BaFin Warnungen

BaFin Warnungen

Veröffentlicht

Montag, 13.04.2026
von Red. TB

Councl: Bafin warnt vor der Website councl(.)com

Die Bafin warnt vor Angeboten von Councl. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website councl(.)com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

13.04.2026

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht besteht entgegen der Angaben auf der Website kein Zusammenhang mit der Hobak UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Unterföhring.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.

u4p7g(.)top / pgimc2c(.)buzz: Bafin warnt vor Websites und weist auf Identitätsmissbrauch zulasten der PGIM hin

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor den Websites u4p7g(.)top und pgimc2c(.)buzz, die angeblich unter der Bezeichnung PGIM Pro betrieben werden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Über Soziale Medien werden Verbraucherinnen und Verbraucher u.a. von einer Person, die sich „Coral“ nennt, kontaktiert und dazu verleitet, insbesondere in Kryptowerte zu investieren und diese auf eine externe Wallet zu übertragen, auf die sie dann entgegen der Angaben der Betreiber keinen Zugriff haben. Auch besteht keinerlei Zusammenhang mit der PGIM Limited oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

13.04.2026

Die Bafin warnt vor Anlagetipps in sozialen Medien.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der Bafin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Satz 3 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Identitätsmissbrauch: Bafin warnt vor der Website johannesedergmbh(.)com

Die Finanzaufsicht Bafin warnt vor Angeboten auf der Website johannesedergmbh(.)com. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website unter der Firma „Johannes Eder GmbHbzw. „Johannes Eder“ ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten. Die Angebote stammen nicht von dem inhabergeführten Einzelunternehmen Johannes Eder, Heidelberg (Website: finanzen-mit-zukunft(.)net), das in keiner Verbindung zu der Website johannesedergmbh(.)com steht. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

10.04.2026

Die unbekannten Betreiber der o. g. Website kontaktieren Verbraucherinnen und Verbraucher und behaupten, ihr Angebot stamme von der Johannes Eder GmbH bzw. von Herrn Johannes Eder. Es wird zudem mit einer Beaufsichtigung durch die Bafin geworben. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der Bafin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der Bafin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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Pacholek-cz (CC0), Pixabay

von Autor: Red. TB
am: Montag, 13.04.2026

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