Der ohnehin nicht gerade für Zurückhaltung bekannte Musiker Kanye West, der heute unter dem Namen Ye auftritt, sieht sich erneut mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Das ehemalige „America’s Next Top Model“-Teilnehmerin Jennifer An wirft dem Rapper vor, sie 2010 während eines Musikvideodrehs körperlich bedrängt und gewürgt zu haben.
In einem Interview mit der BBC schildert An die Situation als beängstigend und demütigend. Sie habe sich „erstickt, verunsichert und verängstigt“ gefühlt. West soll ihr während der Dreharbeiten unvermittelt an den Hals gegriffen, ihr Make-up verschmiert und seine Finger in ihren Mund gesteckt haben. Die damals 24-Jährige habe nicht gewusst, was geschehe, und sei vor Schock erstarrt.
Der Vorfall soll sich bei den Dreharbeiten zum Musikvideo des La-Roux-Hits „In For The Kill“ in New York ereignet haben. West war damals als Gastkünstler beteiligt.
Besonders bemerkenswert ist die Verteidigung des Musikers. Seine Anwälte bestreiten nicht grundsätzlich, dass die beschriebene Szene stattgefunden hat. Sie argumentieren jedoch, es habe sich um eine „intensive und provokative künstlerische Performance“ gehandelt. West habe eine Szene aus dem Film American Psycho nachstellen wollen.
Mit anderen Worten: Was andere möglicherweise als Übergriff ansehen, soll laut Verteidigung als Kunst verstanden werden.
Genau darüber wird nun juristisch gestritten. Jennifer An hat Klage eingereicht und beruft sich auf ein New Yorker Gesetz zum Schutz von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt. Ihr Anwalt warnt davor, einen gefährlichen Präzedenzfall zu schaffen, bei dem Künstler jede Handlung rechtfertigen könnten, solange sie diese als kreative Ausdrucksform bezeichnen.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhält der Fall durch Aussagen der Sängerin La Roux (Elly Jackson), die laut vorgelegten Nachrichten den Vorfall als „horrific“ – also schrecklich – bezeichnet haben soll. Diese Kommunikation wurde als unterstützendes Beweismaterial in das Verfahren eingebracht.
Ein Gerichtsurteil gibt es bislang nicht. Die Vorwürfe sind Gegenstand eines laufenden Zivilverfahrens. West weist die Anschuldigungen zurück beziehungsweise beruft sich auf den künstlerischen Kontext der Situation.
Der Fall wirft damit eine grundsätzliche Frage auf: Wo endet kreative Freiheit – und wo beginnt die Verantwortung gegenüber den Menschen, die an einer Produktion beteiligt sind?
Darüber wird nun nicht mehr auf einem Filmset entschieden, sondern vor Gericht.


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