher Status dürfen jedoch keine Schutzschilde sein.
Falls die Vorwürfe bewiesen werden, muss das Strafmaß genauso ausfallen wie bei jedem anderen Täter, der vergleichbare Straftaten begangen hat. Nicht strenger, aber auch keinen einzigen Tag milder.
Der Rechtsstaat verliert seine Glaubwürdigkeit genau dort, wo Namen wichtiger werden als Taten.
Für die Opfer schwerer Straftaten spielt es keine Rolle, ob ein Beschuldigter aus einer Arbeiterfamilie stammt oder Verbindungen zum Königshaus hat. Das Leid wird nicht kleiner, weil der Täter bekannt ist. Die Folgen verschwinden nicht durch einen prominenten Nachnamen.
Deshalb sollte das Urteil vor allem eines deutlich machen: In einem demokratischen Rechtsstaat gibt es keine Sonderklasse für Reiche, Mächtige oder Personen mit königlichen Verbindungen.
Es darf keine Rolle spielen, wer die Mutter ist, welchen Titel die Familie trägt oder welche Schlagzeilen ein Schuldspruch auslösen könnte.
Am Ende zählt nur eine Frage: Was ist nachweisbar geschehen?
Und wenn die Vorwürfe bewiesen werden, dann muss die Konsequenz dieselbe sein wie für jeden anderen Menschen, der für dieselben Taten verurteilt wird.
Vor dem Gesetz gibt es keine Kronprinzen, keine Prominenten und keine Ausnahmen.
Es gibt nur Bürger – und die Verantwortung für ihr Handeln.


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