Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 20. April 2026 eine Warnung vor dem Anbieter VisionInvesti veröffentlicht.

Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat am 20. April 2026 eine Warnung vor dem Anbieter VisionInvesti veröffentlicht.

Veröffentlicht

Dienstag, 21.04.2026
von Red. TB

Nach Angaben der Behörde tritt das Unternehmen unter der Website https://visioninvesti.com sowie der E-Mail-Adresse kontakt@visioninvesti.com auf und gibt an, seinen Sitz in Graz zu haben. Die FMA stellt jedoch klar, dass für diesen Anbieter keine aufsichtsrechtliche Genehmigung vorliegt.

Damit ist es VisionInvesti insbesondere nicht erlaubt, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich durchzuführen. Dies betrifft vor allem die Vergabe von Krediten, die gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 des Bankwesengesetzes einer entsprechenden Erlaubnis bedarf.

Die Veröffentlichung der Warnung erfolgt auf Grundlage von § 4 Abs. 7 des Bankwesengesetzes.

Grundsätzlich gilt: Unternehmen, die in Österreich Bank-, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten, benötigen eine Genehmigung der FMA. Anlegerinnen und Anleger sollten daher stets überprüfen, ob ein Anbieter in der offiziellen Unternehmensdatenbank der FMA registriert ist, bevor sie finanzielle Transaktionen tätigen.

Bildnachweis:

Pacholek-cz (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Dienstag, 21.04.2026

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